Versorgungsamt Hamburg

Feststellung und Anerkennung von Behinderungen

  • Sozialbehörde

Rechtliche Grundlagen

Das Schwerbehindertenrecht (Teil des Sozialgesetzbuches IX) hat zum Ziel, die Eingliederung schwerbehinderter Bürger in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu fördern.

Das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) entscheidet nach diesem Gesetz

  • über die bei Ihnen vorliegende Behinderung,
  • über den Grad der Behinderung (GdB),
  • über weitere gesundheitliche Merkmale (zum Beispiel eine erhebliche Gehbehinderung, Hilflosigkeit).

Auf Grund der amtlichen Feststellungen können Sie Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Das sind zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, Befreiung vom Rundfunkbeitrag und Pflegegeld.

Schwerbehindertenausweis

Bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus, in den alle gesundheitlichen Merkmale und der Grad der Behinderung eingetragen werden. Hiermit können Sie Ihre Schwerbehinderung nachweisen.

Information und Antrag

Informationen zu Parkerleichterungen

Das Straßenverkehrsrecht hat im Jahr 2009 eine Reihe von Veränderungen gebracht, die insbesondere die Mobilität schwerbehinderter Menschen fördern und dazu beitragen sollen, bestehende behinderungsbedingte Barrieren weiter abzubauen. Aktuelle Informationen, welche Parkerleichterungen Sie in Anspruch nehmen können, finden Sie hier...

Datenschutzerklärungen Versorgungsamt Hamburg

Hier finden Sie Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO).

Zum Weiterlesen

Titel der Broschüre 'Versorgungsmedizin-Verordnung'
BMAS
Was ist der "GdB"?

Ermittlung des Grades der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) wird nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen nach Zehnergraden abgestuft von 20 bis 100 festgestellt. Dabei werden einzelne Beeinträchtigungen nur berücksichtigt, wenn sie für sich...

Hamburg-Logo
FHH
Übersicht

Anträge und Merkblätter

Antragsformulare und Info-Materialien zum Schwerbehindertenrecht.

Feststellungsbescheid
BSG
Versorgungsamt

Feststellungsbescheid

Der Feststellungsbescheid enthält den festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und kann als Grundlage zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises dienen.