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Maßnahmenvorschläge Gesellschaft - Teil 3

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Vorschläge zum Thema Politische Teilhabe (Interessensvertretung, Schaffung von Strukturen zur politischen Beteiligung)

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Vorschläge bis 28. Januar 2022

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Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan
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barrierefreie Möglichkeit für gehörlose Menschen einen Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan einzureichen

Dieses Formular bedarf einer Übersetzung in Gebärdensprache und einer Möglichkeit in Gebärdensprache (per Video) Vorschläge einreichen zu können. So haben gehörlose Menschen nicht die vollwertige Chance ihre Ideen und Bedarfe mitzuteilen.

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Barrierefreie Informationen aus Politik, Gesellschaft, Kultur etc., z.B. mit Vorlesefunktion, wenn man nicht lesen kann.

 

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“Politische Teilhabe”

Die öffentliche Hand sollte Vorbild beim Thema “Barrierefreiheit” sein. Wie wir aus obiger Auflistung erkennen; bestehen nach wie vor in vielen Bereichen für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen Barrieren; die einen gefahren-freien Umgang in unserer Gesellschaft und der sozialen Teilhabe erschweren.   Das früher häufig genannte Argument; die Privatwirtschaft würde aufgrund des vorbildlichen Charakters der Behörden nachziehen; hat sich nicht bewährt. Selbst nach mehr als 19 Jahren (bezogen auf 2002) tut sich auf freiwilliger Basis nichts im privatwirtschaftlichen Bereich und wir kommen zur Auffassung; dass sich das ändern muss. In den USA gibt es ein Verfahren; das sogenannte “Section 508”; welches zumindest bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur solche Unternehmen berücksichtigt; die den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen. Hier wäre aus unserer Sicht ein erster Ansatzpunkt; um das Thema vorantreiben zu können.

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Wo bleibt da die    Politische Teilhabe von  Gehörlosen auf Augenhöhe        mit allen anderen Bürger und Bürgerinnen;  - die Änderung des § 78 ABS. 1 und 5 SGB IX ; - die Streichung der Formulierung             „aus besonderen Anlass“ in § 82 SGB IX bei den         „Leistungen zur Förderung der Verständigung“  - die Abschaffung der Einkommens - und  Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.  ( Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen)  - Teilhabegeld für Gehörlose in Hamburg

Politische Teilhabe von  Gehörlosen auf Augenhöhe mit allen anderen Bürger und Bürgerinnen;  - die Änderung des § 78 ABS. 1 und 5 SGB IX ; - die Streichung der Formulierung „aus besonderen Anlass“ in § 82 SGB IX bei den „Leistungen zur Förderung der Verständigung“  - die Abschaffung der Einkommens - und  Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe.  ( Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen)  - Teilhabegeld für Gehörlose in Hamburg

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"Politische und Teilhabe " Mein Meinung beste gut Vorschlag um Gehörenlosengeld bekommen Hamburg empfohlen klein auch gut 1xmal im Jahren immer 2x bezahlt wichtig "Schwerbehinderte" und "GEZ TV Gebühren mit UT"; wichtig auch gut. Als null Gehörenlosengeld Hamburg genau schmerzhaft Gehörenlosen und Frust. Unrecht fleißig Berlin und Hessen fressen "Gehörenlosengeld"  Aber unrecht bekommen Gehörenlosengeld 7 Bundesland oft gut Berlin und Hessen bekommen zu viel fleißig sehr 12x155 Euro immer Monate vorteil gut bezahlt kein problem Schwerbehinderte und GEZ Gebühren TV; und; aber nicht richtig Gehörenlosengeld null Bundesland; schlimm schon lag 40 jahren null Gehörenlosengeld Hamburg; nicht zu tut "Dolmetscher". Wo bleiben lang Jahren Hamburg viel Ausbildung schon da Dolmetscher; etwas falsch sparsam Dolmetscher?

 

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Akustische Informationen in Schriftform Videos und Audiobeiträge mit Informationen in öffentlichen Institutionen müssen mit Gebärdensprache und Untertiteln umgesetzt und versehen werden. Verschriftlichte Fassungen müssen bereitgestellt und auch Fassungen in Gebärdensprache durch taube Dolmetscher*innen verdolmetscht werden. Eine Aufbereitung der Informationen in dieser Form ermöglicht gehörlosen Menschen; unabhängiger zu agieren. (Mehrfachnennung)

Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg.

