Voraussetzung für die Gewährung einer Pauschale ist der regelmäßige Beförderungsbedarf. Zudem ist die Nutzung von Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) nicht möglich oder zumutbar und es kann kein eigenes Fahrzeug oder ein Fahrzeug von Angehörigen genutzt werden.
Bei nur gelegentlichem Beförderungsbedarf wird die jeweilige Fahrt im Einzelfall bewilligt.
Beförderungspauschalen
Es werden bei der Behindertenbeförderung drei monatliche Pauschalen unterschieden, die sich nach dem Grad der Mobilitätseinschränkung der betroffenen Person richten. Die Höhe der Pauschale orientiert sich am Bedarf:
- Es wird ein Taxi benötigt: Monatlich 82 Euro
- Es wird ein Spezialfahrzeug mit Rampe zur Beförderung im Rollstuhl benötigt: Monatlich 120 Euro
Es wird ein Spezialfahrzeug mit Rampe und Hilfestellung beim Verlassen/Betreten der Wohnung oder regelmäßig aufgesuchter Zielorte benötigt, weil diese nicht barrierefrei erreichbar sind (Tragehilfe): Monatlich 160 Euro
Individuelles Beförderungsbudget
Wenn die entsprechende Pauschale für den jeweiligen persönlichen Bedarf grundsätzlich nicht ausreichend ist, kann für besondere nicht regelmäßige Beförderungsbedarfe im begründeten Einzelfall (zum Beispiel bei familiären Anlässen), auf Antrag die jeweiligen Beförderungspauschale für bis zu zwei Monate im Jahr aufgestockt werden. Alle Fahrten sind dann anhand von Quittungen nachzuweisen.
Abweichend von dieser zeitlichen Einschränkung kann das Budget im begründeten Einzelfall auch ganzjährig gewährt werden, wenn die entsprechende Pauschale für den persönlichen Bedarf nicht ausreichend ist und regelmäßiger Beförderungsbedarf besteht für
- die Ausübung eines intensiven ehrenamtlichen Engagements,
- die Aufrechterhaltung besonders wichtiger Kontakte zu Familienangehörigen oder vergleichbar nahe stehenden Personen,
- die Teilnahme zum Beispiel an Interessen- oder Sportgruppen, die eine wesentliche Möglichkeit darstellen, soziale Kontakte zu pflegen und damit einer Isolation bzw. Vereinsamung entgegenzuwirken.
Individuelles Jahresbudget
Für regelhafte geringfügige Beförderungsbedarfe unterhalb der Beförderungspauschalen besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines individuellen, nicht nachzuweisenden Beförderungsbudgets für ein Jahr als einmalige Leistung.
Antrag
Einen Antrag für die Gewährung einer Beförderungspauschale können Sie stellen beim
Fachamt Eingliederungshilfe
Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg
Tel.: (040) 428 81 - 9100
Hierfür steht Ihnen ein Antragsformular (MS Word, 60 KB) zur Verfügung.
Zur Feststellung der Leistungsberechtigung und der notwendigen individuellen Leistung kann eine Begutachtung beim Ärztlichen Fachdienst erfolgen.
Um die Beförderungspauschale zu erhalten, dürfen das Einkommen und das Vermögen gemäß Paragraf 135ff SGB IX bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Übersicht der Anbieter zur individuellen Beförderung
Inklusionstaxis
Elektro-Inklusionstaxis ermöglichen den Transport von Fahrgästen, bei denen diese in ihren Rollstühlen sitzen bleiben.
+++ (Weitere Besonderheiten dieses Angebots? Einschränkungen, z.B. keine E-Rollstühle???) +++
- Taxenbetrieb Stehr (Taxenbetrieb-Stehr@web.de)
- Taxenbetrieb Jürgen Kruse (jkruse1@web.de)
- Taxenbetrieb Giese-Eisenhauer & Karsten (kgieseeisenhauer@gmail.com)
- Taxenbetrieb Thilo Wichmann (thilo@wichmanntaxi.de)
- Taxenbetrieb RentNow GmbH
- Taxenbetrieb Nissen GmbH
- Taxenbetrieb Nejad & Rasool (safarnejad@web.de)
- Taxenbetrieb Tarar & Ahmet (yakubtarar@yahoo.de)
- Taxenbetrieb Lilie & Gerth GbR (taxen@hamburg.de)
Taxenbetrieb Bülent Aktas (kb.aktas@web.de
Anbieter mit Spezialfahrzeugen
Die folgenden Unternehmen bieten spezielle Fahrzeuge für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen an:
- Carrycab
- DKT Die Krankentransport GmbH (nur klappbare Fahrstühle)
- Fliegende Rollis Agnieszka Meier e.K.
- Großraumtaxi Wefels
- Ihr Fahrdienst im Norden
- Kinderbus Buxtehude GmbH
- OnMyTravel - Michael Schnute
- Optimum Fahrservice GmbH
- RentNow Care
- Rolli Express Hamburg
- Rudi Winschel Reisedienst von Haus zu Haus
- Stambula Fahrservice GmbH
Taxenbetrieb Koci (m.koci@hotmail.de)
Wenn Sie als Anbieter in diese Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an die
Sozialbehörde
Referat Grundsätze der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
E-Mail: si41-fahrdienstleistungen@soziales.hamburg.de