Hamburg als Vorreiter
Hamburg hat bereits 2013 mit dem Landesmindestlohngesetz ein Zeichen für das Prinzip „Gute Arbeit - faire Löhne“ gesetzt.
Mit dem Inkrafttreten des Hamburgischen Mindestlohngesetzes am 10. Juni 2013 galt für die Hamburger Unternehmen sowie für die Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Senat hat diesen Mindestlohn dann ab 1. Oktober 2015 auf 8,67 Euro erhöht.
Mit dem Landesmindestlohn wurde sichergestellt, dass Empfängerinnen und Empfänger öffentlicher Leistungen dem öffentlichen Interesse an sozialen Mindeststandards gerecht werden und öffentliche Mittel damit stets nur im Gemeinwohlinteresse verwendet werden. Wer öffentliches Geld erhält, musste sich im Gegenzug verpflichten, seinen Beschäftigten einen anständigen Lohn zu zahlen.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Hamburg ausschließlich der bundesweit gültige Mindestlohn.
Bundesweiter Mindestlohn
Am 1. Januar 2015 wurde der bundesweit gültige Mindestlohn von damals 8,50 Euro je Stunde eingeführt, der seitdem mehrfach erhöht wurde.
Informationen zur aktuellen Höhe des Mindestlohns und geplanten Erhöhungen sowie weitere Hintergrund-Infos finden Sie auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums.