Rechtsanspruch auf Betreuung
In Hamburg haben Eltern haben unabhängig von der Berufstätigkeit einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder. Hierfür sorgt nicht nur der bundesweit vorbildliche Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, sondern auch ein breites Betreuungsangebot in mehr als 1.000 Kitas. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich für die Kindertagespflege zu entscheiden.
Konkret bedeutet dies:
Ab dem 1. August 2014 hat jedes Hamburger Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern - einen beitragsfreien Rechtsanspruch auf eine tägliche Betreuung von fünf Stunden mit Mittagessen.
Außerdem hat jedes Hamburger Kind von null bis 14 Jahren einen Anspruch auf Betreuung bis zu zwölf Stunden täglich, wenn die Eltern
- berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen,
- an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen oder
- einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.
Darüber hinaus haben Kinder, die aus dringlichen sozialpädagogischen Gründen eine Tagesbetreuung benötigen, einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater.
Kita-Gutscheinsystem
Die staatliche Unterstützung erfolgt dabei über ein Gutscheinsystem: Entsprechend ihrem Bedarf erhalten Hamburger Eltern vom Bezirksamt Ihres Wohnortes für ihr Kind einen Betreuungsgutschein. Diesen Gutschein lösen die Eltern dann bei der Kita ihrer Wahl ein.
Die Kita rechnet über die Gutscheine mit der Behörde ab und erhält eine entsprechende staatliche Förderung.
Dieses einfache Verfahren gibt es seit August 2003. Es erleichtert zum einen den Betreibern von Kitas die Abrechnung und ermöglicht zum anderen den Eltern eine hohe Flexibilität. Sie können so die Kita auswählen, die ihren Vorstellungen am ehesten entspricht.
Mehr Informationen
Alle Informationen über die Kindertagesbetreuung in Hamburg finden Sie unter www.hamburg.de/kita