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Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Tätigkeitsberichte

Gemäß § 9 Abs. 10 ÖRA-Verordnung erstellt die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) einen jährlichen Tätigkeitsbericht.

  • Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
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Foto: Colourbox.de / Nataliiap

Die Arbeit der Schlichtungsstelle leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In den Schlichtungsverfahren geht es neben der Lösungsfindung im konkreten Einzelfall auch darum, die öffentlichen Stellen für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Diese Stellen erkennen zunehmend die Bedeutung, sich aktiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen auseinanderzusetzen und verstehen die Dringlichkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierungen zu vermeiden und die Teilhabe zu fördern.

Die unten angefügten Tätigkeitsberichte geben einen statistischen Überblick über die Schlichtungsverfahren der vergangenen Jahre.

Download

Tätigkeitsbericht 2024: Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)

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Tätigkeitsbericht 2023: Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)

PDF herunterladen [PDF, 333,0 KB]

Zum Weiterlesen

Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Hintergrund-Informationen zum Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz

Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Details zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Die betroffene öffentliche Stelle über den Konflikt informiert erhält dann einen Monat Zeit, um sich zu äußern.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Unabhängige Vermittlung

Schlichtungsstelle Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz

Für Men­schen mit Behinderungen, die sich von einer öffentlichen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg benachteiligt fühlen. Die Stelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.