Ziele
Der Jugendschutz und auch der Kinderschutz zielen darauf ab, Minderjährige vor vielfältigen Gefahren zu schützen.
Beim Kinderschutz steht insbesondere das Wohl von Minderjährigen in Bezug auf Vernachlässigung, Gewalt und sexuelle Übergriffe innerhalb der Familie und in Einrichtungen im Mittelpunkt.
Der Jugendschutz soll vor weiteren gefährdenden Einflüssen schützen, zum Beispiel zu frühem Nikotin-, Alkohol- oder Cannabiskonsum, überfordernder Mediennutzung und für junge Menschen ungeeigneten Arbeitsbedingungen. Zu diesem Zweck gibt es gesetzliche Vorgaben, die sich vor allem an den Einzelhandel und Arbeitgeber richten.
Außerdem sollen junge Menschen lernen, solche und andere Gefahren richtig einzuschätzen und sich selbst zu schützen. Dies geschieht durch Aufklärung, Information und Prävention zu vielfältigen Themen wie Suchtmittelkonsum, Überschuldung, Cybermobbing und extremen Weltanschauungen (wie beispielsweise Rechtsextremismus oder Sekten und Psychogruppen).
Welche Behörde ist zuständig?
Jugendschutz ist in Hamburg eine Aufgabe verschiedener Behörden:
- Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Amt für Arbeitsschutz) ist für den Jugendarbeitsschutz zuständig,
- die Sozialbehörde für den gesetzlichen Jugendschutz in der Öffentlichkeit und den erzieherischen Jugendschutz,
- die Verbraucherschutzämter der Bezirksämter sind für die Durchführung des Jugendschutzgesetzes zuständig,
- die Polizeidienststellen sind für den polizeilichen Jugendschutz zuständig.
Informationen und Links
Unter den folgenden Links erhalten Sie interessante Informationen zu einzelnen Themengebieten des Jugendschutzes:
- Informationen zum Arbeitsschutz für Jugendliche sowie zu Ferienjobs (zum Beispiel: Wann und wie lange dürfen Jugendliche arbeiten? Wie viel Urlaub steht ihnen zu? Welche Beschäftigungsverbote gibt es?) bietet das Amt für Arbeitsschutz.
- Fragen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit (zum Beispiel Besuch von Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen sowie Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke) beantwortet die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
- Für den Jugendmedienschutz (zum Beispiel welche Filme oder Computerspiele dürfen sich Kinder und Jugendliche ausleihen oder kaufen? Welche Filme sind ab welchem Alter freigegeben?) ist die Fachberatung Medien im Jugendinformationszentrum (JIZ) zuständig.
- Praktische Hilfen und Angebote zur Suchtvorbeugung finden Sie unter hier.
- Das Internetportal Jugendschutz aktiv informiert über alle Angelegenheiten des gesetzlichen Jugendschutzes.