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Informationen für Alleinerziehende

Alleinerziehend, aber nicht allein sein!

  • Sozialbehörde

Alleinerziehende sind heute eine verbreitete Familienform mit steigender Tendenz. Das Leben in diesen Familien ist so vielfältig wie in anderen Familien auch. Ein Viertel aller Hamburger Haushalte mit Kindern sind mittlerweile Alleinerziehenden-Haushalte mit alleinerziehenden Müttern und auch Vätern. Alleinerziehend zu sein, heißt nicht zwangsläufig für alles allein zuständig zu sein. In vielen Familien wird die Betreuung der Kinder oder die Organisation des Alltags gleichberechtigt geteilt. Wenn man aber allein für die Organisation des Familienlebens, des Haushalts, der Kinderbetreuung und darüber hinaus auch für die Sicherung des Lebensunterhaltes verantwortlich ist, gibt es auch besondere Herausforderungen zu bewältigen. Auch Trennungen und Scheidungen stellen Eltern vor viele Fragen.

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Meyborg

Hier finden Sie die Informationen, die für alleinerziehende Mütter und Väter von Interesse sind

Beratungsangebote und Treffpunkte

Wer alleinerziehend wird oder bereits ist, hat sich mit vielen unterschiedlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Diese reichen von praktischen Themen der Trennungsbewältigung (wie unter anderem Existenzsicherung, Wohnungswechsel), rechtlichen Fragen (zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, Sorgerecht) über Erziehungsthemen und Unterstützungsbedarf im Umgang mit Behörden bis zu Hilfestellungen beim beruflichen Wiedereinstieg.

An die folgenden Beratungsstellen können Sie sich bei allgemeinen Fragen, aber auch bei speziellen und konkreten Unterstützungsbedarfen wenden:

Alleinerziehende Treffpunkt und Beratung e.V. (ATB)

Der ATB berät in Fragen von Trennung und Scheidung, von Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt sowie Sicherung des Lebensunterhalts. Neben telefonischer und persönlicher Beratung gibt es  Gruppenangebote und offene Treffpunkte für Alleinerziehende. Eine Besonderheit des Trägers sind Sprechstunden und Gruppen für Schwangere in Trennungskrisen, Gruppen für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben sowie ein „Kindertrennungstelefon“. Die von Trennung und Scheidung betroffenen Eltern werden unterstützt, um ihre Erziehungsaufgaben auch weiterhin gut wahrnehmen zu können. In den Kindergruppen geht es darum, die Folgen der Trennung für die Kinder abzumildern und sie in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Weitere Informationen...

VÄTER e.V.

Der Verein Väter e.V. bietet Vätern und Familien Unterstützung durch Beratung und Angebote unter anderem zu Themen wie Geburt, Vaterschaft, Erziehungsfragen, Trennung und Scheidung sowie Rechtsfragen. Es gibt Gruppen- und Einzelangebote wie zum Beispiel begleitete Selbsthilfegruppen für Väter in Trennungsprozessen, Themenabende, psychosoziale Beratung (telefonisch und persönlich) für Väter, Paarberatung sowie Väter-Kinder-Gruppen.
Weitere Informationen

Weitere Beratungsangebote und Treffpunkte für Familien finden Sie im Familienwegweiser sowie bei den folgenden Einrichtungen:

Die Beratungs- und Gruppenangebote sind überwiegend kostenlos.

Eine Kur beantragen

Der Alltag von Alleinerziehenden kann belastend und anstrengend sein. Zur Stärkung und Erhaltung der Gesundheit wird dann gegebenenfalls auch mal eine Auszeit notwendig. Das Müttergenesungswerk bietet Mütterkuren beziehungsweise Mutter-Kind-Kuren sowie auch Vater-Kind-Kurmaßnahmen an. Spezielle Informationen dazu finden Sie zum Beispiel unter www.muettergenesung-hamburg.de und www.muettergenesungswerk.de

Weitere Informationen

Darüber hinaus finden Sie Hinweise und Informationen in der Broschüre "alleinerziehend - Tipps und Informationen". Der Bundesverband der alleinerziehenden Mütter und Väter e.V. (VAMV e.V.) hat Tipps und Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kosten einer juristischen Beratung und manches andere zusammengestellt.

Rechtliche Fragen

Auch wenn es sich für viele Alleinerziehende um eine vorübergehende Lebensphase handelt, sind damit häufig Trennungs- und Scheidungssituationen und vor allem die Klärung und Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen verbunden.

Vaterschaftsfeststellung

Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, geht der Gesetzgeber automatisch davon aus, dass der Ehemann auch der Vater des Kindes ist. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, bedarf die Vaterschaft immer einer besonderen Klärung, da sich hieraus Rechte und Pflichten ableiten lassen. Weitere Informationen...

Außerdem werden Mütter bei allen Fragen zur Feststellung der Vaterschaft – bei Bedarf auch schon vor der Geburt – durch das zuständige Bezirksamt (Abteilung für Beistandschaften) informiert, beraten und unterstützt. Weitere Auskünfte hierzu finden Sie auch in der Broschüre "Informationen für Mütter, die bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind".

Sorgerecht

Bei miteinander verheirateten Eltern üben Mutter und Vater die elterliche Sorge gemeinsam aus. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sie sich dauerhaft trennen oder scheiden lassen. Unverheiratete Eltern können das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wenn sie eine sogenannte „Sorgerechtserklärung“ abgeben oder einander heiraten. Die „Sorgerechtserklärung“ kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Auf Antrag eines Elternteils - egal, ob verheiratet oder unverheiratet - kann das Familiengericht die elterliche Sorge auch nur einem Elternteil übertragen, wenn dies dem Wohle des Kindes am besten entspricht.
Die elterliche Alleinsorge hat eine Mutter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet ist, sofern keine Sorgeerklärungen abgegeben wurden. Weitere Informationen...

