Hilfen für Studierende
Blinde und sehbehinderte Studierende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorlesepauschale von 205 Euro monatlich sowie Mittel für Tutoren zur Nach- und Aufbereitung der Studieninhalte.
Barrierefreie Dokumente bei Behörden und Ämtern
Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verpflichtet Hamburger Behörden und Dienststellen, in Verwaltungsverfahren blinden und sehbehinderten Menschen Dokumente in einer für sie verständlichen Form - unter Umständen auch in Blindenschrift - zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bezieht sich seit 2007 auch auf Gerichts- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Einzelheiten regelt die Hamburgische Verordnung über barrierefreie Dokumente.