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Viele Menschen mit geistigen und mehr-fachen Behinderungen werden in einer stationären Einrichtung betreut.
Stationäre Einrichtungen sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Zum Beispiel Wohn-Heime.
Viele von ihnen wollen so selbständig wie möglich leben.
Sie wollen selbst bestimmen, wie sie leben wollen.
Und wünschen sich ein Leben in einer eigenen Wohnung.
Viele Bewohner von stationären Einrichtungen müssen gar nicht in der Einrichtung bleiben. Sie können auch in einer eigenen Wohnung leben. Und dort betreut werden. Die Betreuung in der eigenen Wohnung heißt Ambulante Betreuung.
Die Stadt Hamburg unterstützt diese Menschen.
Sie will die ambulanten Hilfen für Menschen mit Behinderungen ausbauen. Deshalb setzt sie sich dafür ein, dass mehr Menschen mit Behinderungen aus stationären Einrichtungen in eine eigene Wohnung umziehen. Und in ihrer eigenen Wohnung ambulante Betreuung bekommen.
Die Umwandlung von der Betreuung in einer stationären Einrichtung zur ambulanten Betreuung nennt man Ambulantisierung.
Was sind die Vorteile vom ambulant betreuten Wohnen?
- Die Menschen können besser selbst bestimmen, wie sie leben wollen. Sie können selbständiger sein. Und sie können mehr selbst entscheiden, was sie machen wollen. Zum Beispiel in ihrer Frei-Zeit.
- Die Hilfen für den behinderten Menschen passen besser.
Weil sie so ausgesucht werden, dass sie genau zu dem Hilfe-Bedarf des behinderten Menschen passen.
Der Bedarf ist etwas, das man braucht.
Der Hilfe-Bedarf ist die Hilfe, die ein Mensch braucht.
- Die Menschen wohnen in einer eigenen Wohnung.
Sie haben einen eigenen Miet-Vertrag.
Und sie haben ein eigenes Einkommen.
Einkommen ist Geld, das man bekommt.
Zum Beispiel Arbeits-Lohn. Oder Rente.
Oder Geld vom Staat. Wie zum Beispiel die Grund-Sicherung vom Sozial-Amt.
Was genau ist 'Ambulantisierung' und für wen ist sie gut?
Das Angebot 'Ambulante Betreuung' ist für Personen über 18 Jahre.
Mit einer geistigen Behinderung oder mehr-fachen Behinderung.
Die Personen wollen so selbständig und selbst-bestimmt wie möglich leben. Allein oder mit einem Partner. In einer eigenen Wohnung.
Oder zusammen mit anderen behinderten Menschen in einer Wohn-Gemeinschaft oder Haus-Gemeinschaft.
Bei der Ambulantisierung ziehen Menschen mit Behinderungen aus stationären Einrichtungen in eine eigene Wohnung um.
Und bekommen ambulante Betreuung in ihrer eigenen Wohnung.
Für die Ambulantisierung können zum Beispiel Wohn-Gruppen in ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften oder Haus-Gemeinschaften umgewandelt werden. Oder man hilft einzelnen Personen, eine eigene Wohnung zu finden. Und beim Umzug in die eigene Wohnung.
Gut ist es, wenn die Wohnung in der Nähe einer Betreuungs-Einrichtung liegt.
Wenn das mit der eigenen Wohnung und der ambulanten Betreuung nicht so gut klappt, kann der behinderte Mensch wieder zurück in eine stationäre Einrichtung ziehen. Oder in eine andere Betreuungs-Art, die besser passt.
Die Ambulantisierung ist auch für behinderte Menschen gedacht, die aus der Wohnung der Eltern ausziehen wollen.
Wie bekommt man das Angebot 'Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen'?
Antrag und Bewilligung
Das Angebot 'Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen' ist eine Leistung der Eingliederungs-Hilfe von der Stadt Hamburg.
Leistungen der Eingliederungs-Hilfe sind Hilfen von der Stadt Hamburg für Menschen mit Behinderungen.
Das kann Geld sein. Zum Beispiel das Persönliche Budget.
Das spricht man so aus: Büdscheh.
Man sagt auch: Das Persönliche Geld.
Mit dem Persönlichen Geld kann der behinderte Mensch seine Hilfen selbst einkaufen.
Andere Eingliederungs-Hilfen sind zum Beispiel Hilfen beim Wohnen. Oder Hilfen am Arbeits-Platz.
Wenn Sie das Persönliche Geld bekommen, müssen Sie auch Ihre Hilfen vom Persönlichen Geld bezahlen.
Für die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Das bedeutet: Sie müssen einen Frage-Bogen aus-füllen.
Den Frage-Bogen schicken Sie an das Bezirks-Amt.
So heißt das Sozial-Amt in Hamburg.
Das Bezirks-Amt muss den Antrag bewilligen.
Das bedeutet: Das Bezirks-Amt muss ja sagen zu dem Antrag.
Dafür muss das Bezirks-Amt wissen, welche Hilfen Sie brauchen.
Man sagt auch: Das Bezirks-Amt muss Ihren Hilfe-Bedarf kennen.
Ihr Hilfe-Bedarf steht in Ihrem persönlichen Hilfe-Plan.
Den persönlichen Hilfe-Plan macht das Bezirks-Amt mit Ihnen zusammen. Bei der Besprechung ist auch Ihr Betreuer dabei.
Ihr Arzt oder ein Mitarbeiter vom Gesundheits-Amt können auch dabei sein.
