Leitendes Motiv für die Tätigkeiten des Sachgebietes ist stets das Kindeswohl!
Zu den konkreten Aufgaben der Aufsicht und Beratung von Einrichtungen zählen im Einzelnen:
- Beratung der Leistungserbringer hinsichtlich der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote gem. § 85 SGB VIII
- Prüfung, Erteilung und Widerruf von Betriebserlaubnissen gem. § 45 SGB VIII
- Beratung in der Entwicklung und Prüfung von Konzepten und Schutzkonzepten gem. § 45 SGB VIII und § 8a Abs. 4 SGB VIII; Beratung in Bezug auf deren Umsetzung
- Durchführung von Örtlichen Prüfungen gem. § 46 SGB VIII
- Aufsicht und inhaltliche Prüfung der Meldepflichten gem. § 47 SGB VIII
- Im Bedarfsfall Tätigkeitsuntersagungen gem. § 48 SGB VIII
- Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII
Gemäß § 45 SGB VIII fallen folgende (teil-)stationäre Einrichtungen, in denen Minderjährige betreut werden, unter den Erlaubnisvorbehalt und bedürfen einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII:
- Teil- oder vollstationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
- Einrichtung für Inobhutnahmen
- Mutter/Vater-Kind-Einrichtung
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- Jugendwohnheime nach § 13 (3) SGB VIII
- Internate, pädagogisch betreute Auszubildendenwohnheime
- Sonstige betreute Wohnformen
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind die Trägerberaterinnen und -berater des Sachgebietes „Aufsicht und Beratung von Einrichtungen, Leistungsvereinbarungen“.
Die Zuständigkeiten sind der Mitarbeitendenliste FS 212 zu entnehmen.
Betriebserlaubnisverfahren
Antrag auf Betriebserlaubnis (barrierefrei)
Auskunft zur wirtschaftlichen Situation (barrierefrei)
Anzeige zur Betriebsaufnahme (barrierefrei)
Meldepflichten nach § 47 SGB VIII
Personalmeldung Betreuungspersonal (barrierefrei)
Personalmeldung Leitungspersonal (barrierefrei)
Meldung besonderes Vorkommnis (barrierefrei)
Jährliche Meldung der belegten Plätze (barrierefrei)
Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe
Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Lesefassung & Hinweise) und Beitrittserklärung (barrierefrei)
Arbeitshilfen und Empfehlungen
Arbeitshilfe: Die Konzeption im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII
Arbeitshilfe: Das Schutzkonzept im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII
Arbeitshilfe: Verfahren zur Prüfung der Eignung als Fachkraft und Prüfbericht
Arbeitshilfe: Erweiterte Fachkräfteanerkennung in Rund-um-die-Uhr-betreuten (Regel-)Wohngruppen und Formular Erweiterte Fachkräfteanerkennung
Empfehlungen: Hunde in Jugendhilfeeinrichtungen
Empfehlungen: Datenschutz und Datensicherheit im Umgang mit Social Media
Aushänge für Einrichtungen
Aushang für Einrichtungen Einrichtungsaufsicht als Beschwerdeinstanz für Betreute
Weiterführende Informationen
Zu Mustervorlagen für Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
Beschlüsse der Vertragskommission für Hilfen zur Erziehung
Zu Hamburger Rahmenverträgen
Hamburger Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII (für stationäre Erziehungshilfen) und Beitrittserklärung
Hamburger Rahmenvertrag für ambulante Erziehungshilfen und Beitrittserklärung
Globalrichtlinien, Fachanweisungen, Rahmenverträge etc. - Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
Zu fachlichen Inhalten
Informationen zum Anerkennungsverfahren gemäß § 75 SGB VIII
Careleaver e.V., das Netzwerk für junge Erwachsene aus der Jugendhilfe
Verdacht auf sexuellen Missbrauch in einer Einrichtung – Was ist zu tun?“ Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Bundesmodellprojekt QuaSiE - Qualifizierte Suchtprävention in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe
Reflexionsbogen Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte in Einrichtungen Fachkräfte der Einrichtungsaufsicht und -beratung im Kontakt mit jungen Menschen
Die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Hamburg berät und begleitet bei der Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen in Einrichtungen.
Zu aktuellen Themen
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Das Projekt InteSA der Leuphana Professional School unterstützt Fachkräfte der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik mit ausländischen Studienabschlüssen bei der Erlangung der staatlichen Anerkennung in Deutschland.
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration |