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Inklusion

Informationen und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

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Was sind ausgelagerte Arbeitsplätze?

Für Unternehmen gibt es verschiedene Wege, um auszuprobieren, ob die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und einer potenziellen Arbeitskraft mit Behinderung (aus der Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder von sogenannten anderen Leistungsanbietern) gewinnbringend funktionieren kann. Neben einem Praktikum bietet ein sogenannter ausgelagerter Arbeitsplatz die Möglichkeit der Erprobung.

In diesem Fall ist die Arbeitskraft formell weiterhin bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder dem sogenannten anderen Leistungsanbieter beschäftigt und wird im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung bei Ihnen eingesetzt. Diese Möglichkeit kann in Betracht kommen, wenn Sie noch unsicher sind, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. So geben Sie sich und der potenziellen Arbeitskraft Zeit, einander kennenzulernen. Auch wenn Ihnen hier bereits Aufwendungen entstehen, sind diese gering. Die Arbeitskraft kann bis zu 35 Stunden/Woche bei Ihnen eingesetzt und integraler Bestandteil des Unternehmens werden. Die Dauer ist flexibel.

So funktioniert das konkret

Die Integration der Beschäftigten in die Arbeitsumgebung einer Dienststelle erfolgt über ein „Coaching on the Job“ durch Integrationsbegleiterinnen und -begleiter bzw. sogenannte Jobcoaches.

Der beziehungsweise die Beschäftigte wird schrittweise auf seinem beziehungsweise ihrem Arbeitsplatz angelernt und übernimmt zunehmend selbstständig die Arbeitsaufgaben.

Integrationsbegleiter/innen und Jobcoaches fungieren für beide Parteien als verlässlich begleitende Ansprechpersonen und Berater. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der kontinuierlichen fachlichen Begleitung der Integration der Beschäftigten in den Betrieb des Arbeitgebers.

Persönliche Unterstützungsangebote oder zusätzliche Qualifizierungen bieten Hamburger Werkstätten und sogenannte andere Leistungsanbieter teilnehmerorientiert und nach Absprache an. Der Betrieb zahlt monatlich für die Arbeitsleistung des beziehungsweise der Beschäftigten eine geringe Vergütung an die Werkstatt. Aus dieser Vergütung wird das Entgelt der Beschäftigten bezahlt.

Sollten beide Parteien mit der Zusammenarbeit zufrieden sein, kann über einen festen Arbeitsvertrag nachgedacht werden. Auch in diesem Rahmen ist eine weitere Begleitung des Arbeitsverhältnisses über das Budget für Arbeit möglich.

Was ist das Budget für Arbeit?

Können sich beide Parteien vorstellen, ein reguläres Arbeitsverhältnis einzugehen, steht Ihnen im Rahmen des Budgets für Arbeit dauerhaft ein verlässlicher und professioneller Begleitdienst zur Verfügung. Zudem können Sie einen Lohnkostenzuschuss erhalten. Das Budget für Arbeit kann unbefristet gewährt werden.

Sofern eine Arbeitskraft, die früher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder beim anderen Leistungsanbieter gearbeitet hat, im Rahmen des Budgets für Arbeit bei Ihnen tätig ist, wird dieses Angestelltenverhältnis im Kontext der Ausgleichsabgabe für den Zeitraum von zwei Jahren auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.

So funktioniert das konkret

Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit der Arbeitskraft. Auf dieser Grundlage bekommen Sie einen Lohnkostenzuschuss, um die behinderungsbedingt eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Beschäftigten auszugleichen. Dieser beträgt bis zu 75 Prozent des regelmäßigen Entgelts.

Ihre neue Arbeitskraft wird an ihrem Arbeitsplatz von auf Arbeitsmarktintegration spezialisierten Diensten angeleitet und begleitet. Diese Unterstützung übernehmen die Integrationsfachdienste (IFD), Fachkräfte der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von anderen Leistungsanbietern (aLa).

So wird für reibungslose Betriebsabläufe gesorgt und gleichzeitig haben die Menschen mit Behinderung einen Ansprechpartner im Betrieb. Menschen mit Behinderung werden hierüber dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt eingegliedert und sind sozialversicherungspflichtig.

Sollte die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in einem Betrieb zur Überforderung führen oder aus anderen Gründen nicht mehr möglich sein, haben Leistungsberechtigte ein unbeschränktes Rückkehrrecht in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder zu einem anderen Leistungsanbieter.

