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Veröffentlichung des neuen Landesaktionsplans 2023 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

"Mit Uns! Inklusion gestalten" - Logo zum Beteiligungsverfahren zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Sozialbehörde

Die Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde am 09.01.2024 vom Hamburger Senat beschlossen.

Was ist ein Landesaktionsplan? 

In Hamburg gibt es seit 2012 einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er fasst die Ziele und Maßnahmen des Hamburger Senats zur Herstellung von mehr Inklusion und Barrierefreiheit zusammen. Der Landesaktionsplan wird stetig weiterentwickelt. Die Fassung des letzten Landesaktionsplanes aus dem März 2019 ist hier zu finden.

Der aktuelle Landesaktionsplan 2023 (PDF) zielt darauf ab, die Rechte und die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen (oder mit drohenden Behinderungen) in Hamburg weiter zu stärken und Hamburg zu einer Inklusionsmetropole zu entwickeln.

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: "Mit dem Landesaktionsplan kommt Hamburg seinem Ziel, Inklusionsmetropole zu werden, ein großes Stück näher. Doch es sind noch weitere Anstrengungen nötig. Damit jeder Mensch in dieser Stadt das Gefühl hat dazuzugehören, müssen nicht nur faktische und sichtbare Hürden soweit wie möglich abgebaut werden, sondern auch die unsichtbaren Barrieren in den Köpfen und Herzen der Menschen. Menschen mit Behinderungen äußern immer wieder das Gefühl und das Erleben, nicht selbstverständlicher Teil der Gesellschaft zu sein. Diese gesellschaftliche Trennung zu überwinden – in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit – ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft. Es ist normal, verschieden zu sein.“

Eine barrierefreie Version sowie eine Version in leichter Sprache wird derzeit erarbeitet und schnellstmöglich auch auf dieser Seite veröffentlicht.

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde im Jahr 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das Ziel der Konvention ist, dass Menschen mit Behinderungen nicht länger benachteiligt, sondern als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft anerkannt werden. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. 

Hintergrundinformationen zur UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie hier.

Worum ging es bei dem Beteiligungsverfahren "Mit Uns! Inklusion gestalten"?

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Mit Uns! Inklusion gestalten“ haben wir Ideen und Vorschläge für den aktuellen Landesaktionsplan gesammelt. Wir haben gefragt: Was müssen wir in Hamburg verändern, damit Menschen mit Behinderungen überall die gleichen Chancen haben – zum Beispiel in der Schule oder auf der Arbeit? Was sollen wir an unserem Gesundheitssystem verbessern? Wie können wir unsere Stadt so gestalten, dass jeder überall dabei sein kann – egal, ob im Wohnviertel, beim Sport oder im Kino? Viele Hamburgerinnen und Hamburger haben aktiv und leidenschaftlich diskutiert und sich in den Beteiligungsprozess eingebracht. Dafür bedanken wir uns recht herzlich!

Welche Beteiligungsmöglichkeiten gab es?

Die Hamburgerinnen und Hamburger konnten sich über mehrere Wege beteiligen. Es gab Arbeitsgruppen, eine Online-Befragung, aufsuchende Projekte und die Möglichkeit, online Vorschläge und Ideen einzureichen. Alles, was eingereicht wurde, wurde gesammelt. Hier finden Sie die Protokolle der Arbeitsgruppen und die eingereichten Vorschläge.

"Mit uns! Inklusion gestalten." Der Film auf Youtube.

Im Vorfeld wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen gefragt: „Was erwarten Sie vom neuen Landesaktionsplan?“. Die Statements sehen Sie in dem Video. Sie können das Video auch direkt über diesen Link aufrufen: https://youtu.be/AuCJ6Y6_j9U

"Mit uns! Inklusion gestalten." Der Film in Deutscher Gebärdensprache auf Youtube.

Auch dieses Video können Sie direkt aufrufen über den Link: https://youtu.be/0nFSSSUL80w 

Auftaktkonferenz

Am 22. März 2021 hat unsere digitale Auftaktkonferenz stattgefunden

Abschlussfest

Am 11. Juni 2022 hat in Planten un Blomen das Abschlussfest vom Beteiligungsverfahren stattgefunden. Wir haben alle eingeladen, um uns für die Teilnahme am Beteiligungsverfahren zu bedanken!

Wie ging es nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens weiter?

Die Hamburger Bürgerinnen und Bürger haben im Beteiligungsverfahren mehr als 1.800 Vorschläge zu der Frage eingereicht, wie Inklusion in Hamburg verbessert werden kann. Diese Vorschläge wurden von der Sozialbehörde zu insgesamt 270 Forderungen gruppiert, um den Bewertungsprozess zu erleichtern. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hamburger Fachbehörden haben geprüft und bewertet, inwiefern die Vorschläge umsetzbar sind.

Alle Bewertungen veröffentlichen wir an dieser Stelle. Es gibt zwei Versionen, die zum Download zur Verfügung stehen. Es gibt eine Bewertungstabelle mit allen Details und allen ursprünglichen Forderungen. Diese Tabelle ist sehr komplex. Als zweite Version gibt es eine Tabelle, die weniger komplex ist. Beide Tabellen beinhalten die Forderungen im Original-Ton aus der Bevölkerung.

Auf Basis der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wurden acht fachpolitische Handlungsfelder bestimmt: 

1. Inklusion als gesamtstädtische Aufgabe

2. Bildung von Anfang an 

3. Barrierefreies Bauen und Wohnen 

4. Durch die Stadt ohne Barrieren

5. Arbeit und Beschäftigung

6. Schutz und Unterstützung erfahren

7. Selbstbestimmte Freizeit 

8. Gesundheit und Pflege 

Die Verdichtung der Vorschläge zu übergeordneten Handlungsfeldern und Maßnahmen erfolgte in dem Spannungsfeld, dass auf der einen Seite keine Idee verloren gehen sollte – auf der anderen Seite der Landesaktionsplan nicht durch eine zu große Zahl an Kleinst-Maßnahmen überfrachtet werden sollte. Ziel war es, einen klaren strategischen Fokus zu bewahren. Im Ergebnis ist ein großer Teil der Vorschläge in die jetzt enthaltenen 66 Maßnahmen eingeflossen.

Weitere Informationen zum Landesaktionsplan und zur UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie unter: https://www.hamburg.de/behinderung/14414258/landesaktionsplan

Kontakt

Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne!
E-Mail: mit-uns@soziales.hamburg.de
Postanschrift:
Sozialbehörde – Amt für Soziales
z. Hd. SI 425
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg