Voraussetzung hierfür ist die Feststellung einer Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts.
Das Versorgungsamt Hamburg der Sozialbehörde gibt Ihnen hierzu mit diesem Faltblatt erste Informationen:
- An welche Stellen wendet man sich, wenn man Rat und Unterstützung benötigt?
- Welche Gesundheitsstörungen gelten als Behinderung?
- Wer stellt fest, welche Gesundheitsstörungen vorliegen und wie schwer eine Behinderung ist?
- Was gilt als offizieller Nachweis?
Umfang: 6 Seiten
Stand: Februar 2025
Bezug: Broschürenservice der Sozialbehörde (siehe unten)
Mehr Informationen: Feststellung und Anerkennung von Behinderungen
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