Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Fallbeispiele

Die folgenden Fallbeispiele dienen zur Veranschaulichung, mit was für Fällen sich die Schlichtungsstelle befasst.

  • Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
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© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Wenn amtliche Post nicht zugänglich ist

Was passiert, wenn wichtige amtliche Schreiben nicht so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen gelesen werden können?

In einem konkreten Fall erhielt eine Person wiederholt Bescheide in einem Format, das sie nicht eigenständig nutzen konnte. Barrierefreiheit ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben – auch bei der Kommunikation von Behörden. Das bedeutet: Informationen müssen so übermittelt werden, dass sie individuell zugänglich sind, etwa als Blindenschrift oder als barrierefreies digitales Dokument.

Dank des Schlichtungsverfahrens wurde eine Lösung gefunden: Die zuständige Stelle verpflichtet sich künftig, Schreiben in einem geeigneten Format bereitzustellen. So wird Teilhabe ermöglicht – ganz ohne Gerichtsverfahren. 

Ein Arbeitsplatz wird zugänglich gemacht

In einem konkreten Fall konnte ein Arbeitsplatz nicht barrierefrei genutzt werden – etwa weil der Zugang zum Gebäude erschwert war oder eine barrierefreie Toilette fehlte.

Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens wurde gemeinsam mit allen relevanten Beteiligten ein Ortstermin durchgeführt. Dabei wurden die Herausforderungen direkt besprochen und anschließend konkrete Lösungen geplant. Kurz danach begannen die Umbauarbeiten: Der Arbeitsplatz wurde so angepasst, dass eine selbstständige Nutzung nun möglich ist.

Das Verfahren zeigt, wie durch Kooperation und Vermittlung Barrieren im Alltag abgebaut werden können.

Zum Weiterlesen

Tabellen und Schaubilder nebeneinander gelegt
Foto: Colourbox.de / Nataliiap
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Infomaterial und Tätigkeitsberichte

Die Tätigkeitsberichte geben einen statistischen Überblick über die Schlichtungsverfahren.

Paragrafenzeichen auf weißem Untergrund
colourbox.de
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Hintergrund-Informationen zum Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz

Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Rollstuhlfahrerin überwindet mittels einer Rampe eine Barriere
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Unabhängige Vermittlung

Schlichtungsstelle Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz

Für Men­schen mit Behinderungen, die sich von einer öffentlichen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg benachteiligt fühlen. Die Stelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.