Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Menschen mit Behinderung Arbeitsleben
Inklusion

Informationen, Beratung und Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

Haben Sie eine anerkannte Schwerbehinderung und arbeiten Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt? Oder haben Sie eine Beeinträchtigung, die Ihnen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (bisher) nicht möglich unmöglich macht? Es gibt viele Wege, wie Sie entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit gefördert werden, um dauerhaft im Berufsleben anzukommen. Hier finden Sie Informationen über Angebote, die Ihnen zur Verfügung stehen.

  • Sozialbehörde
  • Sie lesen den Originaltext

Ich arbeite auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder will dort beruflich ankommen

Allgemeiner Arbeitsmarkt

Arbeiten Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder wollen erst dort beruflich ankommen? Für entsprechende Förderungsmaßnahmen und Beratung sind die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter und die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig.

Sie bieten zum Beispiel Vermittlungshilfen und Qualifizierungsmaßnahmen an:

Darüber hinaus stehen Menschen mit Behinderung sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern weitere Ansprechpartner zur Verfügung: 

  • Das Integrationsamt sichert durch begleitende Hilfen im Arbeitsleben die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und berät in diesen Fragen.
  • Der Integrationsfachdienst begleitet und sichert die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Hamburg.
  • Schwerbehindertenvertretungen sind die Interessenvertretungen der schwerbehinderten Beschäftigten

Ich kann wegen meiner Beeinträchtigung (zurzeit) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten

Besondere Hilfen

Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert der nicht erwerbsunfähig sind, stehen Ihnen besondere Hilfen zur Verfügung, damit Sie am Arbeitsleben teilhaben können. Bei den Anbietern dieser Hilfen können Sie sich auch beraten lassen und ins Angebot „reinschnuppern“ (hospitieren), um für sich herauszufinden, ob es etwas für Sie wäre:

Ich möchte aus der Werkstatt oder von dem anderen Leistungsanbieter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu übergehen

„Wunsch, aus der Werkstatt oder von dem anderen Leistungsanbieter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu übergehen?“

Sie arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter und denken darüber nach, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuprobieren? Es gibt verschiedene Wege dies zu tun.

Aktionstage DuoDay und Schichtwechsel
Eine sehr einfache und unverbindliche Möglichkeit, in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes reinzuschnuppern, bieten Ihnen die Aktionstage DuoDay und Schichtwechsel.

Einmal jährlich, meistens im Mai oder Juni, findet der DUOday statt. An diesem Tag bilden Sie ein Duo mit jemandem, der in einem Unternehmen arbeitet. Sie verbringen einen gemeinsamen Arbeitstag miteinander. So können Sie einen ersten Eindruck gewinnen, wie der Berufsalltag aussehen könnte, wenn Sie in ein reguläres Arbeitsverhältnis übergehen.

Im Herbst wiederum, meistens im Oktober, findet der bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ statt. Menschen mit und ohne Behinderung tauschen für einen Tag ihren Arbeitsplatz. Beide Seiten können so in unterschiedliche Arbeitswelten eintauchen. Sie, aus der Werkstatt oder vom anderen Leistungsanbieter kommend, können in Berufsfelder des allgemeinen Arbeitsmarkts reinschnuppern und ein Unternehmen für einen Tag näher kennenlernen. Den Mitarbeitenden aus Unternehmen ermöglicht der Aktionstag wiederum Begegnungen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Werkstätten oder bei anderen Leistungsanbietern. Sie bekommen Einblicke, wie vielfältig die Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten und anderer Leistungsanbieter sind, und können selbst bei den vielseitigen Arbeitsprozessen mitwirken. Ob in der Werkstatt beschäftigt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - das Thema Arbeit verbindet, schafft neue Perspektiven und hilft, Vorurteile abzubauen.

Ausgelagerter Arbeitsplatz

Auf einem sogenannten ausgelagerten Arbeitsplatz können Sie erproben, ob Sie sich vorstellen können, in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes dauerhaft zu arbeiten. Sie arbeiten in der Zeit, die sehr flexibel kurz oder lang sein kann, vor Ort in dem Unternehmen. Formell sind Sie immer noch in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt und werden von dort aus gezahlt.

Als Erstes werden Sie schrittweise für den neuen Arbeitsplatz angelernt. Hierfür stellt Ihnen die Werkstatt oder der andere Leistungsanbieter eine qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, die für Sie da ist. Mit der Zeit übernehmen Sie zunehmend selbstständig die Arbeitsaufgaben. Die Fachkraft (Integrationsbegleiter oder -begleiterin oder Jobcoach) ist dauerhaft für Sie da und für alle Ihre Fragen ansprechbar. Sie begleitet Sie in jeder Hinsicht am Arbeitsplatz.

