Zielgruppe sind wesentlich behinderte Minderjährige, insbesondere
- geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche,
- körperlich und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche,
- sinnesbehinderte Kinder und Jugendliche.
Unterstützende Leistungen
Mit den stationären Hilfen werden unterstützende Leistungen erbracht. Diese sind darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung, die eigenständige Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern.
Die erbrachten Leistungen umfassen folgende Bereiche: Motivierung, Beratung, Organisation, Anleitung, Förderung, Kontrolle, Unterstützung/Hilfestellung, stellvertretende Ausführung in Einzelmaßnahmen und /oder Gruppenmaßnahmen.
Beratung und Bewilligung
Auskunft geben die Einrichtungen (siehe unten) sowie der Fachdienst Eingliederungshilfen im Bezirksamt Wandsbek, Sozialpädagogischer Fachdienst (was link with id: 2356094) . Dieser ist auch zuständig für die Bewilligung der Betreuung in Wohngruppen.
Übernahme der Kosten
Die Kosten für das Wohnen in stationären Wohngruppen für Kinder und Jugendliche übernimmt grundsätzlich der Sozialhilfeträger, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen des behinderten Menschen zur Kostendeckung nicht ausreicht.
Unterhaltspflichtige (zum Beispiel Eltern) können im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen herangezogen werden.
Die Leistungen werden in Einrichtungen durchgeführt, für die eine Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger abgeschlossen wurde.
Hinweis: Diese Leistung kann Bestandteil eines „Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets (was link with id: 292936) “ werden.