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Maßnahmenvorschläge Bildung - Teil 2

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Vorschläge zum Thema schulische Bildung.

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Vorschläge bis 28. Januar 2022

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag
für den Hamburger
Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

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Es wird ein Berufsbild „Schulbegleitung“ entwickelt, das allen Unterstützungsbedarfen von behinderten und von Behinderung bedrohten Schülerinnen und Schülern Rechnung trägt.

Zur Unterstützung behinderter und von Behinderung bedrohter Schülerinnen und Schüler werden gut ausgebildete, qualifizierte Schulassistenzkräfte in allen Schulformen benötigt, um die Teilhabe an Bildung zu gewährleisten.

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Die Fetale Alkoholspektrum-Störung FASD wird auch in Hamburg – wie in anderen Bundesländern auch – in allen Lebensbereichen und vorrangig in der Bildungsteilhabe als Behinderung verankert. Dazu bedarf es eines gemeinsamen Schreibens der Behördenleitungen der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Soziales an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Gegenwärtig wird FASD in Hamburg in der Bildungsteilhabe nicht als Behinderung anerkannt (kein spezieller sonderpädagogischer Förderschwerpunkt), obwohl es sich um eine lebenslang bestehende Behinderung durch eine konstituierende Hirnschädigung handelt. Stattdessen erfolgt meist eine Zuordnung zum sonderpädagogischen Förderschwerpunkt LSE, der zeitlich begrenzte Ressourcen auslöst und von einer Heilungs- bzw. Linderungsmöglichkeit durch Sonderpädagogik ausgeht. Damit rückt Hamburg bei FASD-Schädigungen die konsekutiv auftretenden sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen in den Vordergrund und negiert andere konsekutiv auftretende behinderungsbedingte Einschränkungen, wie motorische Entwicklungsstörungen und Autismus und weitere Komorbiditäten. Im Nationalen Aktionsplan ist FASD als Behinderung anerkannt.

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Das Thema FASD und dessen Folgen wird zukünftig in der Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte im hochschulischen Teil sowie im Landesinstitut für Lehrerbildung (LI) und in den Fort- und Weiterbildungsangeboten des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums (SPFZ) und des LI verankert. Es findet auf allen Ebenen ein multiprofessioneller Austausch statt.

Ohne ein Verständnis der Behinderung FASD, deren Hintergründen und deren Auswirkungen ist keine qualifizierte sonderpädagogische Diagnostik möglich. Ohne fachliche Kenntnisse jedoch kommt es zu Fehlzuordnungen zu Förderschwerpunkten und zu ungeeigneten Fördermaßnahmen; deutliche Einschränkungen der Bildungsteilhabe Betroffener sind die Folge.

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Sonderpädagogische Ressourcen orientieren sich in Hamburg zukünftig am individuellen Bedarf. Hierzu werden alle Förderschwerpunkte grundsätzlich gleich ausgestattet. Alle Hamburger Schülerinnen und Schüler haben die gleichen Rechte in Bezug auf Rückstellungen, Besuch einer Vorschulklasse und Klassenwiederholungen.

Zzt. wird in Hamburg deutlich nach speziellen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und nach LSE-Förderschwerpunkten unterschieden, wobei LSE-Förderschwerpunkte schlechter mit Ressourcen ausgestattet sind und die Förderung nur befristet gewährt wird. Je nach Förderschwerpunkt und Schwere der Behinderung wird die Bildungsteilhabe zzt. sehr unterschiedlich gewährt.

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Es erfolgt kurzfristig eine deutliche Verbesserung aller Transitionen. Hierzu zählen insbesondere die Übergänge von der – Kita in die Grundschule – Grundschule in die Sekundarstufe I – Sekundarstufe I in die Berufliche Bildung bzw. die gymnasiale Oberstufe – gymnasialen Oberstufe ins Studium bzw. die Berufliche Bildung. Zur Übergangsgestaltung gehören vorrangig eine verbesserte Begleitung ab der Viereinhalbjährigen - Vorstellung; Untersuchungen durch gut informierte Fachleute des schulärztlichen Dienstes; eine gute, multiprofessionelle Diagnostik und gut ausgestattete; fachkundige Beratungsstellen.

Es mangelt an einer qualifizierten Ausbildung der Fachleute aller Ebenen. Dies führt dazu, dass Behinderungen nicht hinreichend erkannt werden können. Zur Zeit fehlt es an geeigneter Weitergabe bereits gewonnener Erkenntnisse; insbesondere wenn das System und die Behördenzuständigkeit gewechselt werden (z. B. beim Übergang Kita in die Grundschule). Dadurch kommt es zu vermeidbaren Reibungsverlusten; die die Bildungsteilhabe erschweren.

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In jedem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) gibt es zukünftig eine qualifizierte Fachkraft für FASD. Diese stellen niedrigschwellige Beratungsangebote vor Ort sicher. Im Einzugsbereich eines jeden ReBBZ werden zukünftig die Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren der Schulen regelmäßig zu FASD fortgebildet.

Zzt. ist die Spektrum-Störung FASD relativ unbekannt – ganz im Gegensatz zu anderen Störungen wie z. B. Autismus. Es fehlt an qualifizierten Fachkräften. An Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit FASD sehr häufig falsch erkannt und gefördert. Dadurch kommt es zu gravierenden Einschränkungen in der Bildungsteilhabe.

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Verbesserung der Fortbildung von Lehrer*innen und Erzieher*innen, insbesondere zu speziellen Themen z.B. Autismus - Spektrum - Störungen. - Supervision für Lehrer*innen bei schwierigen Klassensituationen mit vielen Inklusionskindern.

Ich arbeite in der heilpädagogischen Frühförderung und erlebe häufig, dass Lehrer*innen kein Fachwissen bezüglich Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen haben; insbesondere an Regelschulen. Das Wissen über Autismus-Spektrum-Störungen ist sehr gering und bedarf dringend einer kompetenten Fortbildung.

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Transparenter Rückstellungsprozess für die Einschulung; Sprechstunden bei der Schulbehörde und vor allem nachvollziehbare Entscheidungsprozesse

Es beginnt damit, auf den Webseiten der Stadt darüber zu informieren wie der Ablauf und wer alles involviert ist. Man findet aktuell KEINE schriftliche Information zum gesamten Rückstellungsprozess. Die Schulbehörde nennt nicht mal einen Ansprechpartner für Rückfragen. So herrscht unter den Eltern große Unsicherheit hinsichtlich Formalität und Fristen. Je nach Kompetenz der aufnehmenden Schule klappt das ganze Prozedere dann besser oder schlechter.  Zudem kann es nicht sein; dass es so große Unterschiede bei den positiv/negative Bescheiden gibt. Von außen wird hier eine große Sachbearbeiterwillkür wahrgenommen. Dem kann man nur mit Transparenz & Gesprächen begegnen

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Frühförderung der DGS- Kompetenz von hörenden Kindern von gehörlosen Eltern

Zur Förderung einer inklusiveren Gesellschaft, stabilen innerfamiliären Verhältnissen durch gesicherte Kommunikation mit den Eltern und Identitätsstärkung durch ein Aufwachsen in einem dualkulturellen Umfeld ist eine frühe Sprachförderung in Deutscher Gebärdensprache speziell für hörende Kinder gehörloser Eltern zwingend notwendig.

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Wahlpflicht in der Schulen als Fach der Gebärdensprache einsetzen (bisher nicht wahrlich umgesetzt)

 

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Schulische Anforderungen an gehörlose Kinder
(Mehrfachnennung)

Gehörlose und hörbehinderte Schüler*innen müssen schulische Anforderungen sowie Prüfungsleistungen weitgehend in Deutsch und nicht in ihrer Mutter- bzw. Basissprache DGS erfüllen. Diese Anforderung  stellt eine besondere Härte dar. Während die (meisten) hörenden Schüler*innen für das Abitur ihre Muttersprache Deutsch und zusätzlich zu Englisch eine zweite Fremdsprache belegen müssen, werden von gehörlosen und hörbehinderten Schüler*innen weitere Sprachen gefordert: ihre Mutter- bzw. Basissprache DGS; zusätzlich Deutsch, Englisch und noch eine weitere Sprache. Auch hörende Schüler*innen, die in Hamburg Abitur machen und DGS im Unterricht erlernen wollen, stehen vor der schwierigen Situation, dass ihnen DGS nicht als Fremdsprache anerkannt wird. Das widerspricht u.a. auch der Inklusion.

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Normale Schule mit Gebärdensprach- Dolmetschern für gehörlose Kinder.

 

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Mehr Informationen über Gehörlos in der Schule

 

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Mehr Barrierefreiheit in der Schule sowie in andere Bildungsbereiche 

 

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Gebärdensprache an der Grundschule

Gebärdensprache sollte bereits in der Grundschule für hörende Kinder thematisiert werden, um das Interesse zu wecken und die Inklusion von hörgeschädigten Kindern zu fördern. Gebärdensprache sollte für hörende Kinder zu jeder Zeit ein freiwilliges Angebot sein.

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Gebärdensprache als Fremdsprache in alle Bildungsbereiche angeboten werden!
(Mehrfachnennung)

Jedes Kind sollte die Möglichkeit haben, statt Französisch auch die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Wahlfach für das Abitur wählen zu können. Nicht nur für das Abitur; sondern auch in alle Bildungsbereiche; Berufs-; Haupt- und Realschule; sollte zumal von DGS erfahren zu haben. Das würde insgesamt die Akzeptanz der Gebärdensprache in der Bevölkerung fördern. Es hilft auch Kindern, die sprachlich nicht so fit sind, aber ein hohe motorische Begabung haben, wenn sie mit Gebärdensprache ihre u.a. Hochschulreife bestehen können

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Gebärdensprache als Fremdsprache
(Mehrfachnennung)

Jedes Kind soll die Möglichkeit bekommen, statt einer zweiten Fremdsprache auch die Gebärdensprache als Unterrichtsfach im regulären Wahl- oder Wahlpflichtbereich in den Klassenstufen 5-10 zu wählen. DGS kann damit von hörenden wie auch hörbehinderten Schüler*innen freiwillig und zusätzlich zu anderen Fächern erlernt werden. Ein bedeutender Kritikpunkt ist; dass das Fach DGS wie die meisten anderen Sprachfächer nicht als Fremdsprache anerkannt wird. Denn um Abitur zu machen, muss neben Englisch noch eine zweite Fremdsprache erlernt werden. DGS wird hierfür in Hamburg auch mit der neuesten KMK-Empfehlung nicht anerkannt. In anderen Städten wie z.B. Berlin ist das bereits erfolgt.

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Fingeralphabet zum Erlernen von Buchstaben (Lesen lernen) auch für hörende Kinder

Es gibt bereits Methoden, mit denen hörende Kinder Buchstaben besser lernen (z.B. sog. Rabanus-Methode). Die Erstklässlern können genauso gut das offizielle Fingeralphabet der DGS erlernen, denn so könnten sie sich ggf. auch im Erwachsenenalter mit Gehörlosen unterhalten.

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Einsatz von Gebärdensprache als fester Bestandteil in der Frühförderung
(Mehrfachnennung)

Allen Eltern mit ihren Kindern, an dem eine Hörbehinderung festgestellt wird, sollen in allen Frühberatungsstellen eine professionelle und umfassende Beratung zur emotionalen und sprachlichen Entwicklung bekommen. Die Beratung soll alle Wege der sprachlichen Entwicklung aufzeigen, d.h. in Lautsprache und Gebärdensprache (bilingualer Ansatz). Gegenwärtig propagieren fast alle Institute Hamburgs ausschließlich den lautsprachlichen Ansatz, an dem der bilinguale Ansatz erst empfohlen wird, wenn der lautsprachliche Ansatz keinen Erfolg verspricht oder versagt. In der Beratung sollen im Sinne der Partizipation ebenfalls qualifiziertes Personal tätig sein, die gehörlos bzw. hörbehindert sind. Diese Beratung ermöglicht den Eltern eine erweiterte Sicht und Wahlmöglichkeit der emotionalen und sprachlichen Entwicklung ihres Kindes.

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Deutsche Gebärdensprache als Kurse in der Schule für alle Kinder.

Gehörlose und sehr schwerhörige Menschen müssen mehr Möglichkeiten bekommen, um in unserer Gesellschaft weiter zunehmend teilhaben und teilnehmen zu können.  Andere Länder sind da schon weiter als wir.

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Deutliche Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in Regelschulen - Einführung eines verpflichtenden differenzierenden Unterrichts an allen Schulen - Einsatz von Lerntherapeuten in Schulen

 

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Das Wahlfach Deutsche Gebärdensprache (DGS) in den Schulen einführen.

 

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“Echte” Inklusion von gehörlosen Kindern nur mit Gebärdensprache
(Mehrfachnennung)

Alle Menschen reden über Inklusion und erwarten, dass gehörlose Kinder ganz normal in die Schule gehen können und die Fördereinrichtungen nicht mehr gebraucht werden. Sie denken, wenn Gebärdensprach- Dolmetscher neben dem Kind stehen, reicht das aus. Das ist keine Inklusion, weil das Kind immer abhängig von den Gebärdensprach- Dolmetscher ist. Gehörlose Kinder sind nur dann richtig “voll” dabei, wenn auch ihr Umfeld Gebärdensprache beherrscht und sie ohne Vorbehalte zu einer Geburtstagsfeier eingeladen werden.

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“Echte” Inklusion von gehörlosen Kindern nur mit Gebärdensprache  Alle Menschen reden über Inklusion und erwarten, dass gehörlose Kinder ganz normal in die Schule gehen können und die Fördereinrichtungen nicht mehr gebraucht werden. Sie denken, wenn Gebärdensprach- Dolmetscher neben dem Kind stehen; reicht das aus. Das ist keine Inklusion, weil das Kind immer abhängig von den Gebärdensprach- Dolmetscher ist. Gehörlose Kinder sind nur dann richtig “voll” dabei, wenn auch ihr Umfeld Gebärdensprache beherrscht und sie ohne Vorbehalte zu einer Geburtstagsfeier eingeladen werden. (Mehrfachnennung)

 

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"Gebärdensprache" als selbstverständliches Bildungsangebot an ALLEN Schulformen

 

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Gebärdensprache als Fremdsprache im Abitur

Jedes Kind sollte die Möglichkeit haben, statt Französisch auch die Gebärdensprache als Wahlfach für das Abitur wählen zu können. Das würde insgesamt die Akzeptanz der Gebärdensprache in der Bevölkerung fördern. Es hilft auch Kindern; die sprachlich nicht so fit sind; aber ein hohe motorische Begabung haben; wenn sie mit Gebärdensprache ihre Hochschulreife bestehen können.

