Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Details zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Was passiert, nachdem Sie einen Antrag eingereicht haben?

Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung von der Geschäftsstelle und vielleicht werden zum besseren Verständnis Nachfragen gestellt. Dafür ist es wichtig, dass Sie mindestens eine Kontaktmöglichkeit (Post- oder E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) angeben.

Anschließend informieren die Schlichtenden die betroffene öffentliche Stelle über den Konflikt. Die öffentliche Stelle erhält dann einen Monat Zeit um sich zu äußern und kann in dieser Zeit auch den Streit für erledigt erklären. Sofern dieses nicht der Fall ist, versuchen die Schlichtenden mit Ihnen und der öffentlichen Stelle gemeinsam eine Lösung zu finden. Dabei findet das Verfahren grundsätzlich schriftlich statt. Sollte ein gemeinsames Gespräch erforderlich sein, kommt die Schlichtungsstelle auf Sie zu.

Können Sie sich nicht einigen, können die Schlichtenden einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Nehmen Sie und die betroffene öffentliche Stelle den Vorschlag an, endet das Schlichtungsverfahren. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Im Falle des Scheiterns bekommen Sie eine Bescheinigung.

Eine ausführliche Beschreibung können Sie dem Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2023 (PDF, 330 KB) entnehmen. Die Rechtsgrundlage finden Sie im § 9 der ÖRA-Verordnung.

Zum Weiterlesen

Drei Menschen reden miteinander an einem runden Tisch
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
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Fallbeispiele

Diese Fallbeispiele dienen zur Veranschaulichung, mit was für Fällen sich die Schlichtungsstelle befasst.

Tabellen und Schaubilder nebeneinander gelegt
Foto: Colourbox.de / Nataliiap
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Infomaterial und Tätigkeitsberichte

Die Tätigkeitsberichte geben einen statistischen Überblick über die Schlichtungsverfahren.

Paragrafenzeichen auf weißem Untergrund
colourbox.de
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Hintergrund-Informationen zum Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz

Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.