Das Gesetz verpflichtet Hamburgs öffentliche Stellen - also die Fachbehörden und Bezirksämter sowie die öffentlichen Unternehmen Hamburgs - Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen.
Hierzu enthält das Gesetz verschiedene Themenfelder:
- Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr,
- Barrierefreie Kommunikation und Gebärdensprache,
- Gestaltung von Bescheiden und Formularen,
- Verständlichkeit und Leichte Sprache,
- Barrierefreie Informationstechnik.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zu diesen Themen zwischen Menschen mit Behinderungen oder ihren Verbänden und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.
Näheres können Sie dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) entnehmen.