Der persönliche Hilfe-Plan heißt: Gesamt-Plan
Die Besprechung für den Gesamt-Plan heißt: Gesamt-Plan-Konferenz
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie einen Bescheid vom Bezirks-Amt. Das ist ein Brief vom Bezirks-Amt. In dem Brief steht, welche Hilfen Sie bekommen können.
Welche ambulanten Leistungen gibt es?
Diese ambulanten Leistungen gibt es:
- Die pädagogische Betreuung im eigenen Wohn-Raum (PBW)
Pädagogisch bedeutet: Die behinderten Menschen lernen etwas.
Im eigenen Wohn-Raum bedeutet: bei sich zu Hause
Die behinderten Menschen sollen lernen, was sie für ein Leben in einer eigenen Wohnung brauchen.
Für mehr Informationen klicken Sie hier: Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW)
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- Die Wohn-Assistenz (WA)
Assistenz ist ein anderes Wort für: Hilfe, Unterstützung
Das Angebot 'Ambulante Wohn-Assistenz (WA)' ist für Menschen mit geistigen oder mehr-fachen Behinderungen über 18 Jahre, die in einer eigenen Wohnung leben.
Die Unterstützer kommen zu den behinderten Menschen nach Hause. Und helfen ihnen im Alltag daheim.
Für mehr Informationen klicken Sie hier: Wohnassistenz (WA)
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- Die Leistung 'Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft' (AWG)
Bei einer Wohn-Gemeinschaft wohnen mehrere Menschen mit Behinderungen zusammen in einer Wohnung. Oder in einem Haus.
Das Angebot 'Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft (AWG)' ist für Menschen mit geistigen oder mehr-fachen Behinderungen über 18 Jahre, die zusammen mit anderen in einer Wohnung leben möchten. Die Unterstützer kommen dann zu der Wohn-Gemeinschaft nach Hause.
Für mehr Informationen klicken Sie hier:
Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft (AWG)
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- Die Leistung 'Ambulante Assistenz Hamburg'
(von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf)
Das Angebot 'Ambulante Assistenz Hamburg' ist für Menschen mit geistigen oder mehr-fachen Behinderungen über 18 Jahre, die (zusammen mit anderen) in einer eigenen Wohnung leben (möchten).
Die persönlichen Assistenten kommen zu den behinderten Menschen nach Hause. So oft, wie sie gebraucht werden.
Und so, wie sie es mit den behinderten Menschen verabredet haben.
Assistent ist ein anderes Wort für: Unterstützer
Die Assistenten kommen von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.
Für mehr Informationen klicken Sie hier: Ambulante Assistenz Hamburg (von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf)
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Wer bezahlt die Kosten?
Die Hilfen für Menschen mit Behinderungen kosten Geld.
Wenn der behinderte Mensch selbst nicht genug Geld hat oder verdient, bezahlt das Bezirks-Amt für die Hilfen.
Manchmal bezahlen auch Angehörige des behinderten Menschen einen Teil der Kosten. Zum Beispiel die Eltern.
Bei der ambulanten Betreuung wohnt der behinderte Mensch in einer eigenen Wohnung. Er hat einen eigenen Miet-Vertrag.
Die Kosten für den Miet-Vertrag bezahlt das Bezirks-Amt.
Die Kosten für den Lebens-Unterhalt bezahlt auch das Bezirks-Amt.
Zum Lebens-Unterhalt gehört alles, was ein Mensch zum Leben braucht. Zum Beispiel: Essen und Trinken, Kleidung, Fahr-Geld, Taschen-Geld, Freizeit-Gestaltung.
Wenn die ambulanten Hilfen bewilligt sind, schließt der behinderte Mensch einen eigenen Betreuungs-Vertrag ab. Die Kosten für diese Hilfen bezahlt das Bezirks-Amt. Wenn der Bewohner das persönliche Geld bekommt, muss er die Hilfen vom persönlichen Geld bezahlen.
Beratung und Information
Beratung und Informationen zu ambulanten Hilfen bekommen Sie hier:
Fachdienst Eingliederungshilfen
Maurienstraße 3
22305 Hamburg
Telefon: 040 / 4 28 81 - 91 00
Wo bekommt man ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderungen?
Ambulante Hilfen für behinderte Menschen bekommt man bei den Diensten der Behinderten-Hilfe. Das sind Personen oder Firmen, die sich um behinderte Menschen kümmern. Und die ambulante Hilfen für behinderte Menschen anbieten.
Die Stadt Hamburg hat mit vielen Diensten der Behinderten-Hilfe Verträge gemacht. In den Verträgen steht drin, welche Hilfen ein Dienst anbieten muss. Das nennt sich Leistungs-Vereinbarung.
In den Verträgen steht auch drin, was die Hilfen kosten dürfen.
Das Bezirks-Amt bezahlt nur die Hilfen von den Anbietern, die Verträge mit der Stadt Hamburg gemacht haben.
Die Hilfen von anderen Anbietern kann der behinderte Mensch vom persönlichen Geld bezahlen.
Auch interessant
- Presse-Mitteilung: Ausbau des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen Behinderungen (vom 30. Juni 2010)
Eine Presse-Mitteilung ist ein Text für die Zeitung.
Darum geht es in der Presse-Mitteilung:
Was tut die Stadt Hamburg dafür, dass mehr Menschen mit geistigen Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben können. Und zuhause die Betreuung bekommen, die sie brauchen.
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