Blinde und sehbehinderte Studierende können eine Vorlesepauschale erhalten. Behörden sind verpflichtet, in Verwaltungsverfahren Dokumente in einer verständlichen Form zugänglich zu machen.
Die Hamburger Blindenbüchereien möchten Literatur für sehbehinderte und blinde Menschen erreichbar machen. Sie verleiht kostenlos Blindenschriftbücher und Hörbücher und produziert diese auch selbst.