Grundlagen
Den Text der Assistenzhundeverordnung sowie Antworten auf häufig gestellt Fragen ("FAQs) zu der Verordnung finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums.
Zuständigkeit in Hamburg
Für alle in Hamburg lebenden Assistenzhunde ist die Sozialbehörde für folgende Anerkennungen zuständig:
- Anerkennung von Assistenzhunden, deren Ausbildung vor dem 1. Juli 2023 begonnen wurde.
- Anerkennung von im Ausland ausgebildeten Assistenzhunden.
- Vergabe von Ausweisen und Abzeichen für Assistenzhunde.
- Verlängerung oder Rücknahme der Anerkennung.
Anerkennung von Assistenzhunden, welche von einem anderen Träger anerkannt wurden.
Information und Kontakt
Unten finden Sie die benötigten Antragsformulare.
Kontakt
Versorgungsamt Hamburg
SI 524
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Tel: (040) 428 63 – 71 37
E-Mail: assistenzhundehh@soziales.hamburg.de
Steuerbefreiung für Assistenzhunde
Soweit die Voraussetzungen des Hundesteuergesetzes erfüllt sind, kann für einen Assistenzhund eine Steuerbefreiung beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg beantragt werden. Weitere Informationen hierzu und den dazu erforderlichen Antrag finden Sie auf der Seite Hundesteuer des zuständigen Finanzamtes.