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Stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Änderungen bei der Leistung ab 1. Januar 2020

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergeben sich ab dem 1. Januar 2020 Änderungen bei der Leistung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

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Unten auf dieser Seite finden Sie die Informationsschreiben der Hamburger Behörden zu diesem Thema. 

Der Inhalt der Schreiben wurde auch in Leichte Sprache übersetzt :

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Inclusion Europe

Infos in Leichter Sprache

Für Menschen in Wohn-Gruppen: 

Infos zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Infos hier lesen (PDF-Datei ,1 MB)

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Informationsschreiben für Leistungsberechtigte: Änderungen bei der Leistung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab 1. Januar 2020

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Informationsschreiben für Leistungsberechtigte. Formular 1: Mitteilung der Kontoverbindung

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Informationsschreiben für Leistungsberechtigte. Formular 2: Antrag auf Direktzahlung

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In Leichter Sprache: "Für Menschen in Wohn-Gruppen - Infos zum Bundes-Teilhabe-Gesetz"

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Informationsschreiben für die Anbieter stationärer Unterbringung: Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform ab 1. Januar 2020

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