Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Menschen mit Behinderung Mobilität für Menschen...
Schwerbehinderte Menschen

Behindertenparkplätze und Parkerleichterungen

Das Straßenverkehrsrecht sieht für schwerbehinderte Menschen eine Reihe von Parkerleichterungen vor. Sie sollen die Mobilität schwerbehinderter Menschen fördern und dazu beitragen, bestehende behinderungsbedingte Barrieren abzubauen.

  • Sozialbehörde
Querschnitt / pixelio.de

Parkausweise

Schwerbehinderte Menschen mit 

  • außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (was link with id: 2516592) ), 
  • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie
  • blinde Menschen

können die Parkberechtigung mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis nachweisen.

Für die übrigen Personengruppen gilt als Nachweis ein bundeseinheitlicher Parkausweis in der Farbe Orange.

Antragstellung

Die Berechtigung, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen, wird durch eine Ausnahmegenehmigung nachgewiesen.

Über die Erteilung sämtlicher Ausnahmegenehmigungen entscheidet der Landesbetrieb Verkehr, der auch die Parkausweise ausstellt.

Dem Antrag beigefügt werden muss eine Bescheinigung über die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen. Diese Bescheinigung erstellt auf formlosen Antrag das Versorgungsamt Hamburg.

Merkblatt: Alle Regelungen im Detail

Darüber, welche Parkerleichterungen Sie genau in Anspruch nehmen können, informiert ein ausführliches Merkblatt.

Stadtplan mit Behindertenparkplätzen

Eine Übersicht der Behindertenparkplätze in Hamburg steht Ihnen online zur Verfügung.