Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Beispiel zu den Themen Barrierefreiheit im Verkehr oder Kommunikation und Informationsweitergabe (Bescheide, öffentliche Internetseiten) zu klären.
Leistungen setzen grundsätzlich eine formelle Feststellung durch Sachverständige und Gutachter voraus. Damit wird der Grad der Behinderung und die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis ausgewiesen.
Menschen mit Behinderung können ihren individuellen Hilfebedarf selbst einkaufen und organisieren. Sie bestimmen eigenständig, wer in welcher Form und in welchem Umfang die erforderliche Unterstützung leisten soll.
Der Fonds fördert Maßnahmen und Projekte, die die Mitwirkung, Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft stärken.