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Stipendienprogramm

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

  • Sozialbehörde

Die Stadt Hamburg hat ein Stipendienprogramm aufgelegt. Damit können Menschen zum Beispiel Fortbildungen finanzieren, die sie für die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen brauchen.

  • Sozialbehörde
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Ziele

Das Stipendienprogramm richtet sich an Menschen, die eine Anerkennung oder Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland anstreben, um entsprechend ihrer Qualifikation arbeiten zu können. 

Die Förderung soll dazu beitragen, den Fachkräftebedarf auf dem Hamburger Arbeitsmarkt zu decken.

Inhalte

Im Rahmen des Programms können ein Stipendium und/oder ein Zuschuss beantragt werden:

  • Das Stipendium orientiert sich am BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts. 50 Prozent sind Darlehen, 50 Prozent Zuschuss.
  • Der Zuschuss dient der Finanzierung von Lernmitteln, Kurs- und Prüfungsgebühren.

Konditionen

Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts:

  • Für die Dauer einer Anpassungsmaßnahme (maximal 36 Monate) kann ein monatliches Stipendium gewährt werden, dessen Höhe sich nach den Kriterien für das elternunabhängige BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) berechnet. Die genaue Höhe ist abhängig vom Einkommen, Vermögen und dem Familienstand.
  • 50 Prozent der Summe werden monatlich als zinsloses Darlehen ausgezahlt und müssen später zurückgezahlt werden.
  • 50 Prozent der Summe sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird.

Zuschüsse zu Kosten im Zusammenhang mit der Anerkennung

  • Für Kosten, die im Zusammenhang mit der Anerkennung entstehen (zum Beispiel Gebühren für die Verfahren, für notwendige Kurse oder Prüfungen) kann ein Zuschuss beantragt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Sie haben einen ausländischen Abschluss, den Sie anerkennen lassen möchten?
  • Sie sind zurzeit arbeitslos oder arbeitssuchend oder arbeiten unterhalb Ihres eigentlichen Qualifikationsniveaus?
  • Sie möchten in Hamburg arbeiten?
  • Sie müssen für die Anerkennung beziehungsweise die Gleichwertigkeits-Bescheinigung an einer Prüfung, einer Anpassungsmaßnahme oder einem Sprachkurs teilnehmen?
  • Sie wohnen in Hamburg und besitzen einen Aufenthaltstitel?
  • Ihr Einkommen beträgt zurzeit weniger als 29.000 Euro jährlich (bei Ehepaaren unter 46.000 Euro)?

Sie können alle Fragen mit "Ja" beantworten? Dann haben Sie gute Chancen für das Stipendienprogramm!

Beratung und Antragstellung

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)
Telefon: (040) 30620-396
E-Mail: zaa@diakonie-hamburg.de

Die Zentrale Anlaufstelle berät Sie über die Möglichkeiten der Förderung. Sie informiert auch über alternative Fördermöglichkeiten. 

Die Zentrale Anlaufstelle nimmt Ihren Antrag entgegen. Sie sieht den Antrag auf Vollständigkeit, Plausibilität und Förderfähigkeit durch und leitet ihn an die Hamburgische Investitions- und Förderbank weiter. 

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank entscheidet über den Antrag. Sie erstellt den Förderbescheid und zahlt die Förderung aus.

Mehr Informationen

Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)
Informationen zu den Angeboten der Anlaufstelle

Webseite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB)
Weitere Informationen zum Stipendienprogramm

Die detaillierte Richtlinie für das Stipendienprogramm steht unten als Download-Datei zur Verfügung.

Download

Richtlinie zur Gewährung von Stipendien und Zuschüssen zur Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung

PDF herunterladen [PDF, 135,2 KB]