Voraussetzungen
Die Leistung richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderungen, die zum Personenkreis nach § 99 SGB IX gehören.
Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es besteht das Potential, die notwendigen Fähigkeiten für eine selbstständige Lebensführung im eigenen Wohnraum zu erlernen.
- Die Mitteilung von Wünschen und Bedürfnissen im Alltag und mit Bezug auf die Lebensplanung kann erfolgen.
- Die Person lebt im eigenen Haushalt oder bezieht diesen zeitnah und es besteht ein entsprechendes Mietverhältnis.
- Die Notwendigkeit des Assistenzangebotes wird akzeptiert und es besteht die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Unterstützern.
Ziele
Mit der qualifizierten pädagogischen Assistenz wird eine Unterstützung zum Erlernen des selbstständigen Wohnens geleistet.
Dabei kann die Leistung bereits bei der Ablösung aus dem Elternhaus oder einer besonderen Wohnform ansetzen, mit dem Ziel, den Umzug in eine eigene Wohnung vorzubereiten.
Des Weiteren sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Entwicklung von Selbstständigkeit,
- Mobilität und Orientierung am Wohnort,
- Förderung und Gestaltung des sozialen und Arbeitsumfeldes,
- Hilfe bei der Gestaltung des Wohnumfeldes und bei der Freizeit.
Antrag und Bewilligung
Die Leistung ist eine Form der qualifizierten Assistenz gem. § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX. Sie ist Teil der Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Anträge für die „qualifizierte pädagogische Assistenz“ werden in Hamburg zentral beim Zentrum für Teilhabe - Eingliederungshilfe gestellt.
Vor der Bewilligung der Leistung wird durch die Eingliederungshilfe der individuelle Bedarf festgestellt. Dies geschieht im Rahmen eines "Gesamtplanverfahrens" nach § 121 SGB IX. Die Erstellung des Gesamtplans erfolgt durch ein individuelles Fallmanagement. Dabei können neben dem Menschen mit Behinderungen zum Beispiel der behandelnde Arzt oder eine Vertrauensperson beteiligt sein.
Auf der Grundlage der im Gesamtplan festgehaltenen Bedarfe werden anschließend die Leistungen bewilligt.
Da es sich um eine lernzielorientierte Leistung handelt, sind die Ziele, die im Bewilligungszeitraum erreicht werden sollen, bei der Bewilligung festzulegen. Bei der Zielformulierung ist die leistungsberechtigte Person zu beteiligen.
Übernahme der Kosten
Die Kosten übernimmt grundsätzlich die Trägerin der Eingliederungshilfe, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen des Menschen mit Behinderungen nicht ausreicht. Unterhaltspflichtige (zum Beispiel Eltern) werden nicht zur Kostenbeteiligung herangezogen.
Hinweis: Diese Leistung kann als Persönliches Budget beantragt werden.
Anbieter
Diese Leistung kann durch Anbieter erbracht werden, die eine Vereinbarung mit der Trägerin der Eingliederungshilfe abgeschlossen haben.
In diesen Vereinbarungen sind die wesentlichen Leistungsmerkmale, der zu betreuende Personenkreis, Art, Ziel und Qualität der Leistung sowie die Qualifikation des Personals und die erforderliche sächliche und personelle Ausstattung des Leistungserbringers festgeschrieben.
Darüber hinaus ist die Höhe der Vergütung für die Leistungserbringung mit dem Anbieter verbindlich geregelt. Ebenso ist geregelt, dass die Trägerin der Eingliederungshilfe die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistung prüfen kann.
Mit HIV infizierte und an AIDS erkrankte Personen erhalten eine qualifizierte pädagogische Assistenz über den Anbieter „Hamburg Leuchtfeuer“ mit seinen besonderen Angeboten für diesen Personenkreis.
Hinweise
Das allgemeine Verfahren bei der Bewilligung dieser Leistung in der Eingliederungshilfe wird durch eine Fachanweisung geregelt.
Die Leistung "Qualifizierte pädagogische Assistenz (QPA)" ersetzt die vormaligen Leistungen "Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW)" und "Soziale Betreuung für HIV-Infizierte und AIDS erkrankte Menschen."