Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Hintergrund-Informationen zum Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz

Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Das Gesetz verpflichtet Hamburgs öffentliche Stellen - also die Fachbehörden und Bezirksämter sowie die öffentlichen Unternehmen Hamburgs - Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen.

Hierzu enthält das Gesetz verschiedene Themenfelder:

  • Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr,
  • Barrierefreie Kommunikation und Gebärdensprache,
  • Gestaltung von Bescheiden und Formularen,
  • Verständlichkeit und Leichte Sprache,
  • Barrierefreie Informationstechnik.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zu diesen Themen zwischen Menschen mit Behinderungen oder ihren Verbänden und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.

Näheres können Sie dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) entnehmen.

Zum Weiterlesen

Drei Menschen reden miteinander an einem runden Tisch
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Fallbeispiele

Diese Fallbeispiele dienen zur Veranschaulichung, mit was für Fällen sich die Schlichtungsstelle befasst.

Tabellen und Schaubilder nebeneinander gelegt
Foto: Colourbox.de / Nataliiap
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Infomaterial und Tätigkeitsberichte

Die Tätigkeitsberichte geben einen statistischen Überblick über die Schlichtungsverfahren.

Rollstuhlfahrerin überwindet mittels einer Rampe eine Barriere
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Unabhängige Vermittlung

Schlichtungsstelle Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz

Für Men­schen mit Behinderungen, die sich von einer öffentlichen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg benachteiligt fühlen. Die Stelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.