Busse, Bahnen, Hafenfähren

Öffentlicher Personennahverkehr

Schwerbehinderte Menschen und Begleitpersonen können die öffentlichen Verkehrsmittel in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos nutzen. Die barrierefreie Gestaltung der Verkehrsmittel ist weit fortgeschritten und wird laufend verbessert.

  • Sozialbehörde

Barrierefrei unterwegs in Hamburg

Bernd Sterzl / pixelio.de
Bernd Sterzl / pixelio.de

Entscheidend für die Mobilität von Menschen mit Behinderungen sind detaillierte Informationen über die Ausstattung von Schnellbahnhaltestellen, Bahnhöfen und Fahrzeugen sowie zu den barrierefreien Verkehrsverbindungen mit Bus und Bahn.

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) bietet entsprechende Informationen in der Broschüre „Barrierefrei unterwegs“ (PDF, 3,2 MB), im Fahrplanbuch, telefonisch (040–19 449) sowie auf seiner Internetseite „Barrierefrei unterwegs im HVV“.

U-und S-Bahn-Haltestellen

Die Hamburger Schnellbahnhaltestellen werden schrittweise mit Aufzügen oder Rampen und Blindenleitstreifen ausgestattet. Neue Haltestellen werden grundsätzlich barrierefrei geplant und gestaltet. 

Bei U-Bahn-Haltestellen werden darüber hinaus die Bahnsteige ganz oder teilweise angehoben, um den Fahrgästen einen nahezu niveaufreien Einstieg anbieten zu können. Bei den S-Bahn-Haltestellen ist dies nicht erforderlich, weil alle Bahnsteige eine einheitliche Höhe aufweisen und bei Bedarf eine Rampe zur Einfahrt zur Verfügung gestellt werden kann. 

Busse, Bahnen, Fähren

Nahezu alle im Hamburger Stadtgebiet eingesetzten Busse sind als Niederflurfahrzeuge mit Rampen und können seitlich abgesenkt werden, um den Einstieg zu erleichtern.

Die Haltestellen der Hafenfähren befinden sich auf schwimmenden Pontons, die von Land aus über Brücken zu erreichen sind. Die Neigung der Brücken ist gezeitenabhängig. 

Umfassende Informationen zur Nutzung von Bussen, Bahnen und Fähren bietet der HVV auf seiner Seite „Barrierefrei unterwegs im HVV.

Kostenloses Mobilitätstraining

Der HVV und die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. bieten ein kostenloses Training für mobilitätseingeschränkte Menschen im Öffentlichen Personennahverkehr in Hamburg und weitere Schulungen an. 

Kostenlose Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs

„Freifahrt“ im Öffentlichen Personenverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und GI im Schwerbehindertenausweis, sofern keine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung beansprucht wird. Schwerbehinderte Personen  mit dem Ausweismerkmal aG können sowohl die „Freifahrt“ als auch die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Personen mit den Merkzeichen H oder Bl (und unter bestimmten Voraussetzungen auch mit den Merkzeichen VB oder EB) erhalten ebenfalls eine „Freifahrt“.

Für schwerbehinderte Menschen, bei denen die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson festgestellt ist (Merkzeichen B, Vorderseite des Schwerbehindertenausweises), ist auch die Beförderung einer Begleitperson unentgeltlich.

Das Versorgungsamt übersendet (soweit ein Ausweis mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck- „Freifahrtausweis“- zusteht) mit dem Feststellungsbescheid einen Antrag auf Ausstellung eines Ausweisbeiblattes.

Wer die Freifahrt beantragt, erhält vom Versorgungsamt als Nachweis seiner Berechtigung zusätzlich ein Beiblatt mit Wertmarke

Die vollständigen Regelungen zu Freifahrten finden sich in der Broschüre "Behinderung und Ausweis".

Zum Weiterlesen

Beschilderung Behindertenparkplatz
Querschnitt / pixelio.de
Schwerbehinderte Menschen

Behindertenparkplätze und Parkerleichterungen

Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen und weiterer Parkerleichterungen.

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Barrierefrei unterwegs in Hamburg

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