Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card
Die Jugendleiter/in-Card, kurz Juleica, ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Die Juleica dient der Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten von betreuten Kindern sowie gegenüber Behörden, Einrichtungen und anderen öffentlichen Stellen.

Die Juleica dient auch als Nachweis, um Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, wie zum Beispiel die Gewährung von Sonderurlaub, die Erstattung von Verdienstausfall und das Entleihen von Medien und Geräten.
Wer kann die Juleica beantragen?
Die Juleica ist in erster Linie für kontinuierlich tätige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt.
Sie kann für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, wenn diese wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden.
Alle Einzelheiten rund um die Antragstellung gibt es hier:
- Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiter*innen (PDF, 101 KB)
- Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiter*innen (PDF, 78 KB)
Vergünstigungen
Zur Unterstützung der Jugendarbeit und in Anerkennung ihres freiwilligen Engagements erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica eine Reihe von Vergünstigungen:
Sonderurlaub
Für die Tätigkeit als Leiter/in oder Helfer/in bei Freizeit-, Erholungs- und Schulungsveranstaltungen können bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragt werden. Die zuständige Behörde nimmt Stellung zum Antrag.
- Gesetz über Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter vom 28.06.1955 (PDF, 10 KB; Online-Version)
- Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) vom 10. November 1998 (PDF, 18 KB)
- Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (PDF, 145 KB)
- Sonderurlaub: Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) PDF, 45 KB
Verdienstausfallentschädigung
Juleicainhaber/innen können für die Zeit ihres Sonderurlaubs Verdienstausfallentschädigung beantragen.
- Auszug aus dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF, 85 KB)
- Merkblatt Verdienstausfallentschädigung (PDF, 75 KB)
- Antrag auf Bewilligung einer Verdienstausfallentschädigung (PDF, 105 KB)
- Verdienstausfallentschädigung: Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) PDF, KB
Weitere Vergünstigungen
Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica bei zahlreichen Institutionen Vergünstigungen:
- Bücherhallen Hamburg: Mit der Juleica Bücher und Medien kostenfrei ausleihen (PDF, 150 KB)
- HVV – Vergünstigungen „F-Fahrscheine“ (PDF, 235 KB)
- Kulturring der Jugend / Jugendinformationszentrum (PDF, 185 KB)
- Deutsches Jugendherbergswerk (PDF, 155 KB)
- Kostenfreies Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (PDF, 250 KB)
- Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (PDF, 200 KB)