Was ist sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch wird häufig gleichgesetzt mit Vergewaltigung.
Aber zwischen Erwachsenen und Kindern sind nicht nur Geschlechtsverkehr, oraler oder analer Sex sexueller Missbrauch, sondern auch alle Handlungen eines Erwachsenen, die er mit der Absicht ausführt, sich sexuell zu stimulieren.
Verantwortung für sexuellen Missbrauch tragen stets die Erwachsenen, nie die Kinder!
Wie können Sie Ihrem Kind helfen?
- Wenn Kinder berichten, sexuell missbraucht worden zu sein, lügen sie in der Regel nicht. Deshalb: Glauben Sie Ihrem Kind!
- Nehmen Sie Ihr Kind in allen seinen Gefühlen ernst. Für das Kind ist es eine große Hilfe, wenn es seine Gefühle aussprechen kann.
- Ermuntern Sie Ihr Kind, über das Erlebte zu sprechen. Sie können Ihr Kind durch vorsichtiges Nachfragen dabei unterstützen. Bedenken Sie, dass es für Ihr Kind besonders schwer sein kann, über seine Erlebnisse zu sprechen, wenn die missbrauchende Person Ihnen nahe steht.
- Vermeiden Sie "Warum-Fragen". Ihr Kind kann dadurch den Eindruck gewinnen, dass es schuldhaft beteiligt war.
- Machen Sie Ihrem Kind keine "Vorwürfe (etwa: "Warum hast Du es mir nicht früher gesagt?").
- Sagen Sie Ihrem Kind ganz deutlich, dass es an dem Geschehenen keine Schuld trifft, sondern dass einzig und allein die missbrauchende Person verantwortlich ist und dass ihm Unrecht geschehen ist.
- Respektieren Sie es, wenn Ihr Kind emotional anders reagiert als Sie (es kann zum Beispiel sein, dass Ihr Kind der missbrauchenden Person gegenüber auch positive Gefühle hat).
- Vermitteln Sie Ihrem Kind Sicherheit und Geborgenheit. Überlegen Sie gemeinsam, was Ihr Kind jetzt besonders braucht, um sich sicher zu fühlen.
Wie finde ich Hilfe?
Wenn Sie den Verdacht haben oder wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind sexuell missbraucht wird, werden Sie wahrscheinlich heftige Gefühle wie zum Beispiel Wut, Ohnmacht, Sorge um Ihr Kind und Traurigkeit durchleben.
Suchen Sie das Gespräch mit Menschen, denen Sie vertrauen. Das kann Sie entlasten.
Rat und Unterstützung finden Sie auch bei einer Beratungsstelle. In den speziellen Beratungsstellen zum sexuellen Missbrauch, den Erziehungs- und Familienberatungsstellen oder den Allgemeinen Sozialen Diensten der Bezirksämter können Sie Ihre Fragen ansprechen und klären, wie Sie jetzt vorgehen können.
Zur Planung aller weiteren Schritte sollten Sie sich Hilfe von Fachleuten holen!
Was Sie noch wissen sollten
Ärztliche Untersuchung
In vielen Fällen ist sexueller Missbrauch medizinisch nicht nachweisbar, da das missbrauchte Kind keine körperlichen Schäden zeigt. Es kann jedoch sein, dass Ihr Kind besorgt darüber ist, ob sein Körper noch "heil" oder "normal" ist. In diesen Fällen kann es Ihrem Kind helfen, durch eine ärztliche Untersuchung versichert zu bekommen, dass sein Körper ganz gesund und "in Ordnung" ist.
Therapie
Nicht jedes missbrauchte Kind braucht eine Therapie. Ob eine Therapie nötig ist, hängt von verschiedenen Bedingungen ab, zum Beispiel von Art, Dauer und Schwere des Missbrauchs und von der allgemeinen Stabilität des Kindes. Ein Umfeld, dass dem Kind ausreichende Unterstützung gibt, kann entscheidend zur Bewältigung seiner Erlebnisse beitragen.
Rechtliche Schritte
In der Regel lässt sich sexueller Missbrauch nur mit rechtlicher Unterstützung beenden, zum Beispiel wenn die missbrauchende Person das Kind nicht in Ruhe lässt, das Geschehene leugnet, wenn weitere Kinder in Gefahr sind oder wenn der Missbraucher das Kind und Sie bedroht.
- Es kann beispielsweise wichtig sein, ein Kontakt- und Umgangsverbot beim Familiengericht zu erwirken. Diese Verbot ist gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchzusetzen.
- Es kann auch sein, dass das Kind für kurze Zeit woanders untergebracht werden muss, um es vor Gewalttätigkeiten zu schützen, und dass dieser Schutz nur auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden kann.
Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst im Bezirk. Dort können Sie sich über die rechtlichen Möglichkeiten informieren und erhalten weitere Beratung und Unterstützung. Um Strafanzeige zu erstatten, wenden Sie sich direkt an die in Hamburg für Sexualstraftaten zuständige Dienststelle des Landeskriminalamtes. Die Polizei wird zunächst Ihr Kind als Zeugen befragen und weitere polizeiliche Ermittlungen einleiten.
Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird oder ob das Verfahren eingestellt wird. In einer Gerichtsverhandlung kann es erforderlich sein, dass Ihr Kind erneut als Zeuge aussagt.
Wenn Sie sich zu einer Strafanzeige entschließen, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt bzw. eine Anwältin mit der Interessenvertretung Ihres Kindes oder mit der Nebenklagevertretung beauftragen. Dadurch können Sie die Belastungen für Ihr Kind vermindern und die Rechte Ihres Kindes im Strafprozess sichern. Eine geeignete Anwältin bzw. einen Anwalt können Sie über die Rechtsanwaltskammer erfragen.
Bei geringem Einkommen haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht zu beantragen. (Bei der Antragstellung kann Ihnen eine Anwältin bzw. ein Anwalt behilflich sein.) Sie können sich auch an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) wenden.
Weitere Informationen
Weitere Hinweise und Adressen von Beratungsstellen finden Sie in dem Faltblatt Sexueller Missbrauch - was tun?