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Gleichstellungsgesetz und Verordnungen

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Der Hamburger Senat hat drei Verordnungen erlassen, um die Art und den Umfang der Ansprüche behinderter Menschen gegenüber der Verwaltung festzulegen und die Umsetzung ihrer Rechte zu sichern.

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Es handelt sich dabei um Regelungen zur Schaffung einer barrierefreien Informationstechnik, zu barrierefreien Dokumenten in der hamburgischen Verwaltung und zu einer Kommunikationshilfenverordnung.

Novellierung 2019

Eine Novellierung des Gesetzes wurde im Dezember 2019 beschlossen. Die unten stehenden Ausführungen beziehen sich derzeit noch auf die Fassung aus dem Jahr 2005.

Was regelt das Gesetz?

Paragrafenzeichen auf weißem Untergrund
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Seit dem Jahr 2005 verpflichtet das "Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" Hamburger Behörden und Dienststellen, Benachteiligungen behinderter Menschen zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.

Es verpflichtet auch dazu, die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt vor allem für öffentliche Gebäude und Wege, für mündliche und schriftliche Kommunikationshilfen im Umgang mit der Verwaltung und für öffentliche Internetauftritte.

Drei im November 2006 erlassene Rechtsverordnungen regeln detailliert die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis. Es handelt sich dabei um Regelungen zur Schaffung einer barrierefreien Informationstechnik, zu barrierefreien Dokumenten in der Hamburgischen Verwaltung und zu einer Kommunikationshilfenverordnung.

Gebärdensprache: Dolmetscher-Vermittlung

Wenn hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage sind, eine geeignete Gebärdensprachdolmetscherin oder einen geeigneten Gebärdensprachdolmetscher bereitzustellen, erteilt die jeweilige Hamburger Behörde oder Dienststelle einen Auftrag (Paragraf 4 Abs. 2 Hamburgische Kommunikationshilfenverordnung). Beim Gehörlosenverband Hamburg e.V. steht dafür eine Dolmetschervermittlung zur Verfügung:

Dolmetschervermittlung
Bernadottestr. 126 - 128, 22605 Hamburg
Tel.: (040) 88 20 51
Fax: (040) 88 11 536
dolmetschen@gehoerlosenverband-hamburg.de

Weitere Informationen

Eine erste Übersicht vermittelt die Einführung zum Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Stand: 2005).

Den Wortlaut und Erläuterungen der Regelungen finden Sie in einer kostenlosen Broschüre und auf den Internetseiten der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen. 

 

Broschüre "Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen"Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und Verordnungen zum Gesetz