Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Füllen Sie den Vordruck vollständig aus, vergessen Sie keinesfalls Ihre Unterschrift. Tragen Sie alle Behinderungen ein. Geben Sie insbesondere alle behandelnden Ärzte sowie Krankenhäuser mit genauem Aufenthaltsdatum und Kuranstalten an.
Ärztliche Berichte, die Sie in Händen haben, kopieren Sie bitte und fügen sie dem Antrag bei. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich von Ihren Ärzten Atteste ausstellen lassen!
Das Versorgungsamt Hamburg bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen.
Beachten Sie, dass das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) nur für in Hamburg gemeldete Personen zuständig ist. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Dienststelle:
Kreis Pinneberg
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
- Außenstelle Heide -
Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Herzogtum Lauenburg
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
- Außenstelle Lübeck -
Kreis Lüneburg
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen
- Außenstelle Lüneburg - Antragsformulare und Merkblätter
Landkreis Harburg, Kreis Stade
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen
- Außenstelle Verden - Antragsformulare und Merkblätter
Wo bekomme ich ein Antragsformular? Gibt es unterschiedliche?
Die Antragsformulare erhalten Sie hier im Internet, beim Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht und in den Bezirksämtern.
Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, benutzen Sie bitte das Formular "Erstantrag nach dem Schwerbehindertenrecht". Bei Folgeanträgen bitte das Formular "Neufeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht (wegen einer Verschlimmerung)".
Mein amtlich anerkanntes Leiden hat sich verschlimmert bzw. es ist ein neues Leiden hinzugekommen. Wie kann ich dieses geltend machen?
In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, bei uns einen Neufeststellungsantrag zu stellen. Siehe auch vorherige Antwort.
Wo und wie kann ich den Antrag einreichen?
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann per Post, Fax oder E-Mail (bitte den unterschriebenen Antrag einscannen) eingereicht werden. Sie können ihn auch persönlich abgeben.
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem davon ab, wie vollständig Sie Ihre Angaben im Antrag gemacht haben und wie schnell die von Ihnen angegeben Ärzte, Krankenhäuser usw. auf unsere Befundanforderung antworten.
Nach Eingang sind die ärztlichen Befundberichte unter Beteiligung eines Gutachters auszuwerten; erst dann kann ein Bescheid erteilt werden. Im Regelfall geschieht dies innerhalb von sechs Monaten.
Ich habe die Eigenbeteiligung für das neue Beiblatt mit Wertmarke überwiesen, wie lange muss ich warten?
Das Beiblatt wird spätestens drei Wochen nach Geldeingang zugestellt.
Wer kann die Parkplätze für Rollstuhlfahrer benutzen?
Schwerbehinderte, denen vom Landesbetrieb Verkehr (Tel: 040 - 428 58 - 2661) ein Parkausweis erteilt wurde. Voraussetzung ist die Feststellung der Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) durch das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt). Zeitlich befristete Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Landesbetrieb Verkehr möglich.
Mehr Informationen finden Sie hier...
Was muss ich tun, wenn die Gültigkeit des Ausweises abläuft?
Es ist nicht erforderlich, dass Sie einen Neufeststellungsantrag stellen!
Sie werden fünf Wochen vor Ablauf der Gültigkeit in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Schwerbehindertenausweis ungültig wird.
Ihnen muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Dazu senden Sie bitte ein Lichtbild (in Passbildgröße) ein, das auf der Rückseite mit Ihrem Namen und Geburtsdatum bzw. dem Geschäftszeichen beschriftet ist.
Der neue Schwerbehindertenausweis wird Ihnen über eine vom Versorgungsamt beauftragte Firma zugesandt. Eine Ausstellung im Versorgungsamt Hamburg ist nicht mehr möglich.
Hinweise zum Datenschutz
Zusammen mit einem vom Versorgungsamt beauftragten Dienstleister wird Ihr Lichtbild digital verarbeitet und vorübergehend gespeichert. Die Speicherung dieser Sozialdaten erfolgt ausschließlich für den Produktionsprozess des Schwerbehindertenausweises. Dabei werden zu jeder Zeit die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet und gewährleistet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an andere Stellen erfolgt nicht.
Originalbilder wie auch digitalisierte Bilder werden in einem abgesicherten Verfahren spätestens fünfzehn Arbeitstage nach Zusendung des Schwerbehindertenausweises datenschutzgerecht vernichtet. Die Löschung von Sicherungsdateien erfolgt nach spätestens sechs Wochen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Originalbilder wegen des hohen Aufwandes und der Kosten nicht zurückgesandt werden.
Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung von Sozialdaten richtet sich nach den Vorschriften der Paragrafen 67 ff des Sozialgesetzbuches –Zehntes Buch (SGB X).
Wann endet die Gültigkeit, wenn zum Beispiel 06.2021 eingetragen wurde?
Die Gültigkeit endet immer am Ende des eingetragenen Monats, in diesem Fall also am 30. Juni 2021.
Was muss ich beachten, wenn ich Ersatz für meinen verlorenen Schwerbehindertenausweis benötige?
Sie können ein Passbild, das auf der Rückseite mit Ihrem Namen und Geburtsdatum bzw. dem Geschäftszeichen beschriftet ist, per Post zusammen mit einer kurzen Erklärung über den Verlust des bisherigen Ausweises einsenden.
Bei Diebstahl oder Raub legen Sie bitte eine Kopie der "Bescheinigung über abhanden gekommene Ausweispapiere" der Polizei bei.
Wo beantrage ich Blindengeld?
Zuständig ist Ihr Bezirksamt. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen über Leistungen und Hilfen für blinde Menschen.
Gibt es Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag und bei Telefon-Tarifen?
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe. Eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag können Menschen, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat (mehr Informationen).
Der Antrag ist beim Beitragsservice (ehemals GEZ) zu stellen. Die Formulare liegen bei den Bezirksämtern und den Job-Centern aus.
Verschiedene Telefonanbieter haben Spezialtarife für schwerbehinderte Menschen. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich (zum Beispiel Merkzeichen „RF“, Höhe des GdB). Auskünfte erteilen die Telefonanbieter.
Welche Leistungen für schwerbehinderte Menschen gibt es?
Umfangreiche Informationen bietet das Faltblatt "Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Hamburg".
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, so können Sie sich selbstverständlich direkt auch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.