Erfahrungen mit Testkäufen
Seit Juni 2013 führen die Bezirksämter im Auftrag der Sozial- und Familienbehörde gezielt Alkohol- Testkäufe mit minderjährigen Auszubildenden des Öffentlichen Dienstes durch.
Ziel ist es zu prüfen, ob das Jugendschutzgesetz Hamburg weit beim Verkauf von Alkohol eingehalten wird. Testkäufe werden ausschließlich in Betrieben durchgeführt, bei denen der Verdacht besteht, dass das Jugendschutzgesetz nicht eingehalten wird.
In rund zwei Drittel der Fälle wurden bei den bisherigen Testkäufen Verstöße festgestellt. Dabei blieben offenbar die an die Testkäufe anschließenden Bußgeldverfahren nicht ohne Wirkung. Bei den seit Anfang 2014 durchgeführten Wiederholungskäufen wurde nur bei rund einem Fünftel der getesteten Betriebe ein erneuter Verstoß festgestellt.
Gefährdung durch Alkohol und Tabak
Neben Alkohol ist Tabak nach den Ergebnissen aktueller Studien das am weitesten verbreitete Suchtmittel unter Kindern und Jugendlichen. Dabei kann deren Konsum gerade bei Minderjährigen zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen.
Außerdem verfestigen sich im gerade im Jugendalter Einstellungen und Haltungen gegenüber Alkohol und Tabak, die auch das zukünftige Verhalten maßgeblich bestimmen.
Um Minderjährige zu schützen, den Alkohol- und Tabakmissbrauch zu begrenzen und Suchtschäden zu vermeiden, ist laut Jugendschutzgesetz die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit an Kinder verboten und für Jugendliche reglementiert. Die Abgabe von Tabakwaren in der Öffentlichkeit ist erst mit Erreichen der Volljährigkeit erlaubt.
In Hamburg wird bereits ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Alkohol- und Tabakmissbrauch bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen angewandt. Minderjährige haben trotzdem noch immer nur geringe Schwierigkeiten, an die für sie verbotenen Substanzen zu gelangen.
Hierbei spielt die schwierige Überwachung in der Praxis eine wichtige Rolle, da die Möglichkeiten, Verstöße aufzudecken, sehr gering sind.
Warum Testkäufe?
Die Einführung von amtlichen Testkäufen mit minderjährigen Auszubildenden und Anwärterinnen/Anwärtern des Öffentlichen Dienstes soll dazu beitragen, die Überwachung zu verstärken. Ziel ist es, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten und dem unrechtmäßigen Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige entgegenzuwirken.
Zur Umsetzung des Vorhabens wurde von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration mit den beteiligten Behörden und Bezirksämtern das Konzept (PDF, 350 KB) zur Verbesserung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von Alkoholika durch Gewerbetreibende (Alkoholtestkäufe) dahingehend weiterentwickelt, dass Testkäufe auch im Bereich von Tabakwaren möglich sind.
Rechtlicher Rahmen
Testkäufe, durchgeführt von den zuständigen Ordnungsbehörden, sind rechtlich unter bestimmten Rahmenbedingungen zulässig. Zu beachten ist, dass die Testkäuferinnen und -käufer das Verkaufspersonal nicht durch erhebliches Drängen zum Gesetzesverstoß verleiten dürfen.
Die eingesetzten Minderjährigen selbst begehen keine Ordnungswidrigkeit. Der Einsatz ist freiwillig und er soll nur in Gebieten erfolgen, in denen sich die Testpersonen für gewöhnlich nicht aufhalten bzw. nicht dienstlich tätig und nicht bekannt sind.
Die Testpersonen werden angemessen vor dem ersten Einsatz geschult. Es findet eine angemessene Nachbereitung des Einsatzes statt.