Leistungen für Menschen mit Behinderung

Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshelfer

Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen für die Beauftragung von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshelfern in der Freien und Hansestadt Hamburg.

  • Sozialbehörde
Symbol Deutsche Gebärdensprache
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Es gibt eine Vielzahl von Bestimmungen, die die Beauftragung von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshelfern regeln.

Die folgende Übersicht soll sowohl Hamburgerinnen und Hamburgern, die zur Verständigung eine Unterstützung benötigen, als auch den Hamburger Behörden eine erste Orientierungshilfe geben. Die Angaben sind ohne Gewähr.

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