Bestehen im Einzelfall Unterstützungsbedarfe, die eine intensivere und nicht nur sporadische Assistenz erforderlich machen, können solche über die sogenannten personenbezogenen Leistungen der ASP abgedeckt werden. Hierfür muss ein Antrag beim Zentrum für Teilhabe - Eingliederungshilfe gestellt werden.
Die Unterstützung erfolgt nach Bewilligung der Leistung bedarfsgerecht anhand der Ziele im Gesamt-/ Teilhabeplan. Entsprechend des individuellen Bedarfs kann die Assistenz in den Räumlichkeiten der Begegnungsstätte, im häuslichen Umfeld des/ der Leistungsberechtigten und/oder auch begleitend beziehungsweise an anderen Orten stattfinden.
Inhaltlich liegt ein Fokus der ASP darauf, im inklusiven Sinne nachbarschaftliche Kontakte und soziale Netzwerke aufzubauen und zu stärken. Die Einbeziehung des Sozialraums spielt somit eine bedeutende Rolle.
Zielgruppe und Ziele
Die Maßnahme richtet sich an Menschen ab 21 Jahren mit seelischen Behinderungen, die zum Personenkreis nach §§ 99 ff. SGB IX gehören (personenbezogene Leistungen).
Niedrigschwellige Leistungen können von jedem Menschen und ohne die o.g. Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Die Zielgruppe der niedrigschwelligen Leistungen umfasst insbesondere Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind, Menschen, die sich in einer Lebenskrise befinden sowie Angehörige, Zugehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn.
Leitziele der ASP sind die langfristige Sicherstellung des selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens durch gezielte und individuelle Unterstützung bei der Alltagsbewältigung sowie die Ermöglichung umfassender und gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch den Aufbau und die Pflege sozialer Netzwerke. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere auch um die Stärkung von Selbsthilfepotentialen, die Weiterentwicklung eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Stabilisierung der eigenen Lebenssituation.