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Schlichtungsstelle Behinderung

Details zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens

  • Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung von der Geschäftsstelle und vielleicht werden zum besseren Verständnis Nachfragen gestellt. Dafür ist es wichtig, dass Sie mindestens eine Kontaktmöglichkeit (Post- oder E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) angeben.

  • Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

Anschließend informieren die Schlichtenden die betroffene öffentliche Stelle über den Konflikt. Die öffentliche Stelle erhält dann einen Monat Zeit um sich zu äußern und kann in dieser Zeit auch den Streit für erledigt erklären. Sofern dieses nicht der Fall ist, versuchen die Schlichtenden mit Ihnen und der öffentlichen Stelle gemeinsam eine Lösung zu finden. Dabei findet das Verfahren grundsätzlich schriftlich statt. Sollte ein gemeinsames Gespräch erforderlich sein, kommt die Schlichtungsstelle auf Sie zu.

Können Sie sich nicht einigen, können die Schlichtenden einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Nehmen Sie und die betroffene öffentliche Stelle den Vorschlag an, endet das Schlichtungsverfahren. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Im Falle des Scheiterns bekommen Sie eine Bescheinigung.

Näheres können Sie § 9 der ÖRA-Verordnung entnehmen.