Die Leistungen werden von unterschiedlichen Trägern erbracht. Die Zuständigkeit richtet sich nach Erwerbsfähigkeit und den bisherigen sozialversicherungspflichtigen Erwerbsjahren.
Allgemeiner Arbeitsmarkt
Soll ein Arbeitsplatz des allgemeinen Arbeitsmarktes erlangt oder gesichert werden, sind die Agenturen für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung vorrangige Leistungsträger. Sie bieten zum Beispiel Vermittlungshilfen und Qualifizierungsmaßnahmen an:
- Agentur für Arbeit Hamburg: Schwerbehinderte Menschen und Rehabilitanden werden zentral in der Hauptagentur betreut.
- team.arbeit.hamburg: Das Jobcenter für schwerbehinderte Menschen betreut erwerbsfähige schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie ihnen gleichgestellte Menschen.
- Deutsche Rentenversicherung: Übersicht der Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
Darüber hinaus stehen Menschen mit Behinderung und Arbeitgebern weitere Ansprechpartner zur Verfügung:
- Das Integrationsamt sichert durch begleitende Hilfen im Arbeitsleben die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung;
- Der Integrationsfachdienst begleitet und sichert die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Hamburg;
- Schwerbehindertenvertretungen sind die Interessenvertretungen der schwerbehinderten Beschäftigten.
Besondere Hilfen
Für Menschen mit Behinderung, die für die Teilhabe am Arbeitsleben besondere Hilfen benötigen, stehen verschiedene Angebote zur Verfügung:
- Werkstätten für behinderte Menschen bereiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor;
- Tagesförderstätten bieten Beschäftigung für Menschen, die (noch) keine Werkstatt besuchen können.
- Teilhabe am arbeitsweltlichen Kontext für Menschen mit seelischer Behinderung (TaK)
Mehr Informationen
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite Arbeitsleben - Informationen für Menschen mit Behinderung.