Umgangsrecht

Gerade wenn die Eltern nicht zusammenleben und das Kind bei der Mutter oder bei dem Vater seinen Lebensmittelpunkt hat, ist es wichtig, den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen und engen Bezugspersonen zum Wohl des Kindes zu regeln. Denn das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt, es sei denn, das Familiengericht entscheidet über Art und Umfang des Umgangs. Weitere Informationen...

Fragen rund ums Geld

Für viele Alleinerziehende ist die finanzielle Situation oftmals unsicher und belastend. Es gibt jedoch eine Reihe von staatlichen Leistungen, die unterstützen. Informationen betreffend Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Unterstützung für Schwangere, Kindergeld und Kinderzuschlag, Bildungspaket sowie Freizeitvergünstigungen finden Sie im Artikel Finanzielle Hilfen.

Beide Eltern sind ihrem Kind gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Bei getrennt lebenden Eltern erfüllt derjenige, bei dem das minderjährige Kind überwiegend lebt seine Unterhaltsverpflichtung durch die Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil ist zur Geldzahlung ("Barunterhalt") verpflichtet.
Weitere Informationen

Im Hamburger Behördenfinder finden Sie außerdem Informationen zu den Themen Wohngeld und Entlastungsbetrag bei der Einkommenssteuer.  

Für einen ersten Überblick und zur Überprüfung, auf welche Familienleistungen gegebenenfalls ein Anspruch besteht, bietet sich auch die Seite www.infotool-familie.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

(Wieder-)Einstieg in den Beruf

Gerade für Alleinerziehende ist Berufstätigkeit ein wichtiges Thema - nicht nur zur Sicherung des aktuellen Lebensstandards oder im Hinblick auf die eigene Altersvorsorge, sondern auch für die eigene persönliche Entwicklung.

Deshalb möchten auch viele Alleinerziehende wieder in ihren Beruf zurückkehren bzw. eine Ausbildung aufnehmen oder abschließen. Die Rückkehr in den Beruf nach einer Familienpause muss gut geplant sein und birgt einige Herausforderungen. Mehr Informationen zum Thema (Wieder-)Einstieg in den Beruf finden Sie hier:

  • Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg
    Mit diesem Aktionsprogramm unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Interessierte bei den komplexen Herausforderungen eines beruflichen Wiedereinstiegs. Auf der Website finden sich vielfältige Informationen sowie Datenbanken mit Beratungsstellen und Veranstaltungen speziell zum Thema „beruflicher Wiedereinstieg“.
  • Berufsausbildung in Teilzeit
    Besonders für junge Mütter und Väter ohne abgeschlossene Berufsausbildung bietet die Teilzeitausbildung die Möglichkeit, eine Berufsausbildung abzuschließen sowie Kinderbetreuung und Ausbildung gut miteinander zu vereinbaren. Die Teilzeitausbildung ist eine gesetzlich anerkannte Berufsausbildung und die Auszubildenden erhalten eine Berufsausbildungsvergütung gemäß ihrer reduzierten Arbeitszeit.
  • Comeback
    Frauen, die schon länger als drei Jahre familienbedingt pausiert haben und nun planen, wieder in den Beruf zurückzukehren, bietet das Programm Comeback eine umfängliche Unterstützung bei dem Wiedereinstiegsprozess in den Beruf an.
  • Fairplay – zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf
    Das Projekt „Fairplay - zur Vereinbarkeit von Familie & Beruf“ unterstützt Erziehende und Berufsrückkehrerinnen und –rückkehrer bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und fördert die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherung von pflegenden Beschäftigten.

  • Job Coach Hamburg für Eltern ohne Berufsabschluss
    Dieses Projekt bietet Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg von gering qualifizierten und arbeitslosen Müttern oder Vätern, insbesondere von Alleinerziehenden und Frauen mit Migrationshintergrund an. Die Maßnahme setzt während sowie nach der Eltern- und Erziehungszeit an und bietet neben individuellem Coaching und der Erstellung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen auch wohnortnahe Qualifizierungsmöglichkeiten sowie Hilfen bei der Organisation der Kinderbetreuung. Dabei werden lebensbestimmende Faktoren, wie die Wohnsituation, gesundheitliche oder finanzielle Probleme in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen.
  • Wiedereinstiegsrechner
    Der Wiedereinstiegsrechner hilft bei der Prüfung der finanziellen Perspektive entsprechend den persönlichen Plänen zur beruflichen Entwicklung.
  • Worklife
    Das Projekt Worklife unterstützt arbeitsuchende Berufsrückkehrerinnen sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die ihre Rückkehr planen. Schon in der Familienphase können Mütter und Väter an Qualifizierungs- und Orientierungskursen teilnehmen, um den Wiedereinstieg vorzubereiten. Darüber hinaus werden Minijobberinnen und Minijobber mit Berufsabschluss dabei unterstützt, ihre ausschließlich geringfügige Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln oder eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen.

Kinderbetreuung

Ein wesentliches Thema bei der Verwirklichung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs oder bei bestehender Erwerbstätigkeit ist die Organisation der Kinderbetreuung. Hamburg bietet ein gut ausgebautes System an Betreuungs- und Fördermöglichkeiten für jüngere und schulpflichtige Kinder.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Für alleinerziehende Mütter und Väter bestehen erschwerte Bedingungen für eine Erwerbstätigkeit, da sie neben den beruflichen Anforderungen überwiegend allein für die familiären Belange zuständig sind. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat deshalb für Alleinerziehende große Priorität. Hamburg hat es sich unter Berücksichtigung dieser besonderen Lebenssituation zum Ziel gesetzt, die Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit und Ausbildung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Weitere Informationen...