Was ist die Lebenslagenberatung?
Konflikte in der Familie oder im sozialen Umfeld, Probleme im Umgang mit Stress oder seelische Krisen – der Alltag hält viele Sorgen und Belastungen bereit, die der Aufnahme einer Arbeit im Wege stehen.
Die Lebenslagenberatung hilft mit persönlichen und vertraulichen Einzelberatungen bei der aktiven Bewältigung von Problemen, wie zum Beispiel
- Probleme in der Wohnsituation,
- Probleme im familiären Umfeld,
- Probleme im Umgang mit Stress und Belastungssituationen oder
- Probleme im Bereich der Gesundheitsvorsorge.
Ziel ist es, die aktuelle Lebenssituation zu verbessern und gemeinsam Perspektiven für die Aufnahme einer Arbeit oder die Teilnahme an einer weiterführenden Maßnahme zur beruflichen Eingliederung zu entwickeln.
Wer kann teilnehmen?
Die Lebenslagenberatung ist ein Angebot für
- Menschen, die Leistungen nach SGB II beziehen (Arbeitslosengeld II),
- Jugendliche, denen absehbar SGB II-Leistungsbezug droht,
- Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind,
- Arbeitslose im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld I), die vor einem Übergang in SGB II (Arbeitslosengeld II)stehen.
Die Lebenslagenberatung ist kostenlos. Die Kosten werden von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen, wenn ein Gutschein durch das zuständige Jobcenter ausgestellt wurde. Die Übernahme der Kosten wird zwischen der ausgewählten Beratungsstelle und der Sozialbehörde direkt geregelt.
Wer führt die Lebenslagenberatung durch?
Ratsuchende können eine Beratungsstelle für die Lebenslagenberatung frei auswählen. Alle Beratungsstellen haben interkulturelle Erfahrung und Kompetenzen. Einige bieten ihre Beratung auch in anderen Sprachen an. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Beratungsstellen.
Folgende Beratungsstellen werden von der Stadt Hamburg finanziert:
- AQtivus gGmbH (Beratungsstellen in St. Georg und Harburg)
- jhj Hamburg e.V. (Bahrenfeld)
- Jugendbildung Hamburg gGmbH (Barmbek)
- Solidarische Psychosoziale Hilfe Hamburg e.V. (Beratungsstellen in Sternschanze und Wilhelmsburg)
Kontakte und Anschriften finden Sie auch in dem unten angefügten Faltblatt.
Aktueller Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Beratungsstellen nach ihren aktuellen Angeboten zur persönlichen und telefonischen Beratung. Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus können hier zeitweise Änderungen mit sich bringen. Persönliche Termine sind nach vorheriger Absprache immer möglich. Das gilt für bestehende wie für neue Beratungen.
Wie können Sie die Beratung in Anspruch nehmen?
Die Lebenslagenberatung ist freiwillig. Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, stehen Ihnen drei Wege offen:
- Die für Sie zuständige Integrationsfachkraft im Jobcenter kann im Gespräch mit Ihnen den Wunsch und Bedarf an einer Beratung feststellen. In diesem Fall erhalten Sie einen Gutschein zur Aufnahme einer Lebenslagenberatung und eine Liste mit den Adressen der oben stehenden Beratungsstellen. Diesen Gutschein können Sie einer Beratungsstelle Ihrer Wahl vorlegen und die Beratung beginnen. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter ist nicht erforderlich.
- Sie können auch selbst bei einer Beratungsstelle Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren und sich in der offenen Beratung einen Überblick über die Lebenslagenberatung geben lassen. Wenn Sie sich gut aufgehoben fühlen und eine längerfristige Beratung wünschen, stellt Ihnen Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter einen Gutschein für die weitere Teilnahme aus.
- In einer akuten Krisensituation können Sie sich immer direkt an eine der Beratungsstellen wenden. Dies gilt auch für Ratsuchende, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Wie erfolgt die Beratung konkret?
Die Beratung wird in vier Modulen angeboten:
- Eingangsberatung
- Stabilisierende Beratung
- Nachsorgende Beratung
- Krisenintervention
Eingangsberatung
In einem persönlichen, etwa einstündigen Gespräch wird zunächst besprochen, ob und welchen Beratungsbedarf Sie haben. Bei der Beratung steht Ihre Lebenssituation im Mittelpunkt.
Wenn Sie ausschließlich zu einem Leistungsbescheid Rat suchen, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiter im Jobcenter oder an das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters. Auch die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) steht für rechtliche Beratungen offen.
Stabilisierende Beratung
Wenn Sie eine langfristige Beratung wünschen, findet wöchentlich ein Gesprächstermin statt, in dem alle Ihre persönlichen Probleme gemeinsam mit Ihnen besprochen und mit geeigneten psychosozialen Methoden und Maßnahmen gelöst werden sollen. Oft überlagern sich verschiedene Probleme, so dass eine komplexe Situation Schritt für Schritt mit professioneller Unterstützung sortiert werden muss. Dabei werden Ihre persönlichen Fähigkeiten herausgearbeitet und eingesetzt. Ziel ist es, Sie nachhaltig zu stabilisieren und Ihr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken.
Die stabilisierende Beratungsphase sollte mindestens acht Monate dauern und kann je nach Bedarf um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Verlängerung der Beratung ist freiwillig.
Sollten Sie eine stabilisierende Beratung beginnen, empfehlen wir Ihnen den Kauf einer HVV-Monatskarte im Abo mit Sozialrabatt.
Nachsorgende Beratung
Nach Beendigung der stabilisierenden Beratung können Sie bis zu drei Monaten durch telefonischen oder persönlichen Kontakt begleitet werden.
Krisenintervention
Bei der Krisenberatung werden in einer unmittelbaren Notlage kurzfristige Lösungen gesucht. Die Maßnahmen können von einem Beratungsgespräch zur schnellen Hilfe (zum Beispiel bei Angstzuständen) bis hin zur Begleitung zu einer anderen Beratungsstelle (zum Beispiel Suchtberatung, Schuldnerberatung) reichen.
Rechtliche Grundlage
Bei den Angeboten der Lebenslagenberatung handelt es sich um kommunale Eingliederungsleistungen gemäß Paragraf 16 a Nr. 3 SGB II. Die kommunalen Eingliederungsleistungen haben das Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen.
Faltblatt
Alle Informationen und Kontakte finden Sie auch in dem unten angefügten Faltblatt.