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Veranstaltungen im öffentlichen Raum Veranstaltungen im öffentlichen Raum; so z.B. Ansprachen des Bürgermeisters; sollen mit Einsätzen von Gebärdensprach- und Schriftsprachdolmetschen versehen werden. Um allen gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen ein besseres Verständnis zu ermöglichen; sollten hier vorzugsweise auch taube Gebärdensprach-Dolmetscher*innen eingesetzt werden; die in der Lage sind; sich an die verschiedenen sprachlichen Register der vielfältigen gehörlosen Bürger*innen anzupassen.   Diese hier genannten Veranstaltungen sind unbedingt von den genannten Settings in Punkt 1 und 2 zu trennen - es geht hier um Veranstaltungen; die öffentlich für alle Bürger*innen zugänglich und somit losgelöst von den individuellen Bedürfnissen oder denen der Organisationen sind. (Mehrfachnennung)

Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg.

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- Vorbildfunktion der Behörden und Politik

- Gebärdensprache im Rathaus

- Ausübung von Ehrenamt >> Änderung des § 78 Absatz 1 und 5 SGB IX

 

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Vorbildfunktion der Behörden und Politik Die öffentliche Hand sollte Vorbild beim Thema “Barrierefreiheit” sein. Wie wir aus obiger Auflistung erkennen; bestehen nach wie vor in vielen Bereichen für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen Barrieren; die einen gefahren-freien Umgang in unserer Gesellschaft und der sozialen Teilhabe erschweren.

In diesem Kontext müssen wir uns auch die Frage stellen: Wie wird der privatwirtschaftliche Teil unserer Gesellschaft mit in das Thema Barrierefreiheit eingebunden? Das früher häufig genannte Argument; die Privatwirtschaft würde aufgrund des vorbildlichen Charakters der Behörden nachziehen; hat sich nicht bewährt. Selbst nach mehr als 19 Jahren (bezogen auf 2002) tut sich auf freiwilliger Basis nichts im privatwirtschaftlichen Bereich und wir kommen zur Auffassung; dass sich das ändern muss. In den USA gibt es ein Verfahren; das sogenannte “Section 508”; welches zumindest bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur solche Unternehmen berücksichtigt; die den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen. Hier wäre aus unserer Sicht ein erster Ansatzpunkt; um das Thema vorantreiben zu können.

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Vorbildfunktion der Behörden und Politik (Mehrfachnennung)

Die öffentliche Hand sollte Vorbild beim Thema “Barrierefreiheit” sein. Wie wir aus obiger Auflistung erkennen. bestehen nach wie vor in vielen Bereichen für hörgeschädigte Menschen Barrieren, die einen gefahrenfreien Umgang in unserer Gesellschaft und der sozialen Teilhabe erschweren. In diesem Kontext müssen wir uns auch die Frage stellen: Wie wird der privatwirtschaftliche Teil unserer Gesellschaft mit in das Thema Barrierefreiheit eingebunden? Das früher häufig genannte Argument; die Privatwirtschaft würde aufgrund des vorbildlichen Charakters der Behörden nachziehen; hat sich nicht bewährt. Selbst nach mehr als 19 Jahren tut sich auf freiwilliger Basis nichts im privatwirtschaftlichen Bereich und wir kommen zur Auffassung; dass sich das ändern muss. Welches zumindest bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur solche Unternehmen berücksichtigt; die den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen. Hier wäre aus unserer Sicht ein erster Ansatzpunkt, um das Thema vorantreiben zu können.

Formular/E-Mail

Veranstaltungen im öffentlichen Raum Veranstaltungen im öffentlichen Raum; so z.B. Ansprachen des Bürgermeisters; sollen mit Einsätzen von Gebärdensprach- und Schriftsprachdolmetschen versehen werden.  (Mehrfachnennung)

Um allen gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen ein besseres Verständnis zu ermöglichen; sollten hier vorzugsweise auch taube Gebärdensprach-Dolmetschende eingesetzt werden; die in der Lage sind; sich an die verschiedenen sprachlichen Register der vielfältigen gehörlosen Bürger*innen anzupassen. Diese hier genannten Veranstaltungen sind unbedingt somit losgelöst von den individuellen Bedürfnissen oder denen der Organisationen sind. Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg.

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Gebärdensprache im Rathaus Ansprachen vom Bürgermeister oder Senatoren; Sitzungen in der Bürgerschaft oder von Ausschüssen; Veranstaltungen und Führungen im Rathaus - überall sind Gehörlose derzeit zum großen Teil ausgeschlossen. So kann politische Partizipation nicht gelingen. Die Zusammenarbeit mit den Vertretern der gehörlosen Gemeinschaft ist eher als dürftig zu bezeichnen.

Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg.

Formular/E-Mail

Veranstaltungen im öffentlichen Raum Veranstaltungen im öffentlichen Raum; so z.B. Ansprachen des Bürgermeisters; sollen mit Einsätzen von Gebärdensprach- und Schriftsprachdolmetschen versehen werden. Um allen gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen ein besseres Verständnis zu ermöglichen; sollten hier vorzugsweise auch taube Gebärdensprach-Dolmetscher*innen eingesetzt werden; die in der Lage sind; sich an die verschiedenen sprachlichen Register der vielfältigen gehörlosen Bürger*innen anzupassen. (Mehrfachnennung)

Diese hier genannten Veranstaltungen sind unbedingt von den genannten Settings in Punkt 1 und 2 zu trennen - es geht hier um Veranstaltungen; die öffentlich für alle Bürger*innen zugänglich und somit losgelöst von den individuellen Bedürfnissen oder denen der Organisationen sind.  Die hier genannte Forderung entspricht dem Punkt 4 (“Der Aspekt des barrierefreien Informationszuganges im öffentlichen Raum”) aus dem “Hamburger 5-Punkte-Plan für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen” vom Gehörlosenverband Hamburg.


Vorschläge bis 18. August 2021

Vorschlagsform

Maßnahmenvorschlag für den Hamburger Landesaktionsplan

Weitere Erläuterung des Vorschlags

Auftaktver- anstaltung

echte Teilhabe der Betroffenen

Sogenannte „Experten“ besprechen die Probleme von Menschen mit Behinderung, dabei sind die Experten die Betroffenen selbst. Wunsch nach echter Teilhabe

Auftaktver- anstaltung

„Wenn von „Chancen und Möglichkeiten“ gesprochen wird, sollte man sich auf alle Menschen beziehen und nicht einige durch nicht beseitigte Barrieren davon ausschließen.“

Inklusion bedeutet Teilhabe und nicht, Menschen in einer Parallelwelt zu verorten.

Auftaktver- anstaltung

Inklusion bereits in frühen Entwicklungsstadien schaffen, um eine Selbstverständlichkeit des Themas bereits im Kindesalter zu entwickeln, es fehlen Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit inklusivem Ansatz (Inklusive Stadtteilzentren, Angebote für hörende und gehörlose Kinde etc.), Bsp. Kindern ohne Beeinträchtigung Gebärdensprache beizubringen --> So entsteht Selbstverständlichkeit für das Thema von klein auf.

 

Auftaktver- anstaltung

Menschen mit Behinderung brauchen eine klare politische Vertretung und die Wahrung ihre Interessen eine klare politische Verankerung

 

Auftaktver- anstaltung

Ihre Interessen dürfen nicht allein im Rahmen von Bürgerinitiativen und ehrenamtlichen Engagement gewahrt werden

 

Auftaktver- anstaltung

Es müssen politische Strukturen geschaffen werden.

 

Auftaktver- anstaltung

Politische Mitwirkung und Mitgestaltung ermöglichen -->Demokratie- und Bürgerstärkung

 

Auftaktver- anstaltung

Einen Ausschuss in der Bürgerschaft für Inklusion

 

Auftaktver- anstaltung

Gewählte Gremien statt nur ernannte Gremien

 

Auftaktver- anstaltung

Wir sind ja da, und Inklusion kann nicht ohne uns. Das bedeutet für mich, dass mehr Kommunikation stattfindet. Damit Frust und Enttäuschung weniger wird. Das ist auch ein Appell an Trägereinrichtungen. (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

Aktuell können Menschen mit Behinderung ihre Bürgerrechte gar nicht ausüben, weil sie durch verschiedenste Barrieren praktisch daran gehindert werden.

