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Infos für junge Menschen

Kinderrechte

Es ist ein Meilenstein, dass die Hamburgische Bürgerschaft die Achtung, den Schutz und die Förderung der Kinderrechte in der Präambel der Verfassung verankert hat.

Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Rechte, die für alle Menschen gelten, stehen natürlich auch Kindern und Jugendlichen zu. Allerdings brauchen sie mehr Förderung und Schutz. Deshalb gibt es seit 1989 das weltweit geltende Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das auch als UN-Kinderrechtskonvention bekannt ist.

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UN-Kinderrechtskonvention

Seit 1989 gibt es das weltweit geltende Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das auch als UN-Kinderrechtskonvention bekannt ist. Anders als der Name vermuten lässt, gilt die UN-Kinderrechtskonvention für alle jungen Menschen unter 18 Jahren. 

Die Konvention enthält viele Rechte. Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss das Wohl der Kinder vorrangig berücksichtigt werden. 

Zu den 10 Kern-Kinderrechten gemäß UN-Kinderrechtskonvention zählen: 

Alle Kinder haben die gleichen Rechte
Kinderrechte gelten für jedes Kind, ganz egal aus welchem Land es kommt, in welchem Land es lebt, welche Hautfarbe es besitzt, welches Geschlecht es hat, welche Sprache es spricht, welcher Religion es angehört, ob es eine Behinderung hat, ob es arm oder reich ist oder wer seine Eltern sind und was sie machen.

Recht auf Gesundheit
Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. Konkret bedeutet dies u.a.: ausreichende Ernährung, sauberes Trinkwasser und medizinische Behandlung.

Recht auf Bildung
Jedes Kind hat ein Recht darauf zu lernen und in die Schule zu gehen, um später einen Beruf erlernen zu können. Alle Kinder sollen dabei die gleichen Chancen haben.

Recht auf Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Jedes Kind darf sich an Freizeitaktivitäten beteiligen und am künstlerischen und kulturellen Leben teilhaben.

Recht auf Fürsorge der Eltern
Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern aufzuwachsen und von Ihnen versorgt zu werden. Manchmal ist das aber gar nicht so leicht – zum Beispiel, wenn Mama und Papa nicht zusammenleben. Werden Kinder oder Jugendliche vernachlässigt oder misshandelt, haben sie jederzeit ein Recht auf Hilfe.

Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Beteiligung
Kinder dürfen ihre eigenen Wünsche, Gedanken und Bedürfnisse äußern. Auch haben sie das Recht, sich Informationen zu beschaffen, die sie z.B. für ihre Meinungsbildung brauchen. Die Meinung von Kindern muss angemessen berücksichtigt werden - egal ob zu Hause, in der Schule, vor Gericht oder anderswo.

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. Ihnen muss geholfen werden, gemeinsam mit ihren Eltern in einem sicheren Gebiet zu leben.

Recht auf Schutz vor Missbrauch
Sex von Erwachsenen mit Kindern ist verboten. Kinder müssen davor geschützt werden, dass Erwachsene sie sexuell berühren und zu Sex überreden oder zwingen.

Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Damit Kinder mit Behinderung aktiv am Leben teilnehmen können, haben sie das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung. Nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern sollen besonders unterstützt werden, indem ihnen bei der Begleitung ihrer Schützlinge geholfen wird.

Recht auf Schutz vor Gewalt
Jedes Kind hat das Recht, vor jeder Form von Gewalt geschützt zu werden. Es ist verboten, Kinder zu schlagen, zu misshandeln, zu vernachlässigen oder zu Dingen zu zwingen, die ihnen schaden.

Kinderrechte haben in Hamburg Verfassungsrang

Die Stärkung der Familien und insbesondere der Kinder sind uns in Hamburg besonders wichtig. Es ist ein Meilenstein, dass die Hamburgische Bürgerschaft 2023 die Kinderrechte in der Präambel der Verfassung verankert hat: "Die Freie und Hansestadt Hamburg achtet, schützt und fördert die Rechte der Kinder." 

Um an diese Rechte zu erinnern, wird in Hamburg zudem jedes Jahr im September das Weltkinderfest gefeiert. 

Beratung und Unterstützung

Kinder und Jugendliche, die Unterstützung benötigen, um ihre Rechte kennenzulernen und durchzusetzen, können sich an Beratungsstellen wenden.

Brauchen sie die Hilfe von Juristinnen oder Juristen können sie die Öffentliche Rechtsberatung (ÖRA) aufsuchen.

Fördermöglichkeit

Seit Juni 2018 kooperiert die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Gemeinsam ist der Länderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ eingerichtet worden. 

Der Länderfonds unterstützt Maßnahmen, bei denen junge Menschen einerseits ihre Rechte  gemäß der UN-Kinderrechtskonvention kennenlernen und andererseits aktiv an Entscheidungen beteiligt werden

Im Länderfonds stehen jährlich 40.000 Euro zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Deutschen Kinderhilfswerk bereitgestellt werden.

Insbesondere Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände und Initiativen junger Menschen können im Zuge des Länderfonds Projektanträge einreichen und eine Förderung erhalten. Die Förderung umfasst bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall bis zu 10.000 Euro.

Mit den geförderten Projekten soll erreicht werden, dass junge Menschen Freude an gesellschaftlicher Einmischung sowie Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen.

Darüber hinaus sollen sich Kinder und Jugendliche ihrer Rechte bewusst werden und sich gemeinsam mit ihren Rechten zum Beispiel auf gewaltfreie Erziehung, Gleichbehandlung und Mitbestimmung auseinandersetzen.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung sind auf den Internetseiten des Deutschen Kinderhilfswerks zu finden.