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Eigener PKW

Leistungen zur Beschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges

  • Sozialbehörde

Zur Teilhabe am Arbeitsleben kann behinderten Menschen eine Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges in angemessenem Umfang gewährt werden.

  • Sozialbehörde
Thomas Adrian

Voraussetzung ist, dass der behinderte Mensch, wegen der Art und Schwere der Behinderung, auf die tägliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, da diese Mobilität nicht anderweitig (zum Beispiel über Fahrdienste zur Arbeit, Arztfahrten) gesichert ist.

Leistungsbewilligung

Vorrangige Leistungserbringer sind in diesem Falle die Träger der Renten- und Unfallversicherung, sowie die Agentur für Arbeit und die Integrationsämter (was link with id: 243806) .

Die Leistungen beinhalten die Beschaffung eines Neu- oder Gebrauchtwagens durch eine Beihilfe oder durch Darlehensgewährung.

Ebenso können Hilfen zum Betrieb und Instandhaltung des Fahrzeuges, zur Beschaffung besonderer Bedienungseinrichtungen und zum Erlangen der notwendigen Fahrerlaubnis gewährt werden.

In Ausnahmefällen kommt die Gewährung von Hilfen zur Beschaffung und zum Unterhalt eines Kraftfahrzeuges auch zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben in Betracht.

Ansprechpartner ist in diesem Fall das Fachamt Eingliederungshilfe (was link with id: 2362152)