Die Arbeit der Schlichtungsstelle leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In den Schlichtungsverfahren geht es neben der Lösungsfindung im konkreten Einzelfall auch darum, die öffentlichen Stellen für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Diese Stellen erkennen zunehmend die Bedeutung, sich aktiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen auseinanderzusetzen und verstehen die Dringlichkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierungen zu vermeiden und die Teilhabe zu fördern.
Die unten angefügten Tätigkeitsberichte geben einen statistischen Überblick über die Schlichtungsverfahren der vergangenen Jahre.
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit
Tätigkeitsberichte
Gemäß § 9 Abs. 10 ÖRA-Verordnung erstellt die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) einen jährlichen Tätigkeitsbericht.
- Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
