Ziele
Die Gastweise Unterbringung dient der
- vorübergehenden Entlastung der Angehörigen oder Betreuungsperson sowie der
- angemessenen Unterbringung und Sicherstellung der Versorgung, wenn diese bei vorübergehendem Ausfall der Betreuungsperson durch Not- und Krisensituationen nicht anderweitig gewährleistet werden kann.
Beratung und Bewilligung
Auskunft geben die Einrichtungen sowie das
Zentrum für Teilhabe - Eingliederungshilfe
- Leistungsrecht -
Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg
Die Eingliederungshilfe ist auch zuständig für die Gewährung der Pauschale und die Gewährung der Unterbringung in Not -und Krisensituationen.
Art der Leistung
Die Leistung erfolgt in Form einer jährlichen, zweckgebundenen Geldpauschale. Die Verwendung des Geldes ist zum Jahresende, spätestens zum Beginn des nächsten Jahres nachzuweisen.
Liste der Einrichtungen
Die Unterbringung kann aus einer Liste von rund 40 Einrichtungen frei gewählt werden. Die Liste wird mit der Bewilligung der Pauschale vom Fachdienst Eingliederungshilfe ausgehändigt.
Die Liste umfasst Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Für die Vollständigkeit und Aktualität der Liste kann keine Gewähr übernommen werden, da keine Abrechnung zwischen dem Sozialhilfeträger und den Einrichtungen erfolgt.