Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder eines sogenannten anderen Leistungsanbieters können in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wechseln. Dabei werden sie von der Stadt Hamburg durch das „Budget für Arbeit” unterstützt und begleitet.
Diese Faltblätter informieren Arbeitgeber und Beschäftigte über die Möglichkeiten, die mit dem „Budget für Arbeit” verbunden sind. Hier finden Sie Informationen zu Leistungen, Beratungsangeboten und Zuständigkeiten.
Stand: März 2024
Umfang: Jeweils 4 Seiten
Bezug: Die Faltblätter können unten heruntergeladen oder kostenlos beim Broschürenservice der Sozialbehörde bestellt werden.