Kontakt Versorgungsamt

Feststellungen und Anerkennung von Behinderungen - Referat Schwerbehindertenrecht

  • Sozialbehörde
    • Sie lesen den Originaltext

Ihre Ansprüche nach dem Schwerbehindertenrecht können Sie hier geltend machen. Dazu stellen Sie einen Antrag beim Versorgungsamt Hamburg. Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne. Wenn Sie sich vorab informieren möchten, finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Kontakt

Freie und Hansestadt Hamburg
Sozialbehörde
Zentrum für Teilhabe
Versorgungsamt - Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht
Adolph-Schönfelder-Straße 5
22083 Hamburg
Tel: (040) 428 63 - 0
(die Durchwahl Ihrer zuständigen Sachbearbeitung finden Sie unten)
Fax: (040) 427 96 - 10 86
E-Mail: versorgungsamt@soziales.hamburg.de

Das Versorgungsamt bietet Ihnen die Möglichkeit, all Ihre Anliegen schriftlich, per E-Mail, per Fax oder telefonisch zu erledigen. Ein persönliches Erscheinen im Versorgungsamt ist daher in der Regel nicht notwendig.

Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können Sie auch online stellen. Hier geht es zum Onlineantrag.

Wenn Sie trotzdem persönlich vorsprechen möchten, bitten wir Sie, unbedingt einen Termin zu vereinbaren:

  • Für Fragen oder Terminvereinbarungen zum Thema Schwerbehinderung finden Sie unten die Telefonnummern.
  • Hinweis: Die Kontaktdaten für Fragen und Terminvereinbarungen zum Sozialen Entschädigungsrecht (zum Beispiel Opferentschädigungsgesetz) finden dort

Per E-Mail erreichen Sie uns unter versorgungsamt@soziales.hamburg.de

Unterlagen (zum Beispiel Lichtbilder, Anträge) können Sie auch in den Hausbriefkasten in der Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg einwerfen. Der Briefkasten befindet sich im Erdgeschoss auf Straßenebene.

Verkehrsanbindung

Das Versorgungsamt befindet sich im Einkaufs- und Verwaltungszentrum Hamburger Straße, der "Hamburger Meile".

Öffentliche Verkehrsmittel

Sie erreichen uns mit der U-Bahn-Linie U3 oder mit den Bussen 37 und 261, jeweils Haltestelle "Hamburger Straße". Informationen zur Anfahrt finden Sie im HVV-Fahrplan und Stadtplan.

Parkplätze

Das Versorgungsamt verfügt nicht über eigene Parkplätze. Jedoch können die Parkflächen des Einkaufszentrums genutzt werden (die erste Stunde ist kostenlos).

In unmittelbarer Nähe des Amtes befinden sich eine Tiefgarage mit Zufahrt über die Adolph-Schönfelder Straße sowie ein Parkdeck mit Zufahrt über die Heitmannstraße / Desenißstraße.

Zuständigkeiten im Detail

Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Telefonisch erreichen Sie uns über Tel. (040) 428 63 - (Durchwahl).

BuchstabenDurchwahl
A- Baum7258
7257
7256
Baun - Boro7332
7331
Borp - Cru2798
7350
Crv - Elsh7273
7274
Elsi - Geor

7277

7276

Geos - Hein7264
7268
7271
Heio - Jeri7272
7266
7284
Jerj - Knoo7261
7260
Knop - Late7294
7314
Latf - Mand7298
7296
4963
Mane - Nahr7307
7305
2948
Nahs - Penn7300
7289
2574
Peno - Roed7310
4799
7301
Roee - Schk7319
7253
Schl - Sem4767
4940
7323
Sen - Sutt7348
7346
Sutu - Wieg7335
7327
7329
7337
Wieh – Z2610
3848

Sozialbehörde
Zentrum für Teilhabe
Versorgungsamt - Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht

Zum Weiterlesen

Titel der Broschüre 'Versorgungsmedizin-Verordnung'
BMAS
Was ist der "GdB"?

Ermittlung des Grades der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) wird nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen nach Zehnergraden abgestuft von 20 bis 100 festgestellt. Dabei werden einzelne Beeinträchtigungen nur berücksichtigt, wenn sie für sich...

Hamburg-Logo
FHH
Merkblatt des Versorgungsamtes

Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Hamburg

Dieses Merkblatt bietet einen Überblick der Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Hamburg.

Fragen und Antworten (FAQ)
Colourbox.de / eamesBot
Fragen und Antworten

So beantragen Sie Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht.