Fachbericht

Einzelfallsteuerung in der Eingliederungshilfe - Fallmanagement in Hamburg -

In der aktuellen Reformdiskussion zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe („Bundesteilhabegesetz“) spielt die Notwendigkeit eines partizipativen, qualifizierten, trägerübergreifenden Fallmanagements der Eingliederungshilfe-Leistungsträger eine wichtige Rolle.

Titelblatt
FHH

Mit dem nun bereits seit über zehn Jahren in Hamburg schrittweise auf- und ausgebauten Fallmanagement in der Eingliederungshilfe und den erzielten Steuerungsergebnissen konnte belegt werden, dass es sich für alle Beteiligten – Leistungsberechtigte, Leistungsträger und Leistungserbringer – letztlich lohnt, hier zu investieren und zu kooperieren.

Es ist gelungen, eine nachhaltige Dämpfung der Fallzahl- und Fallkostenentwicklung mit einem ambitionierten fachlichen Reformprozess (persönliche Budgets, Geldpauschalleistungen, Ambulantisierung, Sozialraumprojekte, Trägerbudgets) zu verknüpfen und ein in ständiger Fortentwicklung befindliches System zu generieren, das derzeit gut 20.000 Personen mit Leistungen im Gegenwert von jährlich knapp 400 Millionen Euro versorgt.

Das zentrale, qualitätsgesicherte und multiprofessionelle Fallmanagement in der Hamburger Eingliederungshilfe kann ein Beispiel sein, wie Einzelfallsteuerung in einem inklusiven Teilhabeleistungssystem aussehen sollte. Daher stellen wir den nachfolgenden Bericht der interessierten Fachöffentlichkeit zur Verfügung und bringen uns aktiv in die laufende Gesetzgebungsdebatte ein.

Umfang: 25 Seiten

Stand: August 2014

Bezug: Der Bericht steht unten als Download zur Verfügung.

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Einzelfallsteuerung in der Eingliederungshilfe -Fallmanagement in Hamburg -

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