Heranführung an das Arbeitsleben

Tagesförderung

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Paul-Georg Meister / pixelio.de

Ziele der Tagesförderung

Die Tagesförderung bereitet Menschen mit Behinderung auf die Teilhabe am Arbeitsleben vor, bietet Tagesstruktur sowie soziale Kontakte und Gemeinschaft.

Die Hilfen fördern die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Leistungsfähigkeit im praktischen Leben. Sie regen Kreativität und Kommunikation an und fördern soziale Fähigkeiten durch spezielle pädagogische Maßnahmen.

Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Aufrechterhaltung beziehungsweise Entwicklung einer individuell angemessenen Beschäftigungsfähigkeit zu festgelegten Zeiten des Tages im Rahmen einer möglichst arbeitsweltnahen Tätigkeit,
  • Förderung der Fähigkeit zum Übergang in eine Werkstatt für behinderte Menschen oder den ersten Arbeitsmarkt,
  • Förderung der sozialen Kompetenz und Kontaktfähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Kontext Arbeit und Beschäftigung,
  • Entwicklung der Persönlichkeit im Kontext Arbeit und Beschäftigung,
  • Verselbständigung und Ablösung aus dem Elternhaus,
  • Förderung manueller und kognitiver Fähigkeiten,
  • Stabilisierung der durch die abgeschlossene Schulbildung erworbenen Fähigkeiten.

An wen richtet sich die Tagesförderung?

Zielgruppe der Tagesförderung sind wesentlich behinderte Menschen im Sinne des Paragraphen 99 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX).

Es handelt sich um Menschen ab dem 16. Lebensjahr (nach Beendigung der Schulpflicht), die aufgrund der Schwere der Behinderung keine oder noch keine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nutzen können.

Die Angebote richten sich an Menschen, deren Förder- und Unterstützungsbedarfe insbesondere aus einer geistigen, sinnes- oder Körperbehinderung resultieren.

Beratung und Information

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Tagesförderstätten oder beim Fachdienst Eingliederungshilfen im Bezirksamt Wandsbek (siehe unten).

Übernahme der Kosten

Die Kosten für Tagesförderung übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen des Behinderten zur Kostendeckung nicht ausreicht. Unterhaltspflichtige können im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen herangezogen werden.

Die Bewilligung der Tagesförderung erfolgt hamburgweit durch das  

Zentrum für Teilhabe - Eingliederungshilfe
- Leistungsrechtlicher Fachdienst  -
Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg
Telefon: (040) 428 81-9100

Eine notwendige Beförderung zur Tagesförderstätte kann ebenso bewilligt werden.  Die Behörde für Schule und Berufsbildung organisiert in der Regel deren Durchführung.

Hinweis: Diese Leistung kann Bestandteil eines „Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets“ werden.

Tagesförderstätten in Hamburg

Die Leistungen werden in Einrichtungen durchgeführt, für die eine Vereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe abgeschlossen wurde.

 

 

 

 

Zum Weiterlesen

Drei Menschen reden miteinander an einem runden Tisch
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Fallbeispiele

Diese Fallbeispiele dienen zur Veranschaulichung, mit was für Fällen sich die Schlichtungsstelle befasst.

Tabellen und Schaubilder nebeneinander gelegt
Foto: Colourbox.de / Nataliiap
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Infomaterial und Tätigkeitsberichte

Die Tätigkeitsberichte geben einen statistischen Überblick über die Schlichtungsverfahren.

Liste mit Daumen hoch
colourbox.de
Inklusion

Informationen, Beratung und Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

Es gibt viele Wege, wie Sie entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit gefördert werden, um dauerhaft im Berufsleben anzukommen. Hier finden Sie Informationen über Angebote, die Ihnen zur Verfügung stehen.