Bsp. Wahllokale ohne behindertengerechten Zugang, Wahlinformationen in Leichter Sprache, Mittel für Assistenz zur politischen Beteiligung (Bsp. Beteiligung am LAP)

Auftaktver- anstaltung

Vertretungen sollten gewählt werden

Es existieren Inklusionsbeiräte in den Bezirken und den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung; es gibt Bezirkskoordinator:innen für behinderte Menschen und eine Senatskoordinator*in für die Gleichstellung behinderter Menschen. Alle werden berufen, aber niemand ist gewählt. Unter 29 Ausschüssen der Hamburger Bürgerschaft ist nicht ein einziger Ausschuss für Inklusion

Auftaktver- anstaltung

Kommunikation auf Augenhöhe

Das bedeutet, dass Kommunikation möglich gemacht werden muss, indem entsprechende Maßnahmen (Übersetzungen in leichte Sprache, Gebärdensprache, unterstützte Kommunikation, etc.) getroffen werden

Formular / Email

Vorschlag: Kampagne (Bild, Text, Video etc.), um unsichtbare Behinderungen zu thematisieren und Beispiele zu zeigen  Fokus auf: "So vielfältig kann Behinderung sein" und "Was ihr nicht seht..."

Hintergrund: Viele Menschen haben einen GdB von mind. 50 aufgrund von einer oder mehreren chronischen Erkrankungen, die oftmals von außen nicht sichtbar sind. Unsichtbare Behinderungen wie chronische körperliche und psychische Erkrankungen gehen oft mit ganz anderen Anforderungen an und Interpretationen von Barrierefreiheit einher. Bei Menschen mit Immundefekten oder psychischen Erkrankungen spielen andere Herausforderungen eine Rolle als bei Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen – ebenso bei an Krebs Erkrankten oder Menschen, die an Autoimmunkrankheiten leiden. Bei vielen dieser Erkrankungen spielen z.B. starke Erschöpfung, besondere Ess-, Schlaf- und Lebensbedürfnisse eine entscheidende Rolle, auch Krankheitsverarbeitung und Akzeptanz stellen eine Herausforderung dar, oft einhergehend mit psychischen Folge-Beeinträchtigungen. Diese Formen der unsichtbaren Erkrankungen benötigen mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft. Ziele: Bewusstseinsbildung, Akzeptanz und Teilhabe

Auftaktver- anstaltung

Repräsentation unterschiedlicher Generationen. Gerade innerhalb der Behindertenbewegung fehlt der Nachwuchs. Das Sichtbarmachen gerade im gesellschaftlichen und kulturellen Leben von Kindern und Jugendlichen empfinde ich als sehr wichtig, um einer inklusiven Stadt näher zu kommen. (TN)

 

Auftaktver- anstaltung

Unterstützungsangebote, um Ehrenamtler*innen zu erhalten

Verhältnis Haupt- und Ehrenamt muss geprüft werden: Zu wenig Unterstützung für das Ehrenamt, Verhältnis sollte im LAP aufgenommen werden

Formular / Email

Menschen mit Behinderung müssen im Sozialraum mehr Gehör bekommen. Sie müssen stärker gefördert und gestärkt werden, damit sie sich einbringen können. Dafür muss Barrierefreiheit und Zugänglichkeit gewährleistet sein. Das heißt unter anderem das die Kommunikationsbedürfnisse beachtet und berücksichtigt werden müssen. Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetscher- einsätze, Schriftdolmetschereinsätze und Induktionshöranlage für Hörgeräte Träger*innen und für Cochlear Implantat Träger*innen müssen zur Verfügung stehen. Staatlich geförderter Gelder darf es nur geben, wenn Einrichtungen, Institutionen und Trägereinrichtungen der Eingliederungshilfe sich an die Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention halten und wenn Menschen mit Behinderung in der Bewusstseinsbildung und in der Selbstbestimmung auf Augenhöhe begegnen.

Es müssen die Symbole für Barrierefreiheit und für Zugänglichkeit in der Öffentlichkeitsarbeit stärker im Vordergrund zu sehen sein, damit Menschen mit Behinderung eine gezielte Orientierung haben. Bei der Öffentlichkeitsarbeit muss Leichte Sprache und Gebärdensprachvideos mit Untertitel vorhanden sein, damit sich die Zielgruppen angesprochen fühlen.

Formular / Email

Barrierefreiheit  Einsetzung eines strukturierten Verfahrens zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten und zur Feststellung von besonderen Schutzbedarfen dieser Menschen in der zentralen Erstaufnahme für Geflüchtete in Hamburg.