Sonderbefragung im Rahmen von dual & inklusiv

Informationen, zur Möglichkeit der Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz und Nachteilsausgleiche für Klassenarbeiten oder Prüfungen zu erhalten, sollten breiter gestreut werden, damit mehr Schülerinnen und Schüler von diesen Angeboten profitieren können.

 

Sonderbefragung im Rahmen von dual & inklusiv

Handlungsbedarf in Bezug auf individualisiertes Lernen: das der Unterricht auf die speziellen Bedürfnisse und Bedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler ausgerichtet ist. Seitens der Lehrkräfte muss mehr auf die Beeinträchtigung / Behinderung der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden

 

Sonderbefragung im Rahmen von dual & inklusiv

Der Einsatz einer Arbeitsassistenz wird in der Schule bereits frühzeitig benötigt

 

Sonderbefragung im Rahmen von dual & inklusiv

Da das Lesen von Schreibschrift vielen Schülerinnen und Schülern mit Behinderung Probleme bereitet, besteht der Wunsch, ausschließlich Druckschrift von den Lehrkräften zu verwenden.

 

Sonderbefragung im Rahmen von dual & inklusiv

Lehrkräfte im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen vermehrt schulen

 

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Um die Bedarfe zu ermitteln, müssen kommunikative Hilfen wie der Einsatz von Gebärden- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern, Schulassistenz und Kommunikationsassistenz zum Einsatz kommen.

Bildungseinrichtungen wie Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien müssen allen Schulkindern und Jugendlichen die schulische Inklusion ermöglichen, um Chancengleichheit herzustellen.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Um die Vielfalt und gegenseitige Akzeptanz zu fördern, arbeiten die Schulen in einem Stadtteil / Bezirk in einem regionalen Bildungsnetzwerk schulformübergreifend zusammen.

Bildungseinrichtungen wie Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien müssen allen Schulkindern und Jugendlichen die schulische Inklusion ermöglichen, um Chancengleichheit herzustellen.

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Schulaufsicht prüft zukünftig anhand geeigneter Kriterien die Wirksamkeit inklusiver Maßnahmen und die Barrierefreiheit. 

Bildungseinrichtungen wie Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien müssen allen Schulkindern und Jugendlichen die schulische Inklusion ermöglichen, um Chancengleichheit herzustellen.

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Eine Neuorganisation von Schulbegleitung, die 

- Sorgeberechtigte entlastet;

- verständlich; einheitlich und transparent ist;

- sich am individuellen Bedarf orientiert;

- Verlässlichkeit und Kontinuität schafft;

- fachliche Standards setzt und prüft.

Damit Teilhabe an Bildung für alle möglich wird!

 

Vorschläge bis 18. August 2021

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

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Hilfsmittel für die Schule, welche nicht Schwerpunktschule sind, wie zB Tisch oder IPad schnell und unkompliziert genehmigen. Das sind Dinge, die an Schwerpunkt oder Nicht-Schwerpunkt Schule notwendig sind. Stattdessen dauert es ewig bis Anträge genehmigt werden. Wir warten auf ein IPad ohne Code, damit zusätzliche Apps zum Lernen geladen werden können.

 

Formular / Email

Inklusion am Schulen ernsthaft fördern und Betreuungsschlüssel bei Bedarf verbessern.

Immer wieder erlebe ich, dass Förderkinder, gerade Down Kinder oder andere Kinder mit besonderen Aufmerksamkeits-bedürfnissen in Schulen mit Inklusionsansatz nicht ausreichend unterstützt werden. Dies ist ein Dauerzustand, der ethnologisch erfasst werden sollte und dann entsprechend behandelt werden muss.

Formular / Email

Ausstattung von Schulen (besonders älteren und unter Denkmalschutz stehenden) mit Fahrstühlen (Liften).

ältere, hohe Schulgebäude für ältere Lehrkräfte, verletzte oder behinderte Schüler und Schülerinnen sind eine sehr schwere Belastung. Ich schlage also vor, mehrgeschossige Schulgebäude mit Fahrstühlen (Lift) auszurüsten. Das gilt insbesondere für die beiden Schulgebäude der heutigen Emil Krause Schule.

