Ansprechpartner

Zuständigkeiten im Überblick

  • Sozialbehörde

Wer gilt eigentlich als behindert?

Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Tatsache der Behinderung an.

Ob eine Behinderung vorliegt, muss in der Regel durch einen Arzt oder eine Ärztin unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.

Wichtige Ansprechpartner in Hamburg (Auswahl)

Ämter und Behörden

Interessenvertretungen

Unabhängige Teilhabeberatung

Weitere Ansprechpartner finden sie in den jeweiligen Kapiteln des Wegweisers für Menschen mit Behinderungen.

Leistungsträger – Rehabilitationsträger

Menschen mit Behinderungen können ihre Ansprüche bei den Rehabilitationsträgern geltend machen. Vorrangige Aufgabe der Rehabilitationsträger ist jedoch, den Eintritt einer Behinderung zu vermeiden. Rehabilitationsträger können sein:

Träger

Leistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen

Medizinische Rehabilitation, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen

Die Bundesanstalt für Arbeit

Teilhabe am Arbeitsleben, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen

Die Träger der Kriegsopferversorgung

Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Unterhalt sichernde und ergänzende Leistungen

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Die Träger der Sozialhilfe

Teilhabe am Arbeitsleben, Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Zum Weiterlesen

Symbol Deutsche Gebärdensprache
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln
Leistungen für Menschen mit Behinderung

Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshelfer

Regelungen für die Beauftragung von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshelfern in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Titelseite der Broschüre mit Fotos mehrerer Menschen mit Behinderung
FHH / Fotos: Heike Günther
Broschüre

Das Trägerbudget in der Eingliederungshilfe

Einblicke in die Systematik des Hamburger Erfolgsmodells.

Drei Menschen reden miteinander an einem runden Tisch
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Schlichtungsstelle Barrierefreiheit

Fallbeispiele

Diese Fallbeispiele dienen zur Veranschaulichung, mit was für Fällen sich die Schlichtungsstelle befasst.