Ziel ist die Umsetzung der in der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU (Art. 18 Satz 2, Art. 21 und 22) und der UN-BRK (Art. 9, Zugänglichkeit; Art. 25, Gesundheit; Art. 26, Habilitation und Rehabilitation) eingeforderten Verfahrensgarantien und Schutzansprüche im Asylverfahren für vulnerable Personen und die Einleitung der notwendigen Unterstützung und Versorgung. An der Entwicklung und Umsetzung dieses Verfahrens sollen Selbstvertretungs- organisationen von Menschen mit Behinderung und Fachverbände, unter anderen auch auf Bundesebene die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e. V. und Handicap International Berlin beteiligt werden. Bereits Anfang 2021 wurde ein Netzwerk unter Federführung des/der Hamburger Senatskoordinator(s)*in für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gegründet, das dieses Thema als einen der zentralen Schwerpunkte behandeln wird.

Formular / Email

Kampagne zum Empowerment von geflüchteten Frauen mit gesundheitlichen Belastungen/Behinderungen  Unterstützung von Migrantinnenselbstorganisationen und Evaluierung der Bedarfe. Frauen und Mädchen und Transgender mit Behinderungen sind häufig Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt. Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) hat das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die Belange von Frauen mit Behinderungen sind dabei ausdrücklich aufgeführt.

Aus unserer Beratungspraxis leiten wir die Notwendigkeit einer genauen Ausrichtung an den Bedarfen der Zielgruppe ab. Viele Projekte erreichen gerade geflüchtete Frauen nicht. Es ist zu überlegen, wie ein Projekt dies bewerkstelligen kann, bzw. wie ein Projekt am besten von der Zielgruppe selbst initiiert und geleitet werden kann. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? (u. a. Kinderbetreuung) Welche Frauenprojekte und Frauenkurse müssen initiiert, welche Allianzen geschmiedet werden?

Formular / Email

Vorschlag: Kampagne (Bild, Text, Video etc.), um unsichtbare Behinderungen zu thematisieren und Beispiele zu zeigen  Fokus auf: "So vielfältig kann Behinderung sein" und "Was ihr nicht seht..."

Hintergrund: Viele Menschen haben einen GdB von mind. 50 aufgrund von einer oder mehreren chronischen Erkrankungen, die oftmals von außen nicht sichtbar sind. Unsichtbare Behinderungen wie chronische körperliche und psychische Erkrankungen gehen oft mit ganz anderen Anforderungen an und Interpretationen von Barrierefreiheit einher. Bei Menschen mit Immundefekten oder psychischen Erkrankungen spielen andere Herausforderungen eine Rolle als bei Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen – ebenso bei an Krebs Erkrankten oder Menschen, die an Autoimmunkrankheiten leiden. Bei vielen dieser Erkrankungen spielen z.B. starke Erschöpfung, besondere Ess-, Schlaf- und Lebensbedürfnisse eine entscheidende Rolle, auch Krankheitsverarbeitung und Akzeptanz stellen eine Herausforderung dar, oft einhergehend mit psychischen Folge-Beeinträchtigungen. Diese Formen der unsichtbaren Erkrankungen benötigen mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft. Ziele: Bewusstseinsbildung, Akzeptanz und Teilhabe

Formular / Email

Menschen mit Behinderung sollten mehr in Politik, Nachrichten einbezogen werden.  Dass Menschen mit Behinderung auch Nachrichten Moderator und Politiker werden können; auch im Bundestag sitzen können.

 

Formular / Email

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens "mit uns" darf es nicht nur digitale Formate geben.

Artikulation, Beteiligung ohne Computer/Smartphone kaum möglich

 

 

 

Auftaktver- anstaltung

Barrierefreie Rechtsberatung für Geflüchtete mit Behinderung

 

Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.

Hamburger Fachstelle zur Unterstützung der eigenen Rechts- und Handlungsfreiheit

Die Fachstelle ist eine Maßnahme zur Verbesserung der rechtlichen Selbstsorge (auch gegenüber rechtlicher Betreuung). Erreicht werden eigene, praktisch wirksame, nachhaltige Entscheidungen im Rechtsverkehr, auch mit geeigneter Unterstützung (Schulung für unterstützte Entscheidungsfindung). Adressaten sind die Betroffenen (auch ihre rechtliche Assistenz und Angehörigen) und die Öffentlichkeit („der Rechtsverkehr“), Maßnahmen sind Beratung, Schulung mit Tools, Entbürokratisierung, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen. Zum Vorschlag gehört eine unabhängige Beschwerdestelle rechtliche Betreuung und die Vermeidung von Doppelstrukturen (Wegweisung zu geeigneten Angeboten z.B. unterstützte Kommunikation.

Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.

Die Praxisgruppe, die Ombudsstelle Eingliederungshilfe Hamburg und der Fachdienst Intensivpädagogik werden verstetigt.