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bessere Ausbildung für Lehrer*innen im Umgang mit Menschen mit Behinderung (Abschaffung der Sonderschulen)

 

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Das Kooperationskonzept Schule und Verein erweitern für Menschen mit Beeinträchtigung.  (Beeinträchtigt sein ist ein Talent!) --> mehr inklusive Sportangebote in Ganztagsschulen

Inklusion im und durch den Sport braucht mehr Struktur, Angebote/Wettbewerbe, Qualifizierungsmaßnahmen und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Installierung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe (Expertenrunde), Austausch der verschiedenen Sportbereiche und Orte zur Erarbeitung inklusiver Maßnahmen im und durch den Sport. Entwicklung einer Sozialraumkarte für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen.  

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frühzeitige und praxisnahe Sensibilisierung während und nach der Unterrichtszeit  (Was bedeutet gesunder Erfolg für mich?)

Inklusion im und durch den Sport braucht mehr Struktur, Angebote/Wettbewerbe, Qualifizierungsmaßnahmen und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Installierung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe (Expertenrunde), Austausch der verschiedenen Sportbereiche und Orte zur Erarbeitung inklusiver Maßnahmen im und durch den Sport. Entwicklung einer Sozialraumkarte für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen. 

Formular / Email

Das Kooperationskonzept Schule und Verein erweitern für Menschen mit Beeinträchtigung.  (Beeinträchtigt sein ist ein Talent!) --> mehr Inklusionstage - bunte Bewegung in bunter Gesellschaft - wenn Kinder ihre Eltern trainieren

Inklusion im und durch den Sport braucht mehr Struktur, Angebote/Wettbewerbe, Qualifizierungsmaßnahmen und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Installierung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe (Expertenrunde), Austausch der verschiedenen Sportbereiche und Orte zur Erarbeitung inklusiver Maßnahmen im und durch den Sport. Entwicklung einer Sozialraumkarte für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen.  

Formular / Email

Das Kooperationskonzept Schule und Verein erweitern für Menschen mit Beeinträchtigung.  (Beeinträchtigt sein ist ein Talent!) --> mehr Workshops und Netzwerktreffen für Lehrkräfte und Vereinsmitarbeiter zu inklusiven Sportangeboten

Inklusion im und durch den Sport braucht mehr Struktur, Angebote/Wettbewerbe, Qualifizierungsmaßnahmen und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Installierung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe (Expertenrunde), Austausch der verschiedenen Sportbereiche und Orte zur Erarbeitung inklusiver Maßnahmen im und durch den Sport. Entwicklung einer Sozialraumkarte für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen.  

Formular / Email

Das Kooperationskonzept Schule und Verein erweitern für Menschen mit Beeinträchtigung.  (Beeinträchtigt sein ist ein Talent!) --> neue Projekte gründen - Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II entwickeln den Sport inklusiv weiter

Inklusion im und durch den Sport braucht mehr Struktur, Angebote/Wettbewerbe, Qualifizierungsmaßnahmen und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Installierung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe (Expertenrunde), Austausch der verschiedenen Sportbereiche und Orte zur Erarbeitung inklusiver Maßnahmen im und durch den Sport. Entwicklung einer Sozialraumkarte für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen.  

Formular / Email

Das Kooperationskonzept Schule und Verein erweitern für Menschen mit Beeinträchtigung.  (Beeinträchtigt sein ist ein Talent!) --> fördern von junges Ehrenamt für inklusiven Sport

Inklusion im und durch den Sport braucht mehr Struktur, Angebote/Wettbewerbe, Qualifizierungsmaßnahmen und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Installierung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe (Expertenrunde), Austausch der verschiedenen Sportbereiche und Orte zur Erarbeitung inklusiver Maßnahmen im und durch den Sport. Entwicklung einer Sozialraumkarte für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen.  

Formular / Email

Das Kooperationskonzept Schule und Verein erweitern für Menschen mit Beeinträchtigung.  (Beeinträchtigt sein ist ein Talent!) --> Stadtteil erkunden - Menschen und Angebote in sozialen Einrichtungen und Vereinen besuchen

Inklusion im und durch den Sport braucht mehr Struktur, Angebote/Wettbewerbe, Qualifizierungsmaßnahmen und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Installierung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe (Expertenrunde), Austausch der verschiedenen Sportbereiche und Orte zur Erarbeitung inklusiver Maßnahmen im und durch den Sport. Entwicklung einer Sozialraumkarte für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen.  

Formular / Email

Das Kooperationskonzept Schule und Verein erweitern für Menschen mit Beeinträchtigung.  (Beeinträchtigt sein ist ein Talent!) --> Kreiselternräte informieren zu inklusiven Sportangeboten

Inklusion im und durch den Sport braucht mehr Struktur, Angebote/Wettbewerbe, Qualifizierungsmaßnahmen und Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Installierung einer regelmäßigen Arbeitsgruppe (Expertenrunde), Austausch der verschiedenen Sportbereiche und Orte zur Erarbeitung inklusiver Maßnahmen im und durch den Sport. Entwicklung einer Sozialraumkarte für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen.  

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Schule anders benennen als Sonderschule.  Unterricht/Bildung  Finanzen/Plan  Gesunde Ernährung  Mobbing/Aufklärung  Haushalt

 

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Schulen sollten nicht mehr das Wort "behindert" im Namen haben

Man wird anders in der Gesellschaft angesehen. Nur weil man auf einer Schule war oder ist.

Auftaktver- anstaltung

mehr geschultes Personal und mehr Sonderpädagogen in den Schulen einsetzen

Stadtteilschulen haben Sozialpädagogen und Sonderpädagogen, dagegen Mangel an geschultem Personal insbesondere in Gymnasien und Grundschulen; insgesamt herrscht ein Mangel an Sonderpädagogen

Auftaktver- anstaltung

mehr adäquate Nachmittagsbetreuung für alle Schüler:innen

für Schüler*innen mit emotional-sozialen Beeinträchtigungen steht keine Ganztagsbetreuung zur Verfügung, Eingliederungshilfe passt nicht

Auftaktver- anstaltung

es muss mehr Verzahnung geben: derzeit sehen Kinder mit Behinderung  in Sonderschulen gar keine Kinder ohne Behinderung

 

Auftaktver- anstaltung

Aufzüge in allen Sonderschulen

Teilweise fehlende Aufzüge in Sonderschulen, so dass SuS die Klassenräume nicht betreten können;

Auftaktver- anstaltung

die häusliche Situation muss mehr bedacht werden

Pandemie offenbart, dass teilweise die häusliche Situation zu wenig mit gedacht wird, z.B. keine Unterstützung durch Schulbegleitung im Distanzunterricht;

Auftaktver- anstaltung

Es gibt gute Ansätze, wo mit multiprofessionellen Teams alle Kinder auf ihrem Niveau gefördert werden: keine Noten, keine Unterscheidung zwischen Zielgleichheit und Zieldifferenz; das ist Inklusion!; alles andere ist nur Integration

 

Auftaktver- anstaltung

Nicht nur Quantität sondern auch Qualität der inklusiven Bildung: Unterrichtsqualität muss verbessert werden; Schulbegleiter können keine Sonderpädagogen ersetzen; Kommunikation mit Sorgeberechtigten muss verbessert werden (bessere Beratung; bei der Erstellung von Gutachten mehr mit einbeziehen; Nachteilsausgleich in den Förderplänen verschriftlichen)

 

Auftaktver- anstaltung

(Frühe) Diagnostik sollte optimiert werden. In den Kindergärten diagnostizierter Förderbedarf sollte in der Schule von Beginn an fortgesetzt werden, damit Kinder nicht erst unter Stress schlechte Erfahrungen sammeln, bevor dann erneut Diagnose einsetzt;

 

Auftaktver- anstaltung

 Ganztätige Betreuung für Schüler*innen mit Förderbedarf (auch bei Beeinträchtigungen im emotional-sozialen Bereich), bessere Verzahnung von schulischer Betreuung und Eingliederungshilfe (insbesondere im Ganztagsbereich)

 

Auftaktver- anstaltung

Ombudsstelle inklusive Bildung (angesiedelt bei der Behörde für Schule und Berufsbildung)– ist bisher zu wenig bekannt und könnte mehr genutzt werden

 

Auftaktveranstaltung

Behebung der Schnittstellenprobleme: Einschulung, Schulübergänge, Übergang in Ausbildung

 

Auftaktver- anstaltung

Mehr Verzahnung zwischen nicht-behinderten und behinderten Kindern gerade auch im Freizeitbereich

 

Auftaktver- anstaltung

Kinder und Jugendliche mehr berücksichtigen, auch außerhalb ihrer Rollen als Schüler*innen

 

Auftaktver- anstaltung

 

In der aktuellen Situation ist es schwer, eine Vision für ein inklusives Schulsystem für alle Formen von Beeinträchtigung zu entwickeln; gut, dass Eltern da auch die Möglichkeit haben, eine spezielle Sonderschule zu wählen

Formular / Email

Umfassende bauliche Barrierefreiheit in Hamburgs Schulen im Sinne von Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention

Die BSB betrachtet derzeit Schulen bereits dann als barrierefrei; wenn „alle Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl oder mit Sehbeeinträchtigungen ohne Hindernisse einen Zugang zu Schulräumen haben oder dass bestimmte Räume speziell auf hörbehinderte Kinder ausgerichtet sind.“ (Schwerpunktschulen - hamburg.de) Sprich eine Schule wird bereits dann als barrierefrei angesehen; wenn gehbehinderte Schülerinnen und Schüler einen barrierefreien Zugang zu Klassen- und Fachräumen im Erdgeschoss einer Schule haben. Dies entspricht nicht der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention; wonach Barrierefreiheit einen gleichberechtigten Zugang zu allen von Schülerinnen und Schülern genutzten Räumen bedeutet.

Formular / Email

Das die Schulen nicht mehr das Wort Behinderung im Wort haben.

es sollte für die Schulen einen anderen Namen geben

Formular / Email

Inklusive Bildung und Digitalisierung konsequent zusammen denken und umsetzen

Bildungsteilhabe ist ein Menschenrecht. Alle jungen Menschen müssen Zugang zu hochwertiger inklusiver Bildung und digitalen Lernangeboten erhalten. Innerhalb der Digitalisierungsdebatte wird der inklusiven Bildung aktuell sowohl gesellschaftlich als auch politisch viel zu wenig Beachtung geschenkt. Umso wichtiger wird es; dass Digitalisierung von Bildung von Anfang an konsequent inklusiv gedacht und verwirklicht wird. Nur so lässt sich Teilhabe für alle sicherstellen.

Formular / Email

Die Diagnostik und sonderpädagogische Förderung muss dringend für Kinder mit FASD verbessert werden. Die ReBBZ sollten eng mit den Förderschulen zusammenarbeiten; eine Unterrichtshospitation muss immer erfolgen und die die Begutachtung sollte nach ICF geschehen; damit die Beeinträchtigungen auch wirklich erfasst werden.

 

Formula / Email

Die Betreuung von behinderten Kinder im Ganztags in der Grundschule sollte ermöglicht werden. Assistenz sollte zugelassen; beispielsweise die Hilfe für das behinderte Kind als Leistung der Eingliederungshilfe.

 

Formular 7 Email

Medizinische Gutachten und Diagnosen müssen bei der sonderpädagogischen Diagnostik in Schule einbezogen werden. Dies gilt ganz besonders für weniger bekannte und von außen nicht sofort erkennbare Behinderungen wie FASD. Deren Auswirkungen auf das schulische Lernen und auf den Schulalltag (Umgang mit Klassenkameraden; Pausensituationen; Raumwechsel etc.) werden bisher zu oft unterschätzt.

 

Formular / Email

Vorbereitung der Zusammenführung von Sonderschulen; ReBBZ und allgemeinen Schulen (einschließlich der Erstellung eines konkreten Zeitplans)

Die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda Bildung 2030 sieht vor; dass bis zum Jahr 2030 alle schulischen Parallelsysteme abgeschafft sein sollen. Um dieses Ziel zu erreichen; gilt es; jetzt einen genauen Fahrplan für die Zusammenführung von Sonderschulen; ReBBZ und Regelschulen in Hamburg zu erarbeiten. Erste Schritte hierzu können sein: die Zusammenführung parallel existierender Verwaltungsstrukturen (z. B. Allgemeine Schulaufsicht – Aufsicht Sonderschulen – Aufsicht ReBBZ); eine gemeinsame Organisation der Eltern- und Schülerräte von Regel-; Sonder- und Förderschulen auf Kreisebene (Einbindung des Kreiselternrates Sonder-/Förderschulen und des Kreisschülerrates Sonder-/Förderschulen in Kreiseltern- und Kreisschülerräte); eine verbindliche Zusammenarbeit von Regel- und Sonderschulen.

Formular / Email

es werden auch an den Schulen geeignetes Pflegepersonal und Therapiemöglichkeiten benötigt, um die Schulpflicht und die Pflegenotwendigkeit in Einklang bringen zu können

theoretisch die Pflicht zum Schulbesuch, jedoch praktisch keine Möglichkeit, schweren Fällen dort gerecht zu werden, da der Schwerpunkt Lerninhalte und nicht Therapien sind und es kein geeignetes Pflegepersonal gibt; auch Notbetreuung kommt nicht in Frage, da intensivpflichtige Kinder meist nicht ohne eigene Pflegekraft in die Schule dürfen

Formular / Email

Anerkennung eines speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Kindern und Jugendlichen mit FASD.  Den meisten Kindern mit FASD sieht man ihre Behinderung von außen nicht an. Sie verfügen über eine große sprachliche Kompetenz. Im direkten Umgang sind sie freundlich; motiviert und zugewandt. Und dennoch haben fast alle von ihnen gravierende Probleme in der Schule.  Bedingt durch die vorgeburtliche Schädigung von Gehirn und Nervensystem können sich Kinder mit FASD nur schwer konzentrieren; vergessen viele Dinge; sind unruhig und impulsiv. Vielen fehlt ein genaues Verständnis von Zeit und Raum. Das Verhalten ihrer Mitmenschen können Kinder mit FASD ebenso schwer einschätzen wie Gefahren. Aus Erfahrungen können sie nicht lernen; ihre Handlungsplanung ist stark eingeschränkt. Aufgaben können sie nur bewältigen; wenn diese in viele kleine Arbeitsschritte eingeteilt sind. Überdies zeigen viele Kinder mit FASD Entwicklungsverzögerungen; Teilleistungsschwächen und Lernschwierigkeiten.