Erfolgsgeschichte Budget für Arbeit – ein Praxisbeispiel

Inklusion in der Arbeitswelt – wie kann das gehen? Na genauso, wie in diesem Film dargestellt:

Youtube-Video

Umair Wiebeck war Beschäftigter der Elbe-Werkstätten und arbeitet nach einem Praktikum seit 2017 als Assistent Berufsausbildung im Budget für Arbeit bei Philips Medical Systems DMC GmbH. Menschen mit Behinderung bringen neue Perspektiven und neue Erfahrungen in das betriebliche Umfeld hinein. Im Idealfall fördert das sogar innovative Lösungen, zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen.

Der Film zeigt, wie gut es funktioniert, wenn bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt statt in „Wenn´s“ und „Abers“ in Optionen gedacht wird, wenn alle Beteiligten aufgeschlossen für einen Perspektivwechsel sind, sich auch von Herausforderungen nicht entmutigen lassen und - vor allem - aus der Komfortzone herauskommen!

Wie wird der Antrag gestellt?

Als Arbeitgeber brauchen Sie sich keine Gedanken über die Formalitäten des Antrags zu machen.

Bei der Antragstellung, die im Fachamt Eingliederungshilfe des Bezirksamts Wandsbek erfolgt, werden Sie von den begleitenden Diensten unterstützt.

In Hamburg wird die Begleitung am Arbeitsplatz im Rahmen des Budgets für Arbeit durch sechs Träger angeboten. Dies sind neben den beiden anerkannten Werkstätten alsterarbeit gemeinnützige GmbH und Elbe-Werkstätten GmbH auch die Integrationsfachdienste ARINET GmbH und Hamburger Arbeitsassistenz sowie die anderen Leistungsanbieter Stiftung Das Rauhe Haus und die Bergedorfer Impuls gGmbH.

Hinweis

Was ist das Budget für Ausbildung?

Analog zum Budget für Arbeit gibt es außerdem die Möglichkeit, einen regulären Ausbildungsplatz für Beschäftigte der Werkstätten und anderer Leistungsanbieter über das Budget für Ausbildung bei Ihnen im Unternehmen einzurichten. Dabei steht Ihnen für die Dauer der Ausbildung ebenfalls ein verlässlicher und professioneller Begleitdienst zur Verfügung. Die Unterstützung am Ausbildungsplatz erfolgt durch dieselben Anbieter wie im Budget für Arbeit. Es ist auch möglich, einen auf die Begleitung in der Berufsschule spezialisierten Dienst zu beauftragen. Bei der Suche danach werden die potenziellen Auszubildenden von den Begleitdiensten unterstützt. Die Vergütung der Ausbildung bekommen Sie vollständig erstattet. Grundlage hierfür ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag.

Das Budget für Ausbildung ermöglicht eine Förderung, wenn eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung oder eine Ausbildung nach § 66 BBiG/ § 42r HwO (Fachpraktikerausbildung) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgenommen wird.

In Sachen Antragstellung werden Sie von denselben Akteurinnen und Akteuren unterstützt wie im Falle des Budgets für Arbeit (siehe Abschnitt oben: „Wie wird der Antrag gestellt?“)

Begleitende Hilfen

Sofern Sie einen Menschen mit einer Schwerbehinderung, der nicht aus einer Werkstatt oder von einem anderen Leistungsanbieter kommt, einstellen, steht Ihnen die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber:innen (EAA) zur Verfügung. Sie berät und schult Sie zu den Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten und hilft bei der Antragstellung von Leistungen, um gewinnbringend Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen und den Inklusionsgedanken in die Tat umzusetzen. Die EAA BIHA Hamburg ist auch telefonisch für Sie erreichbar unter (040) 636462-71.

Auch das Integrationsamt mit der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben steht Ihnen zur Verfügung. Dieses Angebot umfasst neben finanziellen Leistungen an Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung sowie fachliche Beratung auch die notwendige psychosoziale Betreuung von Menschen mit Schwerbehinderung durch Integrationsfachdienste. Dabei wird das Ziel verfolgt, das Beschäftigungsverhältnis nachhaltig zu sichern, damit beide Seiten gewinnbringend davon profitieren können.