Während Sie auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz arbeiten, haben nicht nur Sie, sondern auch der Betrieb die Möglichkeit zu schauen, ob ein regulärer Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und der Firma in Frage kommt.

Interessieren Sie sich für einen ausgelagerten Arbeitsplatz? Sprechen Sie Ihre Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (Gruppenleiterin oder Gruppenleiter) an. Das ist der erste Schritt. Die Mitarbeitenden der Werkstätten und anderen Leistungsbieter werden sich dann darum kümmern, Sie darauf vorzubereiten.

Budget für Arbeit

Können Sie sich eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorstellen und gibt es einen Betrieb, der Sie einstellen will, steht einem regulären Arbeitsverhältnis nichts mehr im Wege! Auch auf diesem Weg können Sie Unterstützung bekommen, falls Sie diese brauchen. Dafür gibt es das Budget für Arbeit. Genau wie auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz steht Ihnen dauerhaft eine verlässliche und professionelle Arbeitsassistenz an Ihrem Arbeitsplatz zur Verfügung. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Lohnkostenzuschuss erhalten.

Sie verdienen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens den aktuellen Mindestlohn – oder den normalen Tariflohn. Mit dem Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses gelten alle Regeln des Arbeitsmarktes für Sie. Falls es doch irgendwie nicht klappen sollte: Sie haben ein Rückkehrrecht in die Werkstatt oder zum anderen Leistungsanbieter. Ihnen steht auch eine umfassende Beratung zu allen Fragen bezüglich Rückkehrrecht, Gehalt oder Rente usw. zu. Damit Sie für sich eine gute und sichere Entscheidung treffen können.

Bei der Antragstellung bekommen Sie ebenfalls Unterstützung. Sprechen Sie darauf ihre Fachkraft in der Werkstatt oder beim anderen Leistungsanbieter an. Dort können Sie zum Budget für Arbeit beraten werden. Auch das Fachamt Eingliederungshilfe des Bezirksamts Wandsbek, wo der Antrag gestellt wird, berät Sie gerne.

Faltblatt-eingebettet

Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb – wie kann das gehen? 

Na genauso, wie in diesem Film dargestellt: Umair Wiebeck war Beschäftigter der Elbe-Werkstätten und arbeitet nach einem Praktikum seit 2017 als Assistent Berufsausbildung im Budget für Arbeit bei Philips Medical Systems DMC GmbH. Er bringt neue Perspektiven und neue Erfahrungen in das betriebliche Umfeld hinein. Das können Sie auch!

Der Film zeigt, wie gut es funktioniert, wenn bei der Inklusion in die Arbeitswelt statt in „Wenn´s“ und „Abers“ in Optionen gedacht wird, wenn alle Beteiligten aufgeschlossen für einen Perspektivwechsel sind, sich auch von Herausforderungen nicht entmutigen lassen und - vor allem - aus der Komfortzone herauskommen!

Video-eingebettet  

Budget für Ausbildung

Als Beschäftige oder Beschäftigter einer Werkstatt oder eines anderen Leistungsanbieters haben Sie auch die Möglichkeit, eine reguläre Ausbildung in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu machen. Genau wie im Rahmen des Budgets für Arbeit steht Ihnen für die Dauer der Ausbildung ein verlässlicher und professioneller Begleitdienst zur Verfügung. Das gilt sowohl für den Ausbildungsplatz und als auch für die Berufsschule, sollten Sie die Unterstützung brauchen. Ihr Ausbildungsbetrieb bekommt die Vergütung für die Ausbildung, die an Sie ausgezahlt wird, vollständig erstattet.

Sie können das Budget für Ausbildung bekommen, wenn Sie eine anerkannte Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) oder eine Ausbildung nach § 66 BBiG/ § 42r HwO (Fachpraktikerausbildung) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt machen wollen. Es muss sich dabei auch um eine Erstausbildung handeln.

In Sachen Antragstellung und Beratung werden Sie von denselben Akteurinnen und Akteuren unterstützt wie im Falle des Budgets für Arbeit (siehe oben).

Ich will eine unabhängige Beratung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung EUTB
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unterstützt bei allen Fragen zum Thema Rehabilitation und Teilhabe auch im Zusammenhang mit dem Thema Arbeit. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und erfolgt auf Augenhöhe. Viele der Beraterinnen und Berater leben selbst mit einer Behinderung.

Haus für Gesundheit und Arbeit
Das Angebot des Hauses für Gesundheit und Arbeit widmet sich der psychischen Gesundheit am Arbeitsleben. Das dort angebotene Gesundheits- und Arbeitscoaching richtet sich nach Ihren individuellen Zielen und Herausforderungen.