Von außen ganz normal wirkend und sprachlich kompetent; werden Kinder mit FASD von ihrer Umwelt regelmäßig überschätzt. Das gilt ganz besonders für die Schule. Hier geraten Kinder mit FASD immer wieder in Überforderungssituationen; auf die sie äußerst heftig reagieren; sei es mit wüsten verbalen Beschimpfungen; körperlichen Angriffen auf Lehrer und Mitschüler oder einer völligen Verweigerung. Dieses „auffällige Verhalten“ wird von Seiten der Schule (zu) häufig als schlechtes Benehmen; Widerspenstigkeit oder Faulheit fehlinterpretiert und entsprechend sanktioniert; was eine erneute Überforderung der Kinder zur Folge hat. Diese „Teufelskreise“ lassen sich nur dadurch aufbrechen; indem die Schule die Bedürfnisse von Kindern mit FASD erkennt und Unterricht und Schulalltag daran anpasst. Dazu ist es nötig; FASD als eine lebenslange organische Behinderung zu begreifen; die eine spezielle sonderpädagogische Förderung nötig macht.

Online-Formular

Regelschulen barrierefrei ausbauen

 

Online- Formular

Förderung eines inklusiven Schulsystems

 

Online- Formular

Förderung der kommunikativen Kompetenzen der Lehrkräfte

 

Online- Formular

Ausweitung von Informationen und Kommunikation in Gebärdensprache in Schulen, insb. auch des Lehrpersonals (mehrfach genannt)

 

Online- Formular

Bewusstseinsbildung der Lehrkräfte im Umgang mit Diversität (insb. Behinderungen) (mehrfach genannt)

 

Online- Formular

Berücksichtigung von individuellen Belangen bei der Schulwahl

 

Online- Formular

Barrierefreier Ausbau von Schulen (mehrfach genannt)

 

Online- Formular

Förderung der Diversität und der Bewusstseinsbildung der Schüler untereinander für Diversität

 

Online- Formular

Bereitstellung von Räumen und Angebot zum Rückzug, um Reizüberflutung vorzubeugen

 

Online- Formular

Bewusstseinsbildung des Lehrpersonals für unterschiedliche Bedarfe (z.B. große, deutliche Schrift an der Tafel)

 

Online- Formular

Einrichtung von Unterstützungsangeboten, wie Vorlese- und Schreibhilfen

 

Online- Formular

Überprüfung der Kommunikation des Lehrpersonals und ggf. Anpassung an unterschiedliche Bedarfe

 

Online- Formular

Schaffung von barrierefreien Bildungswegen

 

Online- Formular

Anbieten von Lernangeboten in Gebärdensprache

 

Online- Formular

Überprüfung und ggf. Nachbesserung der Kriterien für Leistungsfähigkeit

 

Online- Formular

Anbieten von individueller / persönlicher / fallbezogener Unterstützung statt allgemeiner Beratung (mehrfach genannt)

 

Online- Formular

Politik und politische Zusammenhänge sollten in der Schule einfacher und mehr behandelt werden

 

Online- Formular

mehr Assistenzleistungen für Gehörlose

z.B. Unterrichtsmaterial und Inhalte erklären

Online- Formular

Bürokratie in der Schulbehörde verringern

man kann Kinder nicht in Schubladen packen und nur eine Behinderung schwerpunktmäßig therapieren. Die Abgrenzung zu normalen Kindern in Förderschulen ist stark diskriminierend. Der Personalschlüssel bei Inklusion in Regelgrundschulen ist viel zu gering und für viele Behinderte nicht geeignet

Online- Formular

Im Homeschooling wird eine Assistenz benötigt, so wie es im Regelschulbesuch auch der Fall ist

 

Online- Formular

Ausreichend Assistenz zur Unterstützung in der (Regel)Schule

 

Online- Formular

Mehr Unterstützung für schwerstbehinderte Kinder im Bereich der schulischen Bildung

 

Online- Formular

feste schulische Assistenzen, die nicht ständig wechseln

 

Online- Formular

In Schulen muss für die Kinder ohne Behinderung ein Verständnis für die Kinder mit Behinderungen geschaffen werden.

Ggf. müssen mehr Gruppenarbeiten angeboten werden sodass die Kinder gemeinsam die Lernziele erreichen

 

Mehr Informationen


  • Alle Maßnahmen-Vorschläge im Überblick (was link with id: 15140656)

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg