Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Themen Menschen mit Behinderung
Techniken und Hilfsmittel

Training lebenspraktischer Fähigkeiten

  • Sozialbehörde
  • Sie lesen den Originaltext
  • Sozialbehörde
  • Sie lesen den Originaltext

Ziel des Trainings ist der Erhalt oder das Wiedererlangen der Selbständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens, wie zum Beispiel im Bereich der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, im Bereich Essensfertigkeiten, beim Kochen und bei Haushaltstechniken.

Erreicht wird dieses Ziel durch das Erlernen bestimmter Techniken und durch den Einsatz von Hilfsmitteln. Diese Hilfe können blinde und sehbehinderte Menschen erhalten.

Beratung und Information

Die Beratung kann bei den behandelnden Ärzten, Krankenkassen, den gutachterlichen Dienststellen der Gesundheits- und Umweltämter in den Bezirken, in denen die leistungsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat, erfolgen. Ebenso ist eine Beratung beim Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen Sprechen (was link with id: 510180)  möglich.

Zuständigkeit

Der aktuellen Rechtsprechung entsprechend ist das „Training lebenspraktischer Fähigkeiten“ für blinde und sehbehinderte Menschen eine Leistung der Sozialhilfeträgers zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Zuständig für die Bewilligung der Leistung ist die örtlich zuständige Grundsicherungs- und Sozialdienstelle.

Nähere Informationen zur Leistungsbewilligung finden Sie hier...

Anbieter von Kursen

Entsprechende Kurse werden in Hamburg zum Beispiel angeboten vom Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e.V.