Betreuung und Eigenständigkeit

Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen

28. Oktober 2022

Qualifizierte Assistenz für Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankungen im Rahmen Besonderer Wohnformen (Bes. WF und Bes. WFS).

  • Sozialbehörde
Leben in einer Wohngruppe
Arche e.V.

Allgemeines

In Besonderen Wohnformen (ehemals „Stationäre Einrichtungen“) werden Leistungen der Qualifizierten Assistenz erbracht. Diese sind darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung, die eigenständige Lebensführung und die gleichberechtigte soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern.

Die in diesem Rahmen erbrachten Leistungen umfassen unter anderem folgende Bereiche: Motivierung, Beratung, Organisation, Anleitung, Förderung, Kontrolle, Unterstützung/Hilfestellung, stellvertretende Ausführung. Sie werden als Einzelmaßnahmen und/oder Gruppenmaßnahmen erbracht.

Die individuellen Wünsche und Ziele der leistungsberechtigten Person werden im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens dokumentiert. Die pädagogische Arbeit erfolgt personenzentriert und bedarfsdeckend.

Die Assistenzleistungen im Rahmen von Qualifizierter Assistenz in Besonderen Wohnformen sind mit der Bereitstellung von Wohnraum verknüpft. Die Grundlage dafür bildet das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.

Anbieter von Leistungen der Qualifizierten Assistenz in Besonderen Wohnformen müssen über eine abgeschlossene Vereinbarung nach §§ 123 ff. SGB IX mit der Trägerin der Eingliederungshilfe verfügen.

Zielgruppen

In Hamburg gibt es Angebote, die eine hochstrukturierte Assistenzleistung für volljährige Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen und mehrfachen Behinderungen sowie für Menschen mit Sinnesbehinderungen und für Menschen mit Suchterkrankungen beinhalten. Einzelne Leistungserbringer haben auch ein Angebot für Kinder und Jugendliche.

Hinweis: Menschen mit seelischer Behinderung können in Hamburg in der Regel ab einem Alter von 21 Jahren Angebote im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) wahrnehmen. Für Personen unter 21 Jahren ist in der Regel die Kinder- und Jugendhilfe zuständig.

Maßgeblich für die Leistungsberechtigung im Sinne des SGB IX – und somit auch zur Inanspruchnahme von Qualifizierter Assistenz in Besonderen Wohnformen – ist die Feststellung einer Behinderung nach §§ 99 ff. SGB IX.

Beratung und Antragstellung

Das Zentrum für Teilhabe - Eingliederungshilfe beziehungsweise die Eingliederungshilfe für suchtkranke Menschen berät Sie gerne im Zusammenhang mit Leistungen der Eingliederungshilfe; dort sind auch Anträge auf Leistungen zu stellen.

Kosten der Maßnahme

Die Kosten für die qualifizierte Assistenz in besonderen Wohnformen übernimmt grundsätzlich die Trägerin der Eingliederungshilfe, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen des Menschen mit Behinderungen zur Kostendeckung nicht ausreicht.

Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen für den Lebensunterhalt oder die Mietkosten nicht ausreicht, können ebenfalls beim Zentrum für Teilhabe - Eingliederungshilfe Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden. Kinder beziehungsweise Eltern der leistungsberechtigten Person werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern sie nicht über ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro verfügen.

Menschen mit Suchterkrankungen können Leistungen der Sozialhilfe beim zuständigen Sozialen Dienstleistungszentrum Eimsbüttel beantragt werden.

Weiterführende Informationen zu Qualifizierter Assistenz in Besonderen Wohnformen können Sie auch der Fachanweisung für diese Leistungsart entnehmen.

Zum Weiterlesen

Symbol Deutsche Gebärdensprache
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln
Leistungen für Menschen mit Behinderung

Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshelfer

Regelungen für die Beauftragung von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshelfern in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Titelseite der Broschüre mit Fotos mehrerer Menschen mit Behinderung
FHH / Fotos: Heike Günther
Broschüre

Das Trägerbudget in der Eingliederungshilfe

Einblicke in die Systematik des Hamburger Erfolgsmodells.

Drei Menschen reden miteinander an einem runden Tisch
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Fallbeispiele

Diese Fallbeispiele dienen zur Veranschaulichung, mit was für Fällen sich die Schlichtungsstelle befasst.