Füller, Geodreieck...

Schulbedarf

  • Sozialbehörde
Blonde Schülerin zwischen zwei Bücherstapeln
Modell Foto: Colourbox.de

Wer erhält Leistungen?

Leistungen erhalten Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Vorschulklasse besuchen und

  • Grundsicherungsgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Oder: Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie, je nach Bedarfsberechnung, auch Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket vollumfänglich oder teilweise erhalten. Stellen Sie hierfür den Antrag bei dem für Sie zuständigen Bezirksamt, Fachamt Grundsicherung und Soziales beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

Keine Leistungen erhalten

  • Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten,
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte, die 25 Jahre und älter sind.

Wofür gibt es Leistungen?

Schülerinnen und Schüler erhalten seit dem 1. Januar 2024 pauschal 195 Euro für den Schulbedarf. Im ersten Schulhalbjahr (August) werden 130 Euro ausgezahlt, im Februar sind es 65 Euro.

Davon können zum Beispiel Schultaschen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi) angeschafft werden.

Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen (zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte), sind aus dem monatlichen Regelbedarf zu bestreiten.

Was müssen Sie tun?

Wenn sie Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter), SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und Ihr Kind zwischen sieben bis 15 Jahren alt ist, müssen Sie nichts tun. In diesen Fällen wird das Geld automatisch von der zuständigen Dienststelle überwiesen.

Bei Schülerinnen und Schülern unter sieben und über 15 Jahren muss der Schulbesuch durch eine Schulbescheinigung nachgewiesen werden. Die Schulbescheinigung (gibt’s im Schulbüro) legen Sie in Ihrer zuständigen Dienststelle vor.

Wichtig für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag

Seit dem 1. August 2021 liegt die Zuständigkeit für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag beim Bezirksamt Eimsbüttel. Dies betrifft alle Leistungen im Rahmen des Hamburger Bildungspakets.

Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle
Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg

Wichtig: Kommt Ihr Kind während des laufenden Schuljahres in die Schule und hat deshalb noch keine Schulbedarfspauschale erhalten, kann die Pauschale noch beantragt werden. Ob alle Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Dienststelle in Eimsbüttel.

Hilfreiche Links

Zur Ermittlung der genauen Dienststelle, je nach Wohnanschrift, nutzen Sie bitte den Behördenfinder.

Download

Antrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im Rahmen des Hamburger Bildungspakets - Für Leistungsberechtigte von Wohngeld und Kinderzuschlag.

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© ferkelraggae - Fotolia

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