Menschen sind unterschiedlich, ihre Wünsche auch. Gerade Menschen mit Eingliederungshilfe und Pflegebedarf oder/und psychischen Erkrankungen erleben Barrieren für ihr Leben mit Assistenz (im Wohnen, Arbeiten, Zugänge im Gesundheitswesen u.a.) Der Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer benötigen Partner, die im System Lücken benennen und Lösungen erarbeiten. Die Vernetzung in der Praxisgruppe, die Beschwerden und Berichte der Ombudsstelle, die fachliche Verbesserung des Fachdienstes sichern Empowerment für diejenigen, die am Meisten auf ein funktionierendes gesellschaftliches Miteinander angewiesen sind.

Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V.

Inklusionsportal „Wurzeln und Flügel“ für starke Familien und starke Bildung

Ein Inklusions-Portal für Eltern mit sämtlichen Informationen zu Teilhabemöglichkeiten von Beginn an für alle Entwicklungsphasen. Familien-Empowerment mit Tipps, u.a. für die Gestaltung von Übergängen Kita-Schule, Weiterführung, Schule-Ausbildung. Schwerpunkt für besondere Fragestellungen (hohe Unterstützungsbedarfe, Migration und Behinderung, Prävention Schnittstellen, Kommunikations- /Sprachförderung). 

Leben mit Behinderung Hamburg Sozialein-richtungen gGmbH

Stärkung der Partizipation von Leistungsempfängern der Eingliederungshilfe, insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Selbstvertreter als Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe werden bei der Ausübung ihrer Interessenvertretung unterstützt durch passende Assistenz, entsprechende Bildungsangebote, Vernetzung der Interessenvertretungen unterschiedlichster Anbieter, der Beteiligung an den Prüfkriterien im Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) sowie der Wahrnehmung ihrer Rolle als mündige Bürger in der Gesellschaft.

Leben mit Behinderung Hamburg Sozialein-richtungen gGmbH

Ausbau der Barrierefreiheit insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und Menschen mit Lernschwierigkeiten

Selbstvertreter im direkten Lebensumfeld in der Beteiligung an Gremien, Konferenzen und ähnlichen sozialraumorientierten Handlungsfeldern unterstützen durch passende Assistenz, Barriere arme Symbolsprache, Übersetzungen und Berücksichtigung von persönlichen Barrieren.

Leben mit Behinderung Hamburg Sozialein-richtungen gGmbH

Partizipative Weiterentwicklung des Hilfesystems

Das ausdifferenzierte Hilfesystem der Hamburger Eingliederungshilfe personenzentrierter auf die individuellen Bedarfslagen auszurichten und gleichzeitig einfacher und übersichtlicher für die Leistungsempfänger gestalten.

Online-Umfrage

Die Öffentlichkeit sollte  mehr über und auf die Zeichen der Behinderung hingewiesen werden, z.B. durch Plakate in U- und S-Bahn-Höfen und auf öffentlichen Plätzen.

 

Online-Umfrage

Bewusstseinsbildung der Gesellschaft für die Kompetenzen und Belange von Menschen mit Behinderung (mehrfach genannt)

 

Online-Umfrage

Aktive  Informationsweitergabe durch die Behörde an bereits bestehende Gremien abseits der Bezirksversammlung wie z.B. Klientenbeiräte oder Interessenverbände

 

Online-Umfrage

Helleres Licht in den Wahlkabinen

 

Online-Umfrage

Jugendliche mit Behinderung müssen bei der politischen Jugendarbeit mit einbezogen werden

 

Online-Umfrage

Mehr Akzeptanz von Menschen mit Behinderung. Stärkung der Rechte. Verbände von jeglichen Behinderungen sollten deutlich stärker in Entscheidungen der Politik einbezogen und deren Bedenken ernster genommen werden.

 

Formular / Email

Entwicklung einer Haltung; die Menschen mit Behinderungen als selbstverständlich ansieht und mitdenkt!

Immer noch werden Menschen mit Behinderungen viel zu oft als etwas Besonderes; etwas nicht Normales; etwas Zusätzliches oder gar Belastendes angesehen. In einer inklusiven Gesellschaft ist jeder Mensch normal oder besonders – je nach Sichtweise. Jeder Mensch ist gleich wertvoll!


Mehr Informationen


  • Alle Maßnahmen-Vorschläge im Überblick (was link with id: 15140656)

Kontakt

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg