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Zuständigkeiten im Überblick

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Wer gilt eigentlich als behindert?

Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Tatsache der Behinderung an.

Ob eine Behinderung vorliegt, muss in der Regel durch einen Arzt oder eine Ärztin unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.

Wichtige Ansprechpartner in Hamburg (Auswahl)

Ämter und Behörden

  • Versorgungsamt Hamburg: Feststellung einer Behinderung/Schwerbehindertenausweis (was link with id: 292910) ; Soziale Entschädigung (was link with id: 258600)
  • Integrationsamt Hamburg (was link with id: 243806) (Hilfen im Arbeitsleben)
  • Jobcenter team.arbeit.hamburg (Standort für schwerbehinderte Menschen)
  • Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen Sprechen (was link with id: 510180) (Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
  • Bezirkliche Gesundheitsämter (Beratung zu geeigneten ärztlichen und weiteren Leistungen der Eingliederungshilfe; gegebenenfalls Abklärung des Rehabilitationsbedarfes und Vorbereitung der Leistungen der Eingliederungshilfe).
  • Das Fachamt Eingliederungshilfe (was link with id: 2362152) nimmt bezirksübergreifend Aufgaben in den Bereichen
    - teilstationäre und stationäre Eingliederungshilfe in Hamburg
    - Eingliederungshilfe und stationäre Pflege außerhalb von Hamburg
    - Gastweise Unterbringung
    - Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
    - Erstellung von Gesamtplänen mit Bedarfserhebung und Befürwortung bei stationären und ambulanten Eingliederungshilfeanträgen
    - Beratungsstelle für Hörbehinderte
    - Hausergruppe
    - Trägerübergreifendes Persönliches Budget (was link with id: 292936)
    Hinweis: Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe sind regelhaft im Sozialen Dienstleistungszentrum des örtlich zuständigen Bezirksamtes zu stellen. Erst nach Prüfung der örtlichen Zuständigkeit wird von dort der Antrag zur Bearbeitung an das Fachamt Eingliederungshilfe weitergeleitet.

Interessenvertretungen

Unabhängige Teilhabeberatung

Weitere Ansprechpartner finden sie in den jeweiligen Kapiteln des Wegweisers für Menschen mit Behinderungen.

Leistungsträger – Rehabilitationsträger

Menschen mit Behinderungen können ihre Ansprüche bei den Rehabilitationsträgern geltend machen. Vorrangige Aufgabe der Rehabilitationsträger ist jedoch, den Eintritt einer Behinderung zu vermeiden. Rehabilitationsträger können sein:

TrägerLeistungen
Die gesetzlichen KrankenkassenMedizinische Rehabilitation, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen
Die Bundesanstalt für ArbeitTeilhabe am Arbeitsleben, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen
Die Träger der gesetzlichen UnfallversicherungTeilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen
Die Träger der gesetzlichen RentenversicherungTeilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen
Die Träger der KriegsopferversorgungTeilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen
Die Träger der öffentlichen JugendhilfeTeilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Die Träger der Sozialhilfe

Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft