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Versorgungsamt Hamburg

Feststellung und Anerkennung von Behinderungen

  • Sozialbehörde
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Rechtliche Grundlagen

Das Schwerbehindertenrecht (Teil des Sozialgesetzbuches IX) hat zum Ziel, die Eingliederung schwerbehinderter Bürger in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu fördern.

Das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) entscheidet nach diesem Gesetz

  • über die bei Ihnen vorliegende Behinderung,
  • über den Grad der Behinderung (GdB),
  • über weitere gesundheitliche Merkmale (zum Beispiel eine erhebliche Gehbehinderung, Hilflosigkeit).

Auf Grund der amtlichen Feststellungen können Sie Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Das sind zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, Befreiung vom Rundfunkbeitrag und Pflegegeld.

Schwerbehindertenausweis

Bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus, in den alle gesundheitlichen Merkmale und der Grad der Behinderung eingetragen werden. Hiermit können Sie Ihre Schwerbehinderung nachweisen.

Information und Antrag

Informationen zu Parkerleichterungen

Das Straßenverkehrsrecht hat im Jahr 2009 eine Reihe von Veränderungen gebracht, die insbesondere die Mobilität schwerbehinderter Menschen fördern und dazu beitragen sollen, bestehende behinderungsbedingte Barrieren weiter abzubauen. Aktuelle Informationen, welche Parkerleichterungen Sie in Anspruch nehmen können, finden Sie hier...

Datenschutzerklärungen Versorgungsamt Hamburg

Hier finden Sie Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO).