Parkausweise
Schwerbehinderte Menschen mit
- außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (was link with id: 2516592) ),
- beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie
- blinde Menschen
können die Parkberechtigung mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis nachweisen.
Für die übrigen Personengruppen gilt als Nachweis ein bundeseinheitlicher Parkausweis in der Farbe Orange.
Antragstellung
Die Berechtigung, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen, wird durch eine Ausnahmegenehmigung nachgewiesen.
Über die Erteilung sämtlicher Ausnahmegenehmigungen entscheidet der Landesbetrieb Verkehr, der auch die Parkausweise ausstellt.
Dem Antrag beigefügt werden muss eine Bescheinigung über die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen. Diese Bescheinigung erstellt auf formlosen Antrag das Versorgungsamt Hamburg.
Merkblatt: Alle Regelungen im Detail
Darüber, welche Parkerleichterungen Sie genau in Anspruch nehmen können, informiert ein ausführliches Merkblatt.
Stadtplan mit Behindertenparkplätzen
Eine Übersicht der Behindertenparkplätze in Hamburg steht Ihnen online zur Verfügung.