Schwerbehindertenausweis

Einziehung, Verlängerung, Neuausstellung

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Einziehung des Ausweises

Der Ausweis wird ohne Schutzfrist eingezogen, wenn der behinderte Mensch nicht mehr im Geltungsbereich des Gesetzes

a) rechtmäßig wohnt,
b) sich rechtmäßig gewöhnlich aufhält oder
c) – bei Auslandswohnsitz – rechtmäßig als Arbeitnehmer in Deutschland tätig ist; denn er ist dann nicht mehr ein schwerbehinderter Mensch im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). (Dies gilt zum Beispiel nicht bei einer Abordnung eines deutschen behinderten Arbeitnehmers durch eine deutsche Firma oder Behörde ins Ausland für eine befristete Zeit.)

Wenn das Versorgungsamt den Grad der Behinderung (GdB) unter 50 herabsetzt, behält der Behinderte den Ausweis bis zum Ablauf der Schutzfrist. Danach ist der Ausweis abzugeben.

Erfolgt die Rückgabe nicht, ist das Versorgungsamt verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen, dass sich die steuermindernden Feststellungen geändert haben.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer und Neuausstellung

Ein Verlängerungsvermerk sowie ein Vermerk über die Veränderung des Grades der Behinderung oder Merkzeichen auf dem neuen Ausweis sind nicht möglich. Bei Verlängerung und Veränderung wird daher ein neuer Ausweis ausgestellt.

Zum Weiterlesen

Kalender
JMG / pixelio.de
Nicht mehr schwerbehindert?

Schutzfrist

Ist die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch weggefallen, wird der Schwerbehindertenausweis erst nach einer gesetzlichen Schutzfrist eingezogen.

Muster eines Schwerbehindertenausweises
FHH
Schwerbehindertenausweis

Eintragungen im Ausweis

Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Dieser enthält verschiedene Eintragungen.

Information
colourbox.de
Einführung

Schwerbehindertenausweis

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie Ihre Rechte als behinderter Mensch in Anspruch nehmen. Wie wird ein Antrag gestellt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?