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Stärkung der Verbände von Menschen mit Behinderungen

Hamburger Partizipationsfonds

  • Sozialbehörde

Mit dem Hamburger Partizipationsfonds fördert die Sozialbehörde niedrigschwellige Maßnahmen und Projekte, die die aktive Mitwirkung, Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft ermöglichen und stärken.

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Mitreden. Mitbestimmen. Mitgestalten!

„Nichts ohne uns über uns!“ – das ist ein zentraler Grundsatz der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Menschen mit Behinderungen werden jedoch oft nicht ausreichend beteiligt, wenn es um die Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft geht.

Mit § 15a HmbBGG wurde auch die Förderung der politischen Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung und der sie vertretenden Verbände gesetzlich verankert.

Die Förderrichtlinie Hamburger Partizipationsfonds (PDF) verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände aktiv und auf Augenhöhe mit anderen Interessenvertretungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilhaben, diese mitgestalten und ihre Beteiligungsrechte angemessen und wirksam wahrnehmen können.

Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Selbstbefähigung (Empowerment) der Verbände von Menschen mit Behinderungen, ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten zu können.

Für die fachliche Auswahl der zu fördernden Projekte sollen Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache in einem dafür einberufenen Förderbeirat an den Förderentscheidungen teilhaben.

Beratung, Antragstellung und Information

Die BürgerStiftung Hamburg übernimmt im Auftrag der Stadt Hamburg die Beratung zur Förderfähigkeit und Antragsstellung als auch die Begleitung und Einbeziehung des Förderbeirats. Sie unterstützt auch bei der förderkonformen Vorbereitung und Umsetzung von Projekten.

Auf den Internetseiten der BürgerStiftung Hamburg finden Sie alle Informationen zur Förderung, Antragstellung sowie den